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Burnout - Probleme für WBK?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von Reverend45 » Do 2. Dez 2010, 13:08

Hallo zusammen!

Nur aus Interesse (und weils nem Bekannten grade so geht): Kann man, wenn man wegen eines Burnout Syndroms + Depression in eine Psychiatrische Klinik geht seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren?

Oder sonstirgendwelche Probleme bekommen?

Wie gesagt, bin nur neugierig, und hier ist der beste Ort zum fragen.
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Leonardo
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Re: Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von Leonardo » Do 2. Dez 2010, 13:10

Berserk hat geschrieben:Hallo zusammen!

Nur aus Interesse (und weils nem Bekannten grade so geht): Kann man, wenn man wegen eines Burnout Syndroms + Depression in eine Psychiatrische Klinik geht seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren?

Oder sonstirgendwelche Probleme bekommen?

Wie gesagt, bin nur neugierig, und hier ist der beste Ort zum fragen.



Die Fage sollte sein ob man in diesem Fall nicht seine Waffe so verwahrt das man selber keinen Zugriff mehr hat? :think:
Wenigstens solange bis das "Krankheitsbild" bzw "Schwere" der Erkrankung abgeklärt ist?

Denn Depressionen/Burnout sind keine harmlosen "Krankheiten" wie Schnupfen oder Grippe.....


lg
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Re: Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von Abbath » Do 2. Dez 2010, 13:19

Ich denke, bei dem Wort
Berserk hat geschrieben:Depression
schrillen bei jedem die Alarmglocken.
Doch genauso bekannt wie die Krankheit mittlerweile auch ist, so vielschichtig ist sie auch.
Da der Krankheitsverlauf (auch/trotz/während der Behandlung) nicht vorhersehbar ist, scheint hier der behandelnde/diagnostizierende Arzt der korrekte Ansprechpartner.
Nicht das Forum Pulverdampf.
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Re: Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von evo86 » Do 2. Dez 2010, 13:29

Ich wüsst nicht woher die Zuständige BH von der Krankheit wissen sollte.
Da ich aber so ein Burnout selbst schon bei einem guten Freund erlebt habe, lege ich deinem Freund nahe
seine Waffen zur eigenen Sicherheit beim BÜMA zu hinterlegen bis es ihm wieder besser geht.
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Re: Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von Reverend45 » Do 2. Dez 2010, 13:52

Hallo!

Danke erstmal!

Also die Waffen sind sicher verwahrt, dafür wurde schon gesorgt. Es hat mich einfach interessiert ob daraus probleme entstehen können und ob er die zuverlässigkeit verlieren könnte.
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Re: Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von Leonardo » Do 2. Dez 2010, 14:08

(2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er


1. alkohol- oder suchtkrank ist oder
2. psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3. durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit
Waffen sachgemäß umzugehen.

Das sagt bereits vieles aus. :think:
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Re: Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von Reverend45 » Do 2. Dez 2010, 14:29

hm, wird ihm nicht gefallen, aber gesetz ist gesetz...
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Re: Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von Leonardo » Do 2. Dez 2010, 14:33

Berserk hat geschrieben:hm, wird ihm nicht gefallen, aber gesetz ist gesetz...



Das sollte der Behandelnde Arzt seines Vertrauens entscheiden.

Der müsste die Lage relativ genau einschätzen können.Eine Möglichkeit wäre es vielleicht die Waffe bei einen Büchsenmacher zu hinterlegen bis das Krankheitsbild abgeklärt ist.So könnte man der Behörde den Wind aus den Segeln nehmen.

lg und gute Besserung für deinen Freund.... :clap:
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Re: Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von cobaltbomb » Do 2. Dez 2010, 16:28

glaube kaum dass die behörde davon wind kriegt
Of course they wont take away your hunting rifle, they will call it a sniper rifle first

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Re: Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von Reverend45 » Do 2. Dez 2010, 16:38

alles klar, danke euch! dann hoffen wir mal das beste
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Re: Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von sandman » Do 2. Dez 2010, 20:02

Burnout ist eine vorrübergehendes Syndrom ohne eine eigenständige Krankheit zu sein. In der internationalen Klassifikation (ICD-10) gilt es als "Faktor, der den Gesundheitszustand beeinflusst und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führt"

Was heißt das?

Burnout ist keine Erkrankung, kann aber zu solchen führen. Manifestieren sich solche Erkrankungen, wie Depressionen, Suchtverhalten, Agressionen oder psychosomatische Erkrankungen, dann ist, wie oben beschrieben die Verlässlichkeit nicht mehr gegeben.

Erkennt man den Burnout rechtzeitig und tut etwas dagegen, dann sollte es keine Probleme geben.

Grüße

Sandman
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Re: Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von Leonardo » Do 2. Dez 2010, 20:10

sandman hat geschrieben:Burnout ist eine vorrübergehendes Syndrom ohne eine eigenständige Krankheit zu sein. In der internationalen Klassifikation (ICD-10) gilt es als "Faktor, der den Gesundheitszustand beeinflusst und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führt"

Was heißt das?

Burnout ist keine Erkrankung, kann aber zu solchen führen. Manifestieren sich solche Erkrankungen, wie Depressionen, Suchtverhalten, Agressionen oder psychosomatische Erkrankungen, dann ist, wie oben beschrieben die Verlässlichkeit nicht mehr gegeben.

Erkennt man den Burnout rechtzeitig und tut etwas dagegen, dann sollte es keine Probleme geben.

Grüße

Sandman


http://de.wikipedia.org/wiki/Burnout-Syndrom

lg :clap:
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Re: Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von Hermann » Do 2. Dez 2010, 20:26

cobaltbomb hat geschrieben:glaube kaum dass die behörde davon wind kriegt



sicher nicht ! Ärztliche Schweigepflicht !

War ja erst vor kurzem so ein Fall. Polizist hatte Depressionen,
war in ärztlicher Behandlung, und hat zwei Personen erschossen.

Leider

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Re: Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von Leonardo » Do 2. Dez 2010, 20:36

Hermann hat geschrieben:
cobaltbomb hat geschrieben:glaube kaum dass die behörde davon wind kriegt



sicher nicht ! Ärztliche Schweigepflicht !

War ja erst vor kurzem so ein Fall. Polizist hatte Depressionen,
war in ärztlicher Behandlung, und hat zwei Personen erschossen.

Leider



So sicher nicht. :naughty:

...bei Einweisung wegen zb.Selbstmordabsichten durch den Amtsarzt wird nach 14 Tagen durch eine Komission von behandelnden Arzt und einem Richter beschlossen wie es weitergeht....und wenn dieses Statemant negativ ausfällt dann beginnt der Apparat zu arbeiten und auch zb.der Führerschein......steht auf dem Spiel...Gleicht fast einer Entmündigung und der Weg da raus ist nicht einfach.

Ich kann nur anraten bei solch einer Unsicheren Situation die Waffe sicher zu verwahren....zum Wohle des Patienten wie auch seiner Umwelt.Man kann nur anraten das Geschpräch mit dem Behandelnden Arzt zu suchen und ihm die Lage genau erklären.

Jeder andere Rat ist meiner Meinung nach Fahrlässig.

lg Leonardo
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Re: Burnout - Probleme für WBK?

Beitrag von sandman » Do 2. Dez 2010, 22:33

Leonardo hat geschrieben:So sicher nicht. :naughty:

...bei Einweisung wegen zb.Selbstmordabsichten durch den Amtsarzt wird nach 14 Tagen durch eine Komission von behandelnden Arzt und einem Richter beschlossen wie es weitergeht....und wenn dieses Statemant negativ ausfällt dann beginnt der Apparat zu arbeiten und auch zb.der Führerschein......steht auf dem Spiel...Gleicht fast einer Entmündigung und der Weg da raus ist nicht einfach.

Ich kann nur anraten bei solch einer Unsicheren Situation die Waffe sicher zu verwahren....zum Wohle des Patienten wie auch seiner Umwelt.Man kann nur anraten das Geschpräch mit dem Behandelnden Arzt zu suchen und ihm die Lage genau erklären.

Jeder andere Rat ist meiner Meinung nach Fahrlässig.

lg Leonardo



Alles sehr theoretisch!

1.) Vom Burnout zum Suizid ist schon ein ziemlich weiter Weg und da gibt es in Ö nicht so viele Fälle

2.) Hast Du eine Ahnung, wie oft eine amtsärztliche Einweisung wirklich vorkommt? - So gut, wie nie! Und sollte jemand wirklich so schwer bedient sein, dass er suizid/fremdgefährdend ist, dann ist es auch gut, wenn er keinen Zugriff mehr auf seine Waffen hat.

3.) Depressionen per se fallen unter die ärztliche Schweigepflicht, genauso wie alle anderen Erkrankungen. Es gibt nur die Ausnahme der gerichtlichen Vorladung (auch hier Einschränkungen)

4.) Stimmt das oben von Leonardo geschriebene nicht ganz: Der Pat. muss unverzüglich durch einen Facharzt für Psychiatrie untersucht werden, auf Verlangen muss innerhalb von 24h eine zweite Meinung eingeholt werden. Die psychiatrische Anstalt muss sofort eine Meldung an das zuständige Bezirksgericht abgeben und innerhalb von 4 Tagen muss ein Richter sich persönlich über die Fakten informieren und den Patienten anhören.

Ist die Unterbringung vorläufig rechtens, dann muss innerhalb von 14 Tagen eine Verhandlung unter Zuziehung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, der nicht in der Anstalt arbeitet und nichts mit dem Fall bisher zu tun hatte, zugezogen werden.

Eine Unterbringung darf drei Monate nicht überschreiten.

Nochmals, so etwas kommt so gut, wie nie vor.

Ein "normales" Burnoput-Syndrom sollte aber, wie gesagt, kein Problem darstellen.

grüße

Sandman
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