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Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Aso, alles klar.
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Keine Notwehrfälle mit Schusswaffen? Oh doch: notwehrfakten.at
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Ich frag mich immer wieder, warum sich so viele dagegen wehren, für die Erweiterung nach § 23 Abs 2b WaffG eine Vereinsmitgliedschaft nachzuweisen. Die Intention des Gesetzgebers war doch ganz eindeutig, den ganzen *Sportschützen*, die ihr Leben lang nie einen Bewerb schießen und deswegen keine Ergebnislisten zusammenbringen, eine vereinfachte Erweiterungsmöglichkeit zu geben.
Damit nun die bloße Behauptung, dass man eh ein Sportschütze sei, irgendwie auch nachgewiesen wird (immerhin muss man sein Vorbringen in jedem Behördenverfahren verständlicherweise auch bescheinigen), hat das BMI im Erlassweg die Patentlösung der Vereinsmitgliedschaft "erfunden". Ich bin der Meinung, dass das doch ein super Deal ist, wenn man einfach und unbürokratisch erweitern will.
Wem das nicht passt und wer den "Vereinszwang" beklagt, der soll halt Ergebnislisten beibringen. Nachteil: es dauert, bis man sie beisammen hat, es kostet auch die jeweilige Startgebühr und mitunter lässt man dich bei Bewerben nur dann mitschießen, wenn du Mitglied bei einer Schützengilde (= Verein) bist.
Wie gesagt, ich verstehe nicht, warum man daran etwas auszusetzen hat ...
Edit: "Warum muss ich überhaupt nachweisen, Sportschütze zu sein?" Weil § 23 Abs 2b WaffG die Erweiterung ausschließlich für die Ausübung des Schießsportes vorsieht. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen allerdings mit Rechtsanspruch.
Damit nun die bloße Behauptung, dass man eh ein Sportschütze sei, irgendwie auch nachgewiesen wird (immerhin muss man sein Vorbringen in jedem Behördenverfahren verständlicherweise auch bescheinigen), hat das BMI im Erlassweg die Patentlösung der Vereinsmitgliedschaft "erfunden". Ich bin der Meinung, dass das doch ein super Deal ist, wenn man einfach und unbürokratisch erweitern will.
Wem das nicht passt und wer den "Vereinszwang" beklagt, der soll halt Ergebnislisten beibringen. Nachteil: es dauert, bis man sie beisammen hat, es kostet auch die jeweilige Startgebühr und mitunter lässt man dich bei Bewerben nur dann mitschießen, wenn du Mitglied bei einer Schützengilde (= Verein) bist.
Wie gesagt, ich verstehe nicht, warum man daran etwas auszusetzen hat ...
Edit: "Warum muss ich überhaupt nachweisen, Sportschütze zu sein?" Weil § 23 Abs 2b WaffG die Erweiterung ausschließlich für die Ausübung des Schießsportes vorsieht. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen allerdings mit Rechtsanspruch.
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Ich kann einem Sport nachgehen ohne jemals an einem Wettkampf teilzunehmen oder nach irgendeinem Regelwerk zu trainieren. Tennis, Fußball, Schwimmen, Reiten, Volleyball, Basketball, Skifahren, usw. Nur beim Schiessen geht das nicht. Darum.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
cas81 hat geschrieben:Ich kann einem Sport nachgehen ohne jemals an einem Wettkampf teilzunehmen oder nach irgendeinem Regelwerk zu trainieren. Tennis, Fußball, Schwimmen, Reiten, Volleyball, Basketball, Skifahren, usw. Nur beim Schiessen geht das nicht. Darum.
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das geht eben schon
nur mitglied im fußballverein musst sein
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Nein, du musst keinem Fußballverein beitreten, um Fußball zu spielen. So schwer ist das auch wieder nicht zu verstehen...
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
granatapfel hat geschrieben:Nein, du musst keinem Fußballverein beitreten, um Fußball zu spielen. So schwer ist das auch wieder nicht zu verstehen...
aber ein fussballer bist du erst, wenn du in einem verein spielst
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Ich kann die genannten Sportarten und fast alle anderen ausüben ohne irgendeine eine Auflage zu erfüllen. Ich muss also kein Mitglied irgendwo sein, um mir den 20sten Fußball zu kaufen, den ich auch auf die Strasse werfen oder einen Radfahrer damit traktieren, dem kleinen Kind ins Gericht pfeffern oder das Fenster damit einschiessen kann.
Beim Schiessen wirst dazu genötigt, irgendeinem Verein beizutreten, der eh nur dann offen hat, wennst womöglich keine Zeit hast und das zu Konditionen, die nicht sein müssten. Dann gibt es 40 Euro Mitgliedschaften, die keinem LSV angehören und das uU dann nicht ausreichend ist, weil ja alles im Ermessen liegt. Andere Vereine nehmen niemanden mehr auf oder sind weit weg. Und das alles wofür? Damit ein mündiger Mensch mit eh nur zwei Händen nicht gleichzeitig fünf Pistolen und drei lange HA abfeuern kann?
Ich kann sehrwohl dem Schießsport nachgehen ohne in einem Verein zu sein, ohne Wettkämpfe zu bestreiten. Solange ich mich bewege ohne es zu müssen, ohne einem Zweck ausser der persönlichen Motivation nachzugehen sondern einfach weil ich es will, ist es Sport. Und das muss ich beweisen und dafür weitere Zeit und weiteres Geld investieren. Schlimm? Nur aufgrund des Prinzips dahinter.
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Beim Schiessen wirst dazu genötigt, irgendeinem Verein beizutreten, der eh nur dann offen hat, wennst womöglich keine Zeit hast und das zu Konditionen, die nicht sein müssten. Dann gibt es 40 Euro Mitgliedschaften, die keinem LSV angehören und das uU dann nicht ausreichend ist, weil ja alles im Ermessen liegt. Andere Vereine nehmen niemanden mehr auf oder sind weit weg. Und das alles wofür? Damit ein mündiger Mensch mit eh nur zwei Händen nicht gleichzeitig fünf Pistolen und drei lange HA abfeuern kann?
Ich kann sehrwohl dem Schießsport nachgehen ohne in einem Verein zu sein, ohne Wettkämpfe zu bestreiten. Solange ich mich bewege ohne es zu müssen, ohne einem Zweck ausser der persönlichen Motivation nachzugehen sondern einfach weil ich es will, ist es Sport. Und das muss ich beweisen und dafür weitere Zeit und weiteres Geld investieren. Schlimm? Nur aufgrund des Prinzips dahinter.
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
hobbycaptain hat geschrieben:aber ein fussballer bist du erst, wenn du in einem verein spielst
sagt wer?
"Vor einiger Zeit hätte ich euch sieben getötet, um die drei auszuweiden.." Zitat GOT S6F8
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
hobbycaptain hat geschrieben:granatapfel hat geschrieben:Nein, du musst keinem Fußballverein beitreten, um Fußball zu spielen. So schwer ist das auch wieder nicht zu verstehen...
aber ein fussballer bist du erst, wenn du in einem verein spielst
weil wennst Fußball alleine ohne Mannschaft spielst, ist es dann noch Sport ?
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Eine Mannschaft besteht aus ein paar Leuten. Völlig egal ob die irgendwo eingetragen sind. Mannschaft hat nichts mit Verein zu tun.
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Es gibt auch eine Tenniswand, da spielst sogar alleine. Und nun, kein Sport mehr? Klettern? Golf? Gibt es nur Mannschaftssport?
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Radfahren, Schwimmen, Skifahren, Gymnastik, Ballett, Joggen,...?
Sport geht alleine genauso.
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Du kannst ja auch ohne Verein und Ergebnislisten den Schießsport betreiben. Hast dann halt nur 2 Plätze zur Verfügung.
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
20 Fußbälle darf ich mir trotzdem kaufen. 50 Gefährliche Golfschläger auch. Hundert Bögen darf ich ebenfalls haben. Darum geht's hier, die Antwort auf die Frage von Martin P.
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
rupi hat geschrieben:hobbycaptain hat geschrieben:granatapfel hat geschrieben:Nein, du musst keinem Fußballverein beitreten, um Fußball zu spielen. So schwer ist das auch wieder nicht zu verstehen...
aber ein fussballer bist du erst, wenn du in einem verein spielst
weil wennst Fußball alleine ohne Mannschaft spielst, ist es dann noch Sport ?
Geh, stell dich nicht so an, so schwer ist das nicht zu verstehen...
Wenn du mit Freunden regelmäßig Fußballspielen gehst, spielst du auch nicht alleine (außer es sind Fantasiefreunde, in dem Fall hast du aber eh keine WBK) und ein Verein ist es trotzdem nicht.
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