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Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 08:51
von usu792
Liebe Leute,

Da ich als ex Zivi, dessen 15 Jahre noch nicht ganz um waren, eine Ausnahme der Wartefrist bekommen habe, bin ich mir nicht ganz sicher was ich bei dem ANtrag der WBK angeben soll als Begründung, Bereithaltung oder Sportschießen?
Ist es problematisch Bereithaltung zur Selbstverteidigung anzugeben, da ich ja Trainings gemacht habe zwecks Ausnahme und diese dann wohl mehr als Sportschießen zählen?
Oder habe ich da einen Denkfehler? :)

Vielen Dank für eure Antworten! :)

Re: Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 08:56
von rupi
was war deine Begründung zu Aufhebung ?

Re: Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 09:01
von usu792
Naja, laut Formular der LPD NÖ :)
Das wäre dann "das Hobby auch mit eigenen WAffen ausüben zu können" -> verstehe ich als Sportschießen...

Re: Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 09:12
von Omega
ich hab beides angegeben

Re: Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 10:05
von Bdave
Ich hab damals auch die Ausnahme zwecks Sportschießen angegeben. Bei der BH hab ich dann gesagt SV. Sie hats dann aber nochmal auf Sportschießen umgeändert. Aber im Endeffekt war es ihr komplett egal.

Re: Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 10:11
von johnbond01
Ich hab Sportschießen angegeben in Wien Anfang 2016 -> die erste Rückmeldung war dann die WBK im Briefkasten. Ich kenne auch Berichte von jemandem der mit Begründung SV nach Zivi-Aufhebung in Nö Probleme hatte.
Ich würde Sportschütze angeben, mit dem Bescheid über die Aufhebung bist du ja auch quasi ein staatlich anerkannter ;-)

Re: Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 10:21
von Stickhead
Richtig wäre, die Begründung Sportschießen (oder Jagd) anzugeben. Das Waffenverbot nach dem ZDG kann nämlich nicht zum Zweck der Selbstverteidigung aufgehoben werden. Aber nachfragen wird wahrscheinlich eh keiner - maximal in der anderen Stadt :mrgreen:

Re: Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 10:29
von Maddin
Genau, das ZDG kennt keine Selbstverteidigung für die Aufhebung, was aber nach Erhalt der WBK völlig unerheblich ist, da die Waffen natürlich dennoch für die Selbstverteidigung benutzt und bereitgehalten werden dürfen, wurscht welches Bedürfnis formal angegeben ist. ;)

Re: Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 11:01
von Omega
die ausnahme vom waffenverbot kann mit sportschießen gerechtfertigt werden, wenn diese dann aufgehoben ist kann ich aber sehr wohl die wbk mit selbstverteidigung in den eigenen vier wänden neben sportschießen als rechtfertigungsgrund angeben, sehe da kein problem.

Re: Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 11:34
von Plinkster
Der Wortlaut auf dem Bescheid (zumindest auf dem, den ich bekommen habe) gibt aber explizit eine Ausnahmegenehmigung zum Zweck des Sportschießens an - habe ich also auch auf meinen WBK-Antrag geschrieben. In Summe aber eine eher akademische Diskussion - mir wäre niemand bekannt, der mit positivem Bescheid von der Behörde über die Aufhebung nach ZDG dann eine WBK verweigert bekommen hätte weil er Sportschießen angegeben hat

Re: Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 12:53
von usu792
Ok, also ich werd wohl besser Sportschießen angeben^^
Wobei ja das ZDG die Notwehr dezidiert ausschließt vom Verbot! (sie somit also legitimiert)

Dennoch denke ich daß es besser ist, so wenig Angriffsfläche wie möglich zu bieten (den Behörden ;) )

Re: Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 13:16
von Maddin
usu792 hat geschrieben:Ok, also ich werd wohl besser Sportschießen angeben^^
Wobei ja das ZDG die Notwehr dezidiert ausschließt vom Verbot! (sie somit also legitimiert)

Dennoch denke ich daß es besser ist, so wenig Angriffsfläche wie möglich zu bieten (den Behörden ;) )


Das ZDG schließt gar nichts vom Verbot aus, das ZDG legt nur fest unter welchen Gründen eine Außnahme vom Verbot gemacht werden kann und das sind 3 Fälle. Für die Jagd, für traditionelle Schützenvereine und für das Sportschießen.

Warum der Gesetzgeber aber die Selbstverteidigung hier nicht aufgenommen hat ist einerseits zwar verständlich (Verweigerung am Dienst mit der Waffe), ergibt aber im Hinblick auf die sonstigen Außnahmeregelungen nicht wirklich Sinn. Für mich ist die Regelung veraltet und gehört sowieso gestrichen, auch im Hinblick auf die freie Verfügbarkeit von Kat C und D für ehemalige Zivildiener...

Re: Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 15:39
von Grazer
Maddin hat geschrieben:Für mich ist die Regelung veraltet und gehört sowieso gestrichen, auch im Hinblick auf die freie Verfügbarkeit von Kat C und D für ehemalige Zivildiener...

Die Regelung gehört vor allem auch deshalb gestrichen, weil sehr viele Zivildiener nicht unbedingt auf Grund des Dienstes mit der Waffe den Zivildienst anstelle des Wehrdienstes wählen, sondern weil er ihnen eben sinnvoller erscheint. Dass der Zivildienst auch ebenso wichtig ist, sollte spätestens seit der Abstimmung über die Wehrpflicht klar sein.

Re: Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 20:36
von IT Guy
Grazer hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Für mich ist die Regelung veraltet und gehört sowieso gestrichen, auch im Hinblick auf die freie Verfügbarkeit von Kat C und D für ehemalige Zivildiener...

Die Regelung gehört vor allem auch deshalb gestrichen, weil sehr viele Zivildiener nicht unbedingt auf Grund des Dienstes mit der Waffe den Zivildienst anstelle des Wehrdienstes wählen, sondern weil er ihnen eben sinnvoller erscheint. Dass der Zivildienst auch ebenso wichtig ist, sollte spätestens seit der Abstimmung über die Wehrpflicht klar sein.


Dann geben sie eine falsche Erklärung ab.
Mit der Zivildiensterklärung gibt der Antragsteller bekannt, die Wehrpflicht aus Gewissensgründen nicht erfüllen zu können. Die Erklärung lautet: "Ich kann die Wehrpflicht nicht erfüllen, weil ich es - von den Fällen persönlicher Notwehr und Nothilfe abgesehen - aus Gewissensgründen ablehne, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei der Ableistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde. Ich will deshalb Zivildienst leisten."

Quelle: http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/zugang/start.aspx

Re: Bereithaltung oder Sportschießen als Ex-Zivi?

Verfasst: Mi 27. Jul 2016, 20:48
von titan
IT Guy hat geschrieben:Grazer hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
Für mich ist die Regelung veraltet und gehört sowieso gestrichen, auch im Hinblick auf die freie Verfügbarkeit von Kat C und D für ehemalige Zivildiener...

Die Regelung gehört vor allem auch deshalb gestrichen, weil sehr viele Zivildiener nicht unbedingt auf Grund des Dienstes mit der Waffe den Zivildienst anstelle des Wehrdienstes wählen, sondern weil er ihnen eben sinnvoller erscheint. Dass der Zivildienst auch ebenso wichtig ist, sollte spätestens seit der Abstimmung über die Wehrpflicht klar sein.


Dann geben sie eine falsche Erklärung ab.


Richtig! Nicht immer alles verdrehen wie es einem passt. Wer zum Zivildienst möchte gibt als Grund dafür an, es aus Gewissensgründen abzulehnen, Waffengewalt gegen Menschen einzusetzen.