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Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 14:01
von Bernd2
Ein Freund von mir möchte sich eine Kat C Waffe zulegen diese allerding aus Platzgründen und seiner Frau nicht zu Hause verwahren. Ich hätte den Platz und einen Waffenschrank. Daher würde es sich anbieten das ich seine Waffe in meinem Waffenschrank lagere. Ist dies rechtlich so einwandfrei möglich oder gibt es da versteckte Fallen?
Zugriff auf den Schrank hätte nur ich da ich darin auch eine B Waffe habe.

Re: Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 14:08
von Maddin
Bernd2 hat geschrieben:Ein Freund von mir möchte sich eine Kat C Waffe zulegen diese allerding aus Platzgründen und seiner Frau nicht zu Hause verwahren. Ich hätte den Platz und einen Waffenschrank. Daher würde es sich anbieten das ich seine Waffe in meinem Waffenschrank lagere. Ist dies rechtlich so einwandfrei möglich oder gibt es da versteckte Fallen?
Zugriff auf den Schrank hätte nur ich da ich darin auch eine B Waffe habe.


Und wie kommt dein Freund dann an seine Waffe ? ;)

Re: Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 14:21
von Bernd2
Ich muss halt zu Hause sein damit ich aufsperren kann. Das gilt nicht nur für den Waffenschrank sondern auch für die Haustüre :wink:

Re: Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 14:28
von -m-
Sorry, wenn ich nicht auf eine Frage eingehe, aber das ist doch Käse. Meiner Erfahrung nach ist das mit dem Platz eine Ausweiche; Dein Freund muss seiner Frau erklären, dass ihm das Hobby wichtig ist. Alles andere ist ungerade und führt zu Spannungen.

Re: Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 14:41
von Maddin
Bernd2 hat geschrieben:Ich muss halt zu Hause sein damit ich aufsperren kann. Das gilt nicht nur für den Waffenschrank sondern auch für die Haustüre :wink:



Stell ich mir enorm kompliziert vor, aber jeder wie er möchte.

Re: Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 15:23
von RR1000
Da sich hier ja wieder jeder genötigt fühlt, seine überflüssige Meinung kundzutun, ohne auf die gestellte Frage einzugehen:
Sofern kein Waffenverbot im Spiel ist, ist die geplante Vorgehensweise rechtlich unbedenklich.

Re: Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 15:30
von Martin P
Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.

Re: Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 15:37
von as1978
Er hat eh gesagt,dass nur er selber Zugang zum Schrank hat.

Re: Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 16:14
von hobbycaptain
Martin P hat geschrieben:Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.


natürlich darf er damit hantieren, wenn der freund mit dem waffenrechtlichen dokument dabei ist :whistle: , und das muss er ja wohl, denn er muss ihm ja auch die haustüre und den waffenschrank aufsperren.

Re: Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 16:15
von BigBen
hobbycaptain hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.


natürlich darf er damit hantieren, wenn der freund mit dem waffenrechtlichen dokument dabei ist


Warum soll er das dürfen, ist ja kein behördlich genehmigter Schiessstand.

Re: Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 16:20
von Martin P
hobbycaptain hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.


natürlich darf er damit hantieren, wenn der freund mit dem waffenrechtlichen dokument dabei ist :whistle: , und das muss er ja wohl, denn er muss ihm ja auch die haustüre und den waffenschrank aufsperren.


Sorry, falsch. Liest du dir noch einmal §§ 20 Abs 1 iVm 6 Abs 1 WaffG durch, dann weißt du warum ...

Ergänzung: lies dir zusätzlich im Runderlass die Begründung dafür durch, warum man § 6 um einen zweiten Absatz ergänzt hat.

Re: Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 18:14
von gewo
hobbycaptain hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:Falls dein Freund kein waffenrechtliches Dokument besitzt, darf er auch nicht die Möglichkeit haben, mit den im selben Schrank lagernden Kat. B-Waffen zu hantieren.


natürlich darf er damit hantieren, wenn der freund mit dem waffenrechtlichen dokument dabei ist :whistle: , und das muss er ja wohl, denn er muss ihm ja auch die haustüre und den waffenschrank aufsperren.


du solltest mal einen waffenfuehrerscheinkurs besuchen
natuerlich darf er das nicht

Re: Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 18:30
von Bernd2
Der Plan ist auch nur das ich die Waffe bei mir aufbewahre und ihm bei Bedarf aushändige um gegebenfalls gemeinsam zur Schießstätte zu fahren. Den Code für den Schrank habe nur ich

Re: Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 18:54
von spareribs
Eure Sorgen möchte ich haben...... :headslap:

Re: Verwahrung fremder Kat C

Verfasst: Do 12. Mai 2016, 18:59
von BigBen
es geht hier nicht um sorgen sondern darum was im gesetz steht und das keine falschinformationen aufkommen. wie dann die einzelnen personen mit dem gesetz umgehen ist dann deren problem.