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Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von petman100 » Mo 6. Jun 2016, 15:25

Hallo Leute,

ich habe zu der periodischen Nachweiserbringungsanforderung eine Frage:

Bisher haben Leute aus meinem Bekanntenkreis, welche zwar eine WBK besitzen, aber nicht immer eine Waffe drauf hatten,
diese Aufforderung immer nur erhalten, wenn eine Waffe registriert war, ansonsten sind schon mal über 10 Jahre vergangen,
ohne daß die Behörde diesen Nachweiß gefordert hat.

Meinem Vater geht es Gesundheitlich nicht immer besonders und so habe ich seine Waffe auf meine WBK genommen und er hat
somit keine Waffe aus seiner WBK. Das war vor einem Jahr. Nun erhielt er die Aufforderung zu Beibringung des Befähigungsnachweises
innerhalb der üblichen 8 Wochen.

Ist es üblich, daß diese Aufforderung auch kommt, wenn keine Waffe eingetragen ist ???

Danke für Eure Meinung !

petman

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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von BigBen » Mo 6. Jun 2016, 15:28

Ja, der Besitz einer Waffe ist keine Voraussetzung für diesen Nachweis...er kann sich ja mit der WBK jederzeit wieder eine Waffe zulegen.
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von gewo » Mo 6. Jun 2016, 16:24

verwahrungskontrolle kommt auch wenn man keine waffe besitzt
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von kemira » Mo 6. Jun 2016, 16:41

gewo hat geschrieben:verwahrungskontrolle kommt auch wenn man keine waffe besitzt

Dazu mal ne Frage - sagen wir ich hätte eine WBK, aber keine Waffe, und dahingehend auch keinen Tresor o.ä.
Ist es möglich, daß die WBK entzogen wird, wenn man keine Möglichkeit geschaffen hat, die Waffen, die man nicht besitzt, sicher zu verwahren?
(ich hoffe das war verständlich)

Gruß,
Kemira
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von BigBen » Mo 6. Jun 2016, 16:43

Ich glaub das müsste man ausjudizieren, aber irgendeine BH würde das zumindest sicher versuchen und schauen ob sie damit durchkommt...
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von rupi » Mo 6. Jun 2016, 16:43

kemira hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:verwahrungskontrolle kommt auch wenn man keine waffe besitzt

Dazu mal ne Frage - sagen wir ich hätte eine WBK, aber keine Waffe, und dahingehend auch keinen Tresor o.ä.
Ist es möglich, daß die WBK entzogen wird, wenn man keine Möglichkeit geschaffen hat, die Waffen, die man nicht besitzt, sicher zu verwahren?
(ich hoffe das war verständlich)

Gruß,
Kemira

nein


aber sie kann dir entzogen werden wennst keinen gültigen Waffenführerschein hast bzw alternativen Nachweis wie Listen
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von Stickhead » Mo 6. Jun 2016, 16:48

Wenn man keine Waffe besitzt, gibt's auch nix was zu kontrollieren wäre. Erst recht keine Verwahrung einer nicht vorhandenen Sache.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von gewo » Mo 6. Jun 2016, 16:52

kemira hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:verwahrungskontrolle kommt auch wenn man keine waffe besitzt

Dazu mal ne Frage - sagen wir ich hätte eine WBK, aber keine Waffe, und dahingehend auch keinen Tresor o.ä.
Ist es möglich, daß die WBK entzogen wird, wenn man keine Möglichkeit geschaffen hat, die Waffen, die man nicht besitzt, sicher zu verwahren?
(ich hoffe das war verständlich)

Gruß,
Kemira


du brauchst natuerlich KEINEN tresor wenn du dzt keine waffe besitzt

die WBK ist in wirklichkeit ein bescheid
er erlaubt dir den kauf und besitz ect von waffen

somit kannst dir jedenfalls jederzeit eine kaufen
und somit wird auch die kontrolle durchgefuehrt

diese ist vordergruendig zwar fuer die verwahrung

im wesentlichen scheint es aber auch um die lebensumstaende zu gehen
es wird abgefragt wer noch in der wohnung gemeldet ist usw ...
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von as1978 » Mo 6. Jun 2016, 17:10

Das wird dann wieder überall anders gehandhabt.
Ich kenne Leute,die nur den Antrag abgegeben haben und Kontrolle war gleich einmal da.
Wollten Tresor usw auch sehen.
Ich weiß,das so was ein Unfug ist,aber gibt's sowas.

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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von cas81 » Mo 6. Jun 2016, 17:12

rupi hat geschrieben:
kemira hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:verwahrungskontrolle kommt auch wenn man keine waffe besitzt

Dazu mal ne Frage - sagen wir ich hätte eine WBK, aber keine Waffe, und dahingehend auch keinen Tresor o.ä.
Ist es möglich, daß die WBK entzogen wird, wenn man keine Möglichkeit geschaffen hat, die Waffen, die man nicht besitzt, sicher zu verwahren?
(ich hoffe das war verständlich)

Gruß,
Kemira

nein


aber sie kann dir entzogen werden wennst keinen gültigen Waffenführerschein hast bzw alternativen Nachweis wie Listen


den WFS kann man aber schon noch nachreichen, oder hab ich was verpasst?

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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von rupi » Mo 6. Jun 2016, 17:13

cas81 hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:aber sie kann dir entzogen werden wennst keinen gültigen Waffenführerschein hast bzw alternativen Nachweis wie Listen


den WFS kann man aber schon noch nachreichen, oder hab ich was verpasst?

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klar, ist ja bei Leuten die eine Waffe gemeldet haben nix anderes
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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von as1978 » Mo 6. Jun 2016, 17:19

Sicher hast eine Nachfrist,müsstest sonst rein theoretisch jedes halbe Jahr dann machen.Denn der darf bei der Kontrolle nicht mehr als ein halbes Jahr alt sein.

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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von Mr-Zylinder » Mo 6. Jun 2016, 18:27

Du hast für den Nachweis 8 Wochen Zeit ab der Kontrolle.

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Beitrag von cas81 » Mo 6. Jun 2016, 20:26

also wie gehabt. hätte mich auch verwundert. danke!

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Re: Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen usw... usw..

Beitrag von petman100 » Di 7. Jun 2016, 09:18

Also ist es auch in der Praxis üblich, daß die Befähigung auch nachzuweisen ist, wenn keine Waffe im Besitz ist und es ist genauso möglich,
daß die Verwahrungsmöglichkeit überprüft wird, obwohl keine Waffe vorhanden ist.

Naja, dann habe ich, bzw. Andere in der Bekanntschaft, welche länger keine Waffen eingetragen hatten, einfach das Glück, daß niemand aufgetaucht ist.

Daher dachte ich, es würde nur überprüft, wenn eine Eintragung auf der WBK ist.

Danke für Eure Antworten !

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