Hallo!
Bin neu hier und wollte gleich vorweg mal eine Frage stellen:
Ich hab' mir letztens erst einen K98k und ein R94 zugelegt, (meine zwei ersten Waffen) selbstverständlich beim Händler gemeldet und nun stellt sich mir die Frage, ob die Behörde mal vor der Haustür stehen wird und die sichere Verwahrung der Waffen überprüfen wird.
Habe mich im Vorfeld schon etwas umgehört und kam zu der Information, dass dies nur bei Kat. B der Fall sei.
Wie will denn die Behörde dann vergewissern, ob nicht doch jemand Unbefugtes (Minderjährige, Leute mit Waffenverbot, etc) Zugang zu den Waffen hat?
Natürlich will ich meine Waffe nur in meinen bzw. berechtigten Händen wissen. Jedoch reicht der Behörde -falls sie vorbeikommen sollten- ein absperrbarer Spint, ein Abzugsschloss oder ähnliches? Oder muss es tatsächlich ein Tresor sein?
Danke im Vorraus
Chester
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Kat. C Verwahrung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Kat. C Verwahrung
Nein, die Behörde kontrolliert nicht von sich aus, zumindest derzeit.
Allerdings, wenn im Rahmen einer anderen Sache das Haus/die Wohnung betreten wird und es fällt etwas auf, so könnten daraus Konsequenzen erwachsen. So hatte ein Bekannter von mir einen Wasserrohrbruch und die gesamte Wohnung stand unter Wasser. Die Feuerwehr kam und auch die Polizei um zu helfen und dabei wurden auch seine Waffen evakuiert. Natürlich hat die Polizei nachgefragt, ob alles ordnungsgemäß gemeldet wurde, was es auch war.
Grüße
Sandman
Allerdings, wenn im Rahmen einer anderen Sache das Haus/die Wohnung betreten wird und es fällt etwas auf, so könnten daraus Konsequenzen erwachsen. So hatte ein Bekannter von mir einen Wasserrohrbruch und die gesamte Wohnung stand unter Wasser. Die Feuerwehr kam und auch die Polizei um zu helfen und dabei wurden auch seine Waffen evakuiert. Natürlich hat die Polizei nachgefragt, ob alles ordnungsgemäß gemeldet wurde, was es auch war.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
- Maggo
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Re: Kat. C Verwahrung
Kat C und D werden nicht Kontrolliert.Dies geschieht bei dem Besitz einer Waffenbesitzkarte,da kommt die Polizei Kontrollieren und frägt auch gerne mal nach C und D waffen nach.
Wie man darauf reagiert ist jedem selbst überlassen,der eine zeigt ihm seine C und D Waffen der andere sagt das er keine C und D waffen hat .Bei mir hat es damals dem Polizisten gar nicht interessiert wieviele C und D Waffen wann,wo und wie ich sie verwahre.
Wie man darauf reagiert ist jedem selbst überlassen,der eine zeigt ihm seine C und D Waffen der andere sagt das er keine C und D waffen hat .Bei mir hat es damals dem Polizisten gar nicht interessiert wieviele C und D Waffen wann,wo und wie ich sie verwahre.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!
Re: Kat. C Verwahrung
Chester hat geschrieben:Natürlich will ich meine Waffe nur in meinen bzw. berechtigten Händen wissen. Jedoch reicht der Behörde -falls sie vorbeikommen sollten- ein absperrbarer Spint, ein Abzugsschloss oder ähnliches? Oder muss es tatsächlich ein Tresor sein?
hi
nach dzt stand:
bei Kat C reicht ein verhinderung des zugriffes fuer unberechtigte
da ist nach allem was bekannt ist ein versperrter spind oder ein versperrter kasten ausreichend
bei kurzwaffen sieht es ein wenig anders aus
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Kat. C Verwahrung
Lieber Maggo;
Der Polizei frägt nicht "gerne mal nach".
Vom BM.I wurde (wohl mit Wiener Einfluss) ein Word-Formular geschaffen, welches bei Überprüfungen verwendet werden muss. Und da stehen diese Fragen drin. Unkritische (uninteressierte) Beamte arbeiten den Punkt für Punkt ab, andere wiederum nicht bzw. nur relevante Abschnitte.
Der Polizei frägt nicht "gerne mal nach".
Vom BM.I wurde (wohl mit Wiener Einfluss) ein Word-Formular geschaffen, welches bei Überprüfungen verwendet werden muss. Und da stehen diese Fragen drin. Unkritische (uninteressierte) Beamte arbeiten den Punkt für Punkt ab, andere wiederum nicht bzw. nur relevante Abschnitte.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
Re: Kat. C Verwahrung
Hallo!
Was ist bei Kat B anders? Ein versperrter, an der Wand befestigter Metallspind sollte doch auch für Kat B ausreichend sein? Oder gibt es da (neue?) Richtlinien bezüglich der Wiederstandsfähigkeit?
Alles Gute,
Marc
gewo hat geschrieben:bei Kat C reicht ein verhinderung des zugriffes fuer unberechtigte
da ist nach allem was bekannt ist ein versperrter spind oder ein versperrter kasten ausreichend
bei kurzwaffen sieht es ein wenig anders aus
Was ist bei Kat B anders? Ein versperrter, an der Wand befestigter Metallspind sollte doch auch für Kat B ausreichend sein? Oder gibt es da (neue?) Richtlinien bezüglich der Wiederstandsfähigkeit?
Alles Gute,
Marc
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IMI .44 Rem. Magnum Timberwolf Pump Action Rifle / VSR
Winchester 9422 .22 lr Lever Action Rifle / UHR
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Re: Kat. C Verwahrung
Danke für die zahlreichen Antworten
Nun weiß ich worum es geht
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Re: Kat. C Verwahrung
Marc hat geschrieben:Hallo!gewo hat geschrieben:bei Kat C reicht ein verhinderung des zugriffes fuer unberechtigte
da ist nach allem was bekannt ist ein versperrter spind oder ein versperrter kasten ausreichend
bei kurzwaffen sieht es ein wenig anders aus
Was ist bei Kat B anders? Ein versperrter, an der Wand befestigter Metallspind sollte doch auch für Kat B ausreichend sein? Oder gibt es da (neue?) Richtlinien bezüglich der Wiederstandsfähigkeit?
hi marc
das kommt zb in wien wohl auf die entsprechende beurteilung durch die beamten an
immer wieder gelesen habe ich von einem fall in dem mindestens massivholz fuer einen kat B aufbewahrungsschrank gefordert wurde
ob ein blechspind jetzt wirklich widerstandsfaehiger ist als das IKEA kasterl dass in dem fall zur aufbewahrung verwendet wurde traue ich mich nicht einzuschaetzen
was immer wieder zu hoeren und zu lesen ist ist die abwaegung der gesamtsituation.
in einem gebaeude oder einer wohnung die an sich gut abgesichert ist (sicherheitstuere, keine einstiegmoeglichkeit durch fenster oder ueber dach) scheinen relativ einfache aufbewahrungsplaetze ok zu sein.
dort wo die aussensicherung der raumlichkeiten nicht sonderlich gut sind (gartenhuette, ebenerdige fenster, dachflaechenfenster ect) dort werdenauf das behaeltnis selber hoehere anforderungen gestellt.
ich persoenlich habe mal betreffend der aufbewahrung von Kat B in meinem gartenhaus nachgefragt
holzhaeuschen, einfaches schloss, duenne tuere, ebenerdig, defacto ohne werkzeug mit gewalt aufzubrechen.
mir wurde gesagt dass bei einer so minderwertigen aussensicherung die verwahrung wohl nur in einem tresor (verschraubt) zulaessig waere ...
ob zurecht oder nicht? keine ahnung. im gesetz steht davon nix...
erscheint mir aber nachvollziehbar
doubleaction OG, Wien
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