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psych. Gutachten....

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von rubylaser694 » Di 12. Jul 2016, 07:42

Gerald M hat geschrieben:... persönlich bin ich dafür, dass jeder der mit einer illegalen Waffe erwischt wird lebenslang in den Bau geht (zur Not pachten wir von Putin das Franz-Josefs-Land) und für jeden gesetzestreuen Staatsbürger ein Waffenpass und beliebig viele Waffen möglich sind.

Was unterscheidet einen Menschen, der mit seiner illegal besessenen Waffe nie etwas böses tut, von einem Menschen, der mit seiner legal besessenen Waffen nie etwas böses tut?
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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von Fangschuss » Di 12. Jul 2016, 08:04

...und bei uns. Da kann einem schon eine Ausage mehrjährig in den Knast bringen. Wie immer und überall in der Geschichte...während Angriffe von gewissen Gruppen medial und politisch gedeckt sind...

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von dLTdT » Di 12. Jul 2016, 09:37

ich packs nimma...wollen wir hier jetzt wirklich Partei ergreifen für illegale Waffenbesitzer? Muss dieser Schwachsinn sein?
Meinungsfreiheit schön ung gut, aber schön langsam wärs an der Zeit den ganzen Müll der hier kursiert mal zu löschen adminseitig.
"Vor einiger Zeit hätte ich euch sieben getötet, um die drei auszuweiden.." Zitat GOT S6F8

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von oJo » Di 12. Jul 2016, 09:55

dLTdT hat geschrieben:ich packs nimma...wollen wir hier jetzt wirklich Partei ergreifen für illegale Waffenbesitzer? Muss dieser Schwachsinn sein?
Meinungsfreiheit schön ung gut, aber schön langsam wärs an der Zeit den ganzen Müll der hier kursiert mal zu löschen adminseitig.


Also ich finde die Meinung ist mindestens genauso berechtigt wie das jemand lebenslange Haft kriegen soll. Ich finds nämlich genauso dumm, dass jemand ernsthaft lebenslang kriegen soll weil er "illegale Waffen" besitzt. Jeder 12-Jährige "Gangster" mit Schlagring würde reinwandern und wir hätten ne Gefängnisproblematik wie die Amerikaner.

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von BigBen » Di 12. Jul 2016, 11:16

dLTdT hat geschrieben:ich packs nimma...wollen wir hier jetzt wirklich Partei ergreifen für illegale Waffenbesitzer? Muss dieser Schwachsinn sein?
Meinungsfreiheit schön ung gut, aber schön langsam wärs an der Zeit den ganzen Müll der hier kursiert mal zu löschen adminseitig.


Mach dir nix draus, ich pack auch Vieles das du von dir gibst nicht und lass es trotzdem stehen. Das nennt man Meinungsfreiheit und ist eines der höchsten Güter in unserer demokratischen Gesellschaft überhaupt.

Abgesehen davon muss man dazu sagen das viele illegale Waffenbesitzer vom Staat über Nacht zu solchen gemacht wurden. Wir reden hier nicht von irgendwelchen dubiosen Gestalten die sich aktiv schwarz eine Schusswaffe besorgen um damit für Streitigkeiten oder sonstige Straftaten gerüstet zu sein. Wir reden hier vom Mayr Sepp der nichts vom ZWR mitbekommen hat und auf einmal einen illegalen weil nicht registrierten K98 besitzt...aber selber garnichts davon weiss. So jemanden lebenslang einsperren wollen halte ich dann doch für etwas überzogen...
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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von Bonfire » Di 12. Jul 2016, 12:11

Gerald M hat geschrieben:Das ganze ist eine konzertierte Aktion, denn hier -> http://derstandard.at/2000040870982/Elf ... esterreich geht es munter weiter. Heute vormittag auf orf.at nur ein einziges Topic in der Rubrik Inland ... man merkt die Absicht und ist verärgert ... persönlich bin ich dafür, dass jeder der mit einer illegalen Waffe erwischt wird lebenslang in den Bau geht (zur Not pachten wir von Putin das Franz-Josefs-Land) und für jeden gesetzestreuen Staatsbürger ein Waffenpass und beliebig viele Waffen möglich sind.



Wusste gar nicht, dass ich aufgrund einer Vereinsmitgliedschaft Flinten führen darf.

http://derstandard.at/2000040870982/Elf-Prozent-mehr-Waffenbesitzer-in-Oesterreich hat geschrieben:Prozentuell gab es die größte Steigerung bei Waffen der Kategorie D (Flinten). Personen ab 18 Jahren dürfen sie grundsätzlich erwerben und besitzen. Um sie mit sich zu führen, braucht es einen Waffenpass, Jagdschein oder die Mitgliedschaft in einem traditionellen Schützenverein. Waren vor einem Jahr noch 41.937 Stück registriert, sind es nun 59.147 (plus 41 Prozent). - derstandard.at/2000040870982/Elf-Prozent-mehr-Waffenbesitzer-in-Oesterreich

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von gewo » Di 12. Jul 2016, 12:18

Bonfire hat geschrieben:Wusste gar nicht, dass ich aufgrund einer Vereinsmitgliedschaft Flinten führen darf.


das ist aber so
fuehren (ungeladen) von kat C und kat D am weg vom und zum beh genehmigten schiesstand ..

WaffG lesen ....
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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von oJo » Di 12. Jul 2016, 12:25

Da geht es aber um:
"3. als Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung mit ihren Gewehren aus feierlichem oder festlichem Anlaß ausrücken; dies gilt auch für das Ausrücken zu den hiezu erforderlichen, vorbereitenden Übungen;"

Wovon ihr schreibt ist bei Sportschützen...

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von Bonfire » Di 12. Jul 2016, 12:30

gewo hat geschrieben:
Bonfire hat geschrieben:Wusste gar nicht, dass ich aufgrund einer Vereinsmitgliedschaft Flinten führen darf.


das ist aber so
fuehren (ungeladen) von kat C und kat D am weg vom und zum beh genehmigten schiesstand ..

WaffG lesen ....


Tatsächlich.
Das ging bisher an mir vorüber.

Führen von Schusswaffen der Kategorien C und D

§ 35.
(1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.

(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D zulässig für Menschen, die
1.
Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
2.
im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Jagdwaffen;
3.
als Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung mit ihren Gewehren aus feierlichem oder festlichem Anlaß ausrücken;
dies gilt auch für das Ausrücken zu den hiezu erforderlichen, vorbereitenden Übungen;
4.
sich als Sportschützen mit ungeladenen Waffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.
(3)
Die Behörde hat einen Waffenpaß auszustellen, wenn der Antragsteller verläßlich ist und einen Bedarf (§ 22 Abs. 2) zum Führen solcher Schußwaffen nachweist. Die §§ 25 bis 27 gelten; § 25 Abs. 4 jedoch mit der Maßgabe, daß die Schusswaffen der Kategorie C oder D nach der Entziehung der Bewilligung zum Führen dieser Waffen beim Besitzer verbleiben.


Stelle ich mir aber in der Praxis etwas schwierig vor, das verdeckte tragen der Langwaffe.

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von Maddin » Di 12. Jul 2016, 12:45

Bonfire hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Bonfire hat geschrieben:Wusste gar nicht, dass ich aufgrund einer Vereinsmitgliedschaft Flinten führen darf.


das ist aber so
fuehren (ungeladen) von kat C und kat D am weg vom und zum beh genehmigten schiesstand ..

WaffG lesen ....


Tatsächlich.
Das ging bisher an mir vorüber.

Führen von Schusswaffen der Kategorien C und D

§ 35.
(1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.

(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D zulässig für Menschen, die
1.
Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
2.
im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Jagdwaffen;
3.
als Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung mit ihren Gewehren aus feierlichem oder festlichem Anlaß ausrücken;
dies gilt auch für das Ausrücken zu den hiezu erforderlichen, vorbereitenden Übungen;
4.
sich als Sportschützen mit ungeladenen Waffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.
(3)
Die Behörde hat einen Waffenpaß auszustellen, wenn der Antragsteller verläßlich ist und einen Bedarf (§ 22 Abs. 2) zum Führen solcher Schußwaffen nachweist. Die §§ 25 bis 27 gelten; § 25 Abs. 4 jedoch mit der Maßgabe, daß die Schusswaffen der Kategorie C oder D nach der Entziehung der Bewilligung zum Führen dieser Waffen beim Besitzer verbleiben.


Stelle ich mir aber in der Praxis etwas schwierig vor, das verdeckte tragen der Langwaffe.


Wo steht da was von verdeckt ?

Ratsam ist das aber nicht, vorallem in der heutigen Zeit...

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von oJo » Di 12. Jul 2016, 13:45

Also das einzig sinnvolle ist doch klarerweise der Transport wie bei B in nem geschlossenem Behältnis, außer man hat Lust auf nen Cobra Einsatz. Oder zumindest sollte man Jäger/Biathlon-Kluft anlegen.

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von Fangschuss » Di 12. Jul 2016, 18:03

dLTdT hat geschrieben:ich packs nimma...wollen wir hier jetzt wirklich Partei ergreifen für illegale Waffenbesitzer? Muss dieser Schwachsinn sein?
Meinungsfreiheit schön ung gut, aber schön langsam wärs an der Zeit den ganzen Müll der hier kursiert mal zu löschen adminseitig.

Ich pack's auch nimmer...Besitz und Meinung, ein Delikt ohne Schaden. Und dann gibt es Politik, ein Schaden ohne Delikt. Das Land verdient auch das, was es bekommen wird[emoji1]

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yoda
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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von yoda » Di 12. Jul 2016, 18:20

Fangschuss hat geschrieben:
dLTdT hat geschrieben:ich packs nimma...wollen wir hier jetzt wirklich Partei ergreifen für illegale Waffenbesitzer? Muss dieser Schwachsinn sein?
Meinungsfreiheit schön ung gut, aber schön langsam wärs an der Zeit den ganzen Müll der hier kursiert mal zu löschen adminseitig.

Ich pack's auch nimmer...Besitz und Meinung, ein Delikt ohne Schaden. Und dann gibt es Politik, ein Schaden ohne Delikt. Das Land verdient auch das, was es bekommen wird[emoji1]

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Weitsicht ist eben nicht die Stärke des Menschen, vielleicht sind wir in 10 Jahren auch schon illegal unterwegs wenn wir nur noch eine Pistole haben wollen. Lange Haftstrafen für Straftaten zu fordern wo niemandem ein Schaden entsteht ist schon sehr sehr dumm, was sollen z.B.: die ganzen 70 jährigen Waffensammler noch großartig machen, mit ihren illegalen Sammlungen ? Die müssen froh sein, wenns ihr MG42 noch vom Kastl runterheben können :)

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von Fangschuss » Di 12. Jul 2016, 19:24

yoda hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:
dLTdT hat geschrieben:ich packs nimma...wollen wir hier jetzt wirklich Partei ergreifen für illegale Waffenbesitzer? Muss dieser Schwachsinn sein?
Meinungsfreiheit schön ung gut, aber schön langsam wärs an der Zeit den ganzen Müll der hier kursiert mal zu löschen adminseitig.

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von Grazer » Di 12. Jul 2016, 20:41

Wenn ich mir vorstelle, dass sich einer der ersten Berichte über den Psychologentourismus nicht zuletzt auf einen Beitrag von vor ein paar Jahren im IQÖ-Forum bezog, dann frage ich mich schon, wie kurzsichtig man sein muss, mit rechtlich fragwürdigen Aussagen in einem einschlägigen Onlineforum zu diskutieren. Gewisse Dinge, vor allem auch dann, wenn sie eh schon nicht besonders glaubwürdig klingen, nutzen der Sache nicht, sondern Schaden ihr letztlich nur. Mittlerweile weiß man, das Internet vergisst nicht. In diesem Sinne sollte man öffentliche Diskussionen zu dem Thema unaufgeregt, überlegt und ohne "G'schichterln" führen, andernfalls wird es bald nicht mehr notwendig sein darüber zu reden.

Letztlich frage ich mich, was die WBK-Besitzerin mit Ihrem Vorpreschen über Ö1 bezweckt. Entweder die ganze Geschichte ist erlogen und dient nur dem Zweck die Diskussion in eine bestimmte Richtung zu bringen oder es hat sich eine Waffengegnerin die WBK geholt, die jetzt nach jedem Strohhalm greift, in dem Fall halt die Methodik kritisiert und damit allen LWB mehr oder weniger geistige Umnachtung unterstellt. Und/oder aber die Frau weiß, dass sie selbst gemeingefährlich ist und regt sich darüber auf, weil das beim Test nicht bemerkt wurde. Am wahrscheinlichsten ist aber wohl, dass es diese Frau gar nicht gibt und was wir hier erleben ist Lobbying auf höchstem Niveau.

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