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Langwaffenaufbewahrung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Langwaffenaufbewahrung
hallo leute
mein vater hat noch einen platz frei und möchte sich eine saiga 12 kaufen, aber er hat nur nur einen kleinen safe für seine glock 26.
er will sich jetzt keinen teuren waffensafe kaufen und ich habe gehört es reicht ein abschliessbarer schrank.meine frage ist folgende: muss der schrank ein gewisses eigengewicht haben oder soll er irgendwo angeschraubt werden? mein vater wohnt übrigens allein in dem haushalt
mein vater hat noch einen platz frei und möchte sich eine saiga 12 kaufen, aber er hat nur nur einen kleinen safe für seine glock 26.
er will sich jetzt keinen teuren waffensafe kaufen und ich habe gehört es reicht ein abschliessbarer schrank.meine frage ist folgende: muss der schrank ein gewisses eigengewicht haben oder soll er irgendwo angeschraubt werden? mein vater wohnt übrigens allein in dem haushalt
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- .50 BMG
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- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: Langwaffenaufbewahrung
In Deutschland muss es ein Tresor mit mindestens Sicherheitsstufe A sein für Langwaffen, bei uns in Österreich muss es so sein, dass kein anderer an die Waffe kommt, daher reicht grundsätzlich fast alles...
Wenn er allein ist kann er die Waffe sogar solange kein besuch bei ihm ist offen rumliegen lassen...
Kommt dann doch jemand an die Waffe und das Waffenamt (BH oder LPD) erfährt davon ist die Karte pfutsch... und zwar fast sicher für immer...
Wenn er allein ist kann er die Waffe sogar solange kein besuch bei ihm ist offen rumliegen lassen...
Kommt dann doch jemand an die Waffe und das Waffenamt (BH oder LPD) erfährt davon ist die Karte pfutsch... und zwar fast sicher für immer...
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Re: Langwaffenaufbewahrung
das heißt theoretisch reicht ein kleiner abschließbarer 40-50 kilo schrank den er irgendwo in der wohnung versteckt
Re: Langwaffenaufbewahrung
Ja, muss nicht versteckt sein.
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- .50 BMG
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- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: Langwaffenaufbewahrung
Hier in Österreich reicht der locker... Sogar wenn ihm den jemand aufbricht und die Waffe stiehlt und er es entsprechend anzeigt darf er die Karte behalten, weil dann gesagt wird, er hat die Waffe ausreichend gegen Diebstahl oder unrechtmäßige Verwendung geschützt gehabt...
Und ja, versteckt sein muss er nicht...
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Re: Langwaffenaufbewahrung
super leute danke für die ratschläge
Re: Langwaffenaufbewahrung
Werden zwar wieder welche schreien,...
Aber wenns billig sein soll , Blech Spind + 2 Vorhängeschlosser.
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mfg
Josef
Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte
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Re: Langwaffenaufbewahrung
Vom Gesetz her ist es zulässig.
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4508
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Langwaffenaufbewahrung
joe77 hat geschrieben:Werden zwar wieder welche schreien,...
Aber wenns billig sein soll , Blech Spind + 2 Vorhängeschlosser.
Werden zwar auch wieder welche schreien, weil es nirgendwo explizit steht, würde halt das Teil noch mit ein paar Schrauben an der Wand fixieren. Dann kann einem keiner vorwerfen man habe zu wenig gesichert das Ganze.
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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero
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Re: Langwaffenaufbewahrung
Irwin J. Finster hat geschrieben:joe77 hat geschrieben:Werden zwar wieder welche schreien,...
Aber wenns billig sein soll , Blech Spind + 2 Vorhängeschlosser.
Werden zwar auch wieder welche schreien, weil es nirgendwo explizit steht, würde halt das Teil noch mit ein paar Schrauben an der Wand fixieren. Dann kann einem keiner vorwerfen man habe zu wenig gesichert das Ganze.
es steht eh im rechtsatz des VfgH:
" behaeltnisse welche leicht ortsveraenderlich sind gelten nur dannn als sicher wenn sie angemessen befestigt sind "
logisch kann man jetzt streiten ob ein spind leicht ortsveraendlich ist
und was angemessen befestigt ist
aber wers kapieren will kapierts
blechspind ist aber grundsaetzlich in einem haus- oder wohnungsverband (nicht zb in geschaefts-allgemeinraeumen) ausreichend
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Langwaffenaufbewahrung
Man sollte Kästen und Spinde GRUNDSÄTZLICH an die Wand schrauben. Egal ob sie mit Waffen oder Kleidung befüllt sind.
Re: Langwaffenaufbewahrung
MMn sollte es immer versperrt und verschraubt, verklebt, angebunden etc. sein, nicht weils vom Gesetz vorgeschrieben ist, sondern weil mir die Waffen wichtig sind und viel Geld gekostet haben. Also denkt in erster Linie nicht immer an das Gesetz oder die Rechtssprechung, sondern zuallererst einfach was euch die Dinger wert sind. Und dann schaut die Mindestanforderungen nach dem Gesetz und der Rechtssprechung an. Mein Mindeststandard ist jedenfalls viel höher gefasst als es das Gesetz verlangt, das gibt mir auch ein ruhigeres Gewissen. Und einen vernünftigen Safe bekommt man bei uns schon für verhältnismäßig wenig Geld (beim Siegert gibts einen super Pistolenschrank mit Zahlenschloss für 50 €, die für Langwaffen kosten halt etwas mehr, aber sicherlich nicht unerschwinglich...).
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Re: Langwaffenaufbewahrung
Maddin hat geschrieben:Also denkt in erster Linie nicht immer an das Gesetz oder die Rechtssprechung...
Richtig! Die Mindestanforderungen nach dem Gesetz sind bei uns teils zu lasch, aber bevor wir solche idiotischen Vorschriften wie in Deutschland bekommen (Waffe und Munition getrennt lagern oder zwingend Kategorie B Schrank für Kurzwaffen ) sollten wir besser aus eigenem Verstand gut auf die Dinger aufpassen...
Meine Pistole liegt oftmals unterladen im festgeschraubten 75kg Kategorie A Tresor (wer den Tresor gesehen hat weiß: da nimmt sie mir keiner weg), in Deutschland nicht auszumalen, bei uns hier zum Glock erlaubt aber man sollte den Bogen nicht überspannen.
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Re: Langwaffenaufbewahrung
mastercrash hat geschrieben:Die Mindestanforderungen nach dem Gesetz sind bei uns teils zu lasch
Weil in AT laufend Waffen gestohlen oder von Unbefugten missbräuchlich verwendet werden? Oder wie kommst du zu der Aussage?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
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Re: Langwaffenaufbewahrung
Weil hier es grundsätzlich jedem fast selbst überlassen wird was er für sicher hält (Nachtkästchen reicht usw...) und erst sobald etwas passiert ist (Waffe gestohlen wurde usw...) geschaut wird ob die Lagerung gepasst hat. Das sind eigentlich amerikanische Prinzipien, auch dort darf man grundsätzlich alles aber dann sobald etwas passiert ist wird im Nachgang genau hingeschaut (Gegenteil von Vorsorgeprinzip).
Das hat nichts damit zu tun wie oft etwas dann tatsächlich passiert sondern eine Prinzipsache.
Um zu verdeutlichen: Hat man die Waffe im Nachtkästchen und lebt allein geht das bei einer Polizeilichen Kontrolle oft hut, verschwindet die Waffe aber wird gesagt man hätte sie besser schützen sollen (Situationsabhängig natürlich)...
Nicht dass man mich falsch versteht: Wenn das was bei einer Polizeikontrolle gut geht sicher auch gut ginge wenn die Waffen gestohlen würden, dann wäre es nicht zu lasch unabhängig welche Anforderungen es gibt weil das dann Deckungsgleich ist...
Das selbe haben wir beim Waffenführerschein. Da wird einem in 15 Minuten der Umgang mit Waffen erklärt und man erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen. Passiert nachdem man die Waffe hat dann aber etwas wird jeder StA einem vor Gericht aufgrund dieses Führerscheins als "Waffenexperten" darstellen, der es hätte besser wissen müssen. Man wird also wegen 15 Minuten Schulung nicht mehr mit dem Auge eines Durchschnittsmenschen angesehen (bei Fahrlässigkeit) sondern mit den Erfahrungen die ein Experte hätte haben müssen.
Nicht dass ich fordern würde dass das Gesetz mehr verlangt, was ich fordere ist, dass sich der Einzelne darüber bewusst ist und von sich aus im Vorfeld tätig wird...
Das hat nichts damit zu tun wie oft etwas dann tatsächlich passiert sondern eine Prinzipsache.
Um zu verdeutlichen: Hat man die Waffe im Nachtkästchen und lebt allein geht das bei einer Polizeilichen Kontrolle oft hut, verschwindet die Waffe aber wird gesagt man hätte sie besser schützen sollen (Situationsabhängig natürlich)...
Nicht dass man mich falsch versteht: Wenn das was bei einer Polizeikontrolle gut geht sicher auch gut ginge wenn die Waffen gestohlen würden, dann wäre es nicht zu lasch unabhängig welche Anforderungen es gibt weil das dann Deckungsgleich ist...
Das selbe haben wir beim Waffenführerschein. Da wird einem in 15 Minuten der Umgang mit Waffen erklärt und man erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen. Passiert nachdem man die Waffe hat dann aber etwas wird jeder StA einem vor Gericht aufgrund dieses Führerscheins als "Waffenexperten" darstellen, der es hätte besser wissen müssen. Man wird also wegen 15 Minuten Schulung nicht mehr mit dem Auge eines Durchschnittsmenschen angesehen (bei Fahrlässigkeit) sondern mit den Erfahrungen die ein Experte hätte haben müssen.
Nicht dass ich fordern würde dass das Gesetz mehr verlangt, was ich fordere ist, dass sich der Einzelne darüber bewusst ist und von sich aus im Vorfeld tätig wird...
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