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9mm Hohlspitz...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Maddin » Di 2. Aug 2016, 13:43

johnbond01 hat geschrieben:Das ist natürlich nicht falsch aber auch nicht in Ansätzen vollumfänglich. Eine ganz wesentliche Komponente "du Schuld" fehlt hier völlig... ich glaube aber auch dass das hier nicht in einer juristischen Diskussion ausarten soll, die sich im Wesentlichen um Spitzfindigkeiten drehen wird die sowieso nur der Fachanwalt kennt.


Den Verbrechensaufbau sollte eigentlich jeder Jus-Student kennen. :lol:

(1.) strafrechtlicher Handlungsbegriff
1. Tatbestand
2. Rechtfertigungsgründe
3. Schuld
4. Strafausschließungs und Strafaufhebungsgründe

Die einzelnen Punkte werden dann nochmal in viele einzelne Unterpunkte unterteilt, deren Aufzählung hier den Rahmen sprengen würde.

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cowroper
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von cowroper » Di 2. Aug 2016, 13:54

Wie Räuber Hotzenplotz geschrieben hat:

Eine 1911er mit .45FMJ und man kann sich die ganze Diskussion sparen ! :-D
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von hmg382 » Di 2. Aug 2016, 14:24

Interessante Diskussion, allerdings ist seit Seite 9 (glaub ich) keine Rede mehr von 9mm HS Mun. Sollte die weitergehen, wär ein Aufsplitten vielleicht nicht verkehrt...
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Räuber Hotzenplotz » Di 2. Aug 2016, 15:40

Um beim Thema zu bleiben, bin ich mir im Fall der Fälle sicher, wenn du in einer Notwehr/Verteidigungssituation oder was auch immer, jemanden eine 9mm VM (oder je nach pers. Vorliebe kaliber nach Wahl) zwischen die Lichter respektive Augen platzierst, hast ein größeres Problem, als wenn du mit einer TMHS einen Körpertreffer landest.
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Hane » Di 2. Aug 2016, 15:57

Warum? ich habe nie gelernt auf Gliedmaßen zu schießen. Entweder genau in die Mitte bei der Zielscheibe bzw. entsprechend beim Wild oder beim Schrotschuß auf Wild möchte man den Kopf treffen.
Das ist verinnerlicht.
Ich glaube, dass es total wurscht ist, mit was du dich in Notfall wehrst, Hauptsache du kannst schlüssig begründen warum du kein geringeres Mittel in deiner Notsituation verwendet hast.
Wenn du dann sagst: "i hob die Desert Eagle .50 mit Hohlspitz verwendet, damit i net a zweites moi odruckn muaß, wissns eh, wegn de Nochbarn" bist du selber schuld. Hoffentlich kommt niemand von uns je in die Situation, sich mit der Schusswaffe verteidigen zu müssen.

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Jsmith » Di 2. Aug 2016, 16:06

Es ist fast schon unglaublich was für Hirnsprünge es bei diesem Thema gibt....voll arg (Zitat Mausi Lugner)

Notwehr ist die Abwehr eines unmittelbaren Angriffs auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Vermögen mit den gelindesten dafür zu Verfügung stehenden Mitteln...

Wenn das jetzt ein Sessel ist, der dem Angreifer über den Schädel gezogen wird und er daran verstirbt....Pech...Staatsanwaltschaft wird sich das anschauen und befinden ob Anklage erhoben wird oder eben nicht....

Wenn das jetzt eine "böse" TMHS ist die dem Angreifer aufgebrannt wird, da er mit einer Waffe (bei der Verletzungs- oder Tötungsgefahr besteht...also praktisch alles was sticht, schiesst und/oder schwer ist....) und der Angreifer daran verstirbt....Pech...Staatsanwaltschaft wird sich das anschauen und befinden ob Anklage erhoben wird oder eben nicht....

Wenn die Abwehr des Angriffes mit einer illegalen Schusswaffe ausgeführt wird, da der Angegriffene ein Gangster ist und der Angreifer verstirbt....mit den zur Verfügung stehenden Mitteln...das Waffenverbot wird den Herrn Gangster relativ wenig interessieren, da er sich schon vorher an kein Gesetz gehalten hat...

Wichtig in all diesen Fällen ist halt dass der Angriff unmittelbar stattfindet und tatsächlich Gefahr für Leben, Gesundheit und Vermögen (was jetzt als notwehrfähiges Vermögen gilt muss man sich anschaun)....die Mittel zur Abwehr sind verhältnismäßig einzusetzen....

Besser von 12 gerichtet als von 6 getragen und bei der Grabrede wird dann gsagt..."...na hätt er sich nur gwehrt...er hat eh a Waffe ghabt...aber traut hod er si hoid ned....!" :?

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Räuber Hotzenplotz
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Räuber Hotzenplotz » Di 2. Aug 2016, 16:16

Was ich damit meinte war eher der Umstand, daß man es dir unterstellen könnte, (i waß eh der konjunktiv) gezielt tödlich zu schießen, was beim Wild Grundvoraussetzung ist, aber eben in einer Notwehrsituation nicht. Zuverlässig den Angriff stoppen ja (tut ein Kopftreffer natürlich, eh kloar), aber ned mehr und auch ned weniger so formuliert es der Gesetzgeber wenn i mi ned täusch'.
Wenns die DA grad in Griffweite hattest spricht ja nix dagegen. Genausowenig gegen TMHS wenn die halt grad drinnen waren.
Das gelindeste zur Verfügung stehende Mittel, ist was ich mehr oder weniger bei mir habe, also in der Waffenkammer suchen und überlegen is eh ned drinn.
Bei letzterer Aussage bin ich sowieso voll bei dir, mit dem Umstand jemandem das Leben genommen zu haben, muß man auch mal klarkommen, auch wenn man im Recht ist.
Wennst den Angreifer mit einer illegalen Waffe niederstreckst und der Umstand gerechtfertigt ist, hast a Anklage wegen illegalem Waffenbesitz am Hals, aber mehr auch nicht.
Wenn du bei einem Gerangel um Leib und Leben dem Angreifer die Schußwaffe entwendest und dich damit verteidigst, auch wenn du kein waffenrechtliches Dokument besitzt, logischewrweise natürlich nicht.
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Grazer » Di 2. Aug 2016, 17:00

Maddin hat geschrieben:Den Verbrechensaufbau sollte eigentlich jeder Jus-Student kennen. :lol:


Nein. Den lernt er oder sie erst kennen, wenn das Strafrecht dran ist und das wird bei den meisten wohl erst lange nach Beginn des Studiums kommen :O)

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Maddin » Di 2. Aug 2016, 18:20

Grazer hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Den Verbrechensaufbau sollte eigentlich jeder Jus-Student kennen. :lol:


Nein. Den lernt er oder sie erst kennen, wenn das Strafrecht dran ist und das wird bei den meisten wohl erst lange nach Beginn des Studiums kommen :O)


Im Regelfall im 3. Semester...

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Mauser98Lover » Fr 29. Nov 2019, 22:00

gewo hat geschrieben:
Fr 29. Jul 2016, 13:43
psav hat geschrieben:Hallo,
ich war kürzlich bei meinem Waffenhändler um 9mm zu kaufen. Da relativ wenig los war, haben wir ein wenig über SV-Mun geplaudert. Er hat behauptet, das Hohlspitzmun, nämlich diese hier:
http://www.frankonia.de/Geco+9mm+Luger+ ... mer=167234" onclick="window.open(this.href);return false;
für WBK-Besitzer erhältlich ist, jedoch nur zum Scheibenschießen. Für SV wäre die ganz tief im bösen Bereich und endet praktisch fix in einem Schuldspruch, auch wenn die Notwehr berechtigt ist.
Stimmt das so, oder ist das absoluter Schwachsinn? Der Mann bildet auch Waffenführerschein aus...
Danke schon mal!
kompletter bullshit

es handelt sich um teilmantel hohlspitz munition

sie darf nur mit jagdkarte oder ausweis eines schuetzenvereins (ZUSÄTZLICH zum waffenrechtlichen dokument) besessen werden
quelle: runderlass des BMI

und was du zum zweck der notwehr bzw nothilfe verwendest ist unerheblich
wichtig ist nur dass es sich ueberhaupt um eine notwehr bzw nothilfesituation handelt
und dass du das gelindest moeglichen mitteln verwendest
quelle: div OGH urteile auf ris.gv.at

und was man bei waffenfuehrerscheinkursen so hoert oder nicht hoert .. das waere ein ganz eigenes thema ...
in welchem BGBL wurde der Öffentlichkeit kundgemacht, dass die Teilmantel HP Munition für Mitglieder von Schützenvereinen zugänglich wäre? Ich habe nie was genaues dazu gefunden, irgendeine interne Verwaltungsverordnung des BMI hilft mir Recht wenig, weil ich das als Privatperson nicht einsehen kann und darf, somit habe ich de facto nur das Wort des Waffenhändlers und von denen sagt Händler A ,,TM-HP geht mit Schützenvereinsmitgliedschaft", B sagt "TM-HP geht mit Mitgliedschaft beim Sportschützenlandesverband" und C sagt "für jegliche HP Pistolenmunition braucht man eine Ausnahmegenehmigung, die ein normaler WBK Besitzer nicht bekommt". Die Beispiele habe ich mir nicht ausgedacht, also bitte ich um spezifische Quellen, bitte
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Exitus
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Exitus » Fr 29. Nov 2019, 22:11

Totengräber!

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cas81
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von cas81 » Fr 29. Nov 2019, 22:22

Mauser98Lover hat geschrieben:
Fr 29. Nov 2019, 22:00
... also bitte ich um spezifische Quellen, bitte
§17 (2) WaffG hat geschrieben:Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung Erwerb, Besitz, Einfuhr und Führen von neuartigen Waffen oder Erwerb, Besitz und Einfuhr von neuartiger Munition, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine besondere Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für fremdes Eigentum darstellen könnten, zu verbieten. Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.
Da ist die Quelle und die Ermächtigung der Verwaltung für das Verbot, welches mit der 1. Durchführungs- VO umgesetzt wurde. Auch schränkt es das Verbot selbst ein indem ua "Sportwaffen" davon ausgenommen werden. Der Erlass regelt nur die Vollziehung und da es keine eigene Waffenkategorie für "Sportwaffen" gibt und jede Waffe sportlich genutzt werden kann, wurde zwangsläufig auf den Nachweis des Sportschiessens abgestellt und das geht zumindest - also in jedem Fall - anhand der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein.

Es muss nicht alles exakt und mehrfach be- und umschrieben werden. Vieles ergibt sich schlicht in Konsequenz, das ist ein gewöhnliches Faktum unserer Rechtsordnung. Wenn du also einen bestimmten Satz lesen willst, der dir mit normativer Außenwirksamkeit explizit gestattet dies und das tun zu können, dann wirst du oftmals vergeblich darauf warten können.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Mauser98Lover » Fr 29. Nov 2019, 22:56

cas81 hat geschrieben:
Fr 29. Nov 2019, 22:22
Mauser98Lover hat geschrieben:
Fr 29. Nov 2019, 22:00
... also bitte ich um spezifische Quellen, bitte
§17 (2) WaffG hat geschrieben:Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung Erwerb, Besitz, Einfuhr und Führen von neuartigen Waffen oder Erwerb, Besitz und Einfuhr von neuartiger Munition, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine besondere Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für fremdes Eigentum darstellen könnten, zu verbieten. Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.
Da ist die Quelle und die Ermächtigung der Verwaltung für das Verbot, welches mit der 1. Durchführungs- VO umgesetzt wurde. Auch schränkt es das Verbot selbst ein indem ua "Sportwaffen" davon ausgenommen werden. Der Erlass regelt nur die Vollziehung und da es keine eigene Waffenkategorie für "Sportwaffen" gibt und jede Waffe sportlich genutzt werden kann, wurde zwangsläufig auf den Nachweis des Sportschiessens abgestellt und das geht zumindest - also in jedem Fall - anhand der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein.

Es muss nicht alles exakt und mehrfach be- und umschrieben werden. Vieles ergibt sich schlicht in Konsequenz, das ist ein gewöhnliches Faktum unserer Rechtsordnung. Wenn du also einen bestimmten Satz lesen willst, der dir mit normativer Außenwirksamkeit explizit gestattet dies und das tun zu können, dann wirst du oftmals vergeblich darauf warten können.
Vielen Dank! Ich glaubte, dass es einen internen Erlass gibt in dem die TM-HP Muni spezifisch erwähnt wird und nicht nur Expansivmunition generell, danke nochmal für die ausführliche Antwort! Aber nur so nebenbei, könnte man nicht auch Teilmantel Munition als Expansivmunition sehen? Am Ende des Tages werden die Bleispitzen ja auch flach beim Aufprall
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Emil
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Emil » Fr 29. Nov 2019, 22:58

Der Unterschied zwischen dem Bereithalten zur Selbstverteidigung z.B. einer DE in .50 AE oder einem .500er S&W sofern jeweils mit VM geladen und der Verwendung von "Expansivmunition" auch z.B. "nur" in .22lr zum gleichen Zweck ist meiner Meinung nach, dass:

- weder das WaffG samt Durchführungsverordnungen noch die Erlässe hierzu irgendeine Kalibereinschränkung zum Selbstschutz kennen (das wäre für den Gesetzgeber auch nicht sinnvoll, würde ja sonst gar noch ein weiteren Grund geschaffen werden wieder eine größere Stückzahl an Kat B Waffen bewilligt zu bekommen, wenn nur gewisse Kaliber zur SV zulässig wären, man aber andere für die Jagd, den Sport ect. benötigt)
- die 1. Durchführungsverordnungen ausdrücklich "Expansivmunition" verbietet:
Expansivmunition
§ 5.
(1) Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. ...
- und dann der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 26.4.2005 (2005/03/0031) festgestellt hat, dass:
... diese Regelung zwar nicht gesetzwidrig ist, aber man ihr nicht den Inhalt unterstellen dürfe, dass dieses Verbot auch Munition für Jagd- und Sportwaffen umfasse. ...
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.
(WaffG Runderlass vom 29. Mai 2008)

Bei einem gerechtfertigten Fall von Notwehr, der auch den Einsatz einer Schusswaffe zum Selbstschutz abdeckt (z.B. man wird unmittelbar von einem Einbrecher lebensgefährlich bedroht) kann die Argumentation für die Frage einer Notwehrüberschreitung - nach dem Gesetzeswortlaut - meiner Meinung nach nicht in die Richtung gehen: "Sie hätten sich aber eine weniger starke Waffe als Ihre .50 DE und Ihren .500 S&W zum Selbstschutz kaufen müssen, dann wäre auch dem Einbrecher weniger passiert". (Ich sehe keine gesetzliche Grundlage auf der man das stützen könnte)
Die Argumentation könnte aber meiner Meinung nach sehr wohl in die Richtung gehen: "Sie haben Ihre Waffe mit verbotener Munition, die Sie ausschließlich aufgrund Ihrer Tätigkeit als Jäger/Sportschütze erwerben und besitzen dürfen, zur Selbstverteidigung bereit gehalten, bei Verwendung von nicht verbotener Munition wäre auch dem Einbrecher weniger passiert" (Hier sehe ich eine gesetzliche Grundlage auf der man das stützen könnte)

Aber darüber gibt es quer durch Österreich geteilte Meinungen, also auch von mir wie immer ohne jede Gewähr. Persönlich würde ich "Expansivmunition" jedenfalls nur für die Jagd oder den Schießsport verwenden.

Oicw
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Oicw » Sa 30. Nov 2019, 03:43

Wo bekomme ich für die .50AE Vollmantel Geschosse? Bis jetzt habe ich nur Hohlspitz Fabriksmuni.
Bei meinem Waffenführerschein wurde erklärt das es nur eine Verwaltungsstrafe nach sich zieht. Ähnlich wie bei Dashcams, zwar verboten aber als Beweis zulässig mit geringer Strafe.
Es wurde auch eher abgeraten den Angreifer zu verletzen, da Langzeitschäden teuer sind. Tot dagegen günstig 🤔
Hat mich gewundert.
Tikka T3X Tac A1 .308 / Brünn 98k 8x57IS / Umarex S16 12G / Desert Eagle .50 AE / G45 MOS FS / M4 Phantom II .223 REM :dance:

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