Berni96 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Berni96 hat geschrieben:Das ist eine unerhörte Schikane die Ihresgleichen sucht...
ein grossteil davon ist in wien und auch in vielen anderen behoerden seit ca. 10 jahren stand der dinge
und es gibt a dutzend behoerden in oesterreich in deren bereich wuerden sich die LWB freuen wenn es derartig "schaffbare" bedingungen geben wuerde
Verstehe, aber handelt es sich dabei um Weisung von höherer Stelle ? (wenn ja von welcher ?)
Oder entscheiden die einzelnen BHs selbst wie sie das regeln ?
der sachbearbeiter ist in seinen entscheidungen relativ frei
gesetzlich gesehen zumindestens
er kann dir zb ohne jede rueckfrage oder zustimmung von oben 500 plaetze auf der WBK oder eine pumpgun genehmigen
in der praxis sieht es anders aus
der sachbearbeiter ist zb bei der BH angestellt
er ist als normal eher „kleiner“ vertragsbediensteter natuerlich einem vorgesetzen unterstellr
oder einem abteilungsleiter
oder beiden
in letzter konsequenz ist dann als landesbeamter der landeshauptmann sein oberster boss
der sollte ihm aber absurderweise eigentlich waffenrechtlich nix vorschreiben koennen
denn in dingen die hoheitliche massnahmen betreffen ist der „kleine“ sachbearbeiter im wege der mittelbaren bundesverwaltung dem innenminister unterstellt
der schafft ihm aber nix an
zumindestens im normalfall bisher nicht
das ministerium schickt aber regelmaessig runderlaesse bzw informationen zb ueber einstufungen von waffen usw an alle behoerden aus.
diese aussendungen erreichen die einzelnen sachbearbeit aber nach meiner erfahrung oft nicht, sie bleiben wohl irgendwo bei den juristen haengen oder sonstwo.
fazit:
es gibt keinen grossen masterplan um die legalwaffenbesitzer zu aergern
es gibt mehr oder weniger gut informierte sachbearbeiter
es gibt mehr oder weniger waffenfreundliche sachbearbeiter
und mehr oder weniger waffenfreundlich orientierte vorgesetze dieser sachbearbeiter
daraus ergibt sich je nach behoerde (bh, magistrat, lpd) eine bestimmte stimmungslage was erweiterungen betrifft
da der sachbearbeiter in seiner entscheidung betreffend zb erweiterungen voellig frei ist kommt es vor dass er sich - zb aus karrieregruenden - sehr streng an vorgaben seines, eigentlich in der sache unzustaendigen, lokalen vorgesetzten haelt, er in einzelfaellen wo er es fuer richtig haelt aber auch einfach mal so von diesen abweicht.
er kann das
und er darf das