Ja, Meinungen sind halt wie Ar....., weißt eh. Bei derartigen Themen, die durchaus realistische Fortwirkungen im Leben eines Anderen entwickeln können, verlasse ich mich lieber auf etwas mit Substanz; Es gibt höchstgerichtliche Urteile, in denen es um Notwehr geht und wo TMHS zum Einsatz kam. Die Munition wird während des Sachverhalts anfangs erwähnt und in weiterer Folge nicht mal mehr als Randnotiz gewürdigt. Zudem wöge das Gegenargument der Drittgefährdung ebenfalls und zwar schwer. Der Gerichtsmediziner wird ebenfalls nicht von einem nachweisbar relevant größeren Wundtrauma sprechen können. Und den meisten Urteilen kommt die Munition gar nicht erst zur Sprache, ergo völlig egal. Aber möglich ist alles, stimmt schon. Nur ist das keine gute Basis für eine rechtliche Diskussion, aber das interessiert den "Meinungsmacher" halt leider nicht (nicht du, ganz allgemein).Emil hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 22:58Die Argumentation könnte aber meiner Meinung nach sehr wohl in die Richtung gehen: "Sie haben Ihre Waffe mit verbotener Munition, die Sie ausschließlich aufgrund Ihrer Tätigkeit als Jäger/Sportschütze erwerben und besitzen dürfen, zur Selbstverteidigung bereit gehalten, bei Verwendung von nicht verbotener Munition wäre auch dem Einbrecher weniger passiert" (Hier sehe ich eine gesetzliche Grundlage auf der man das stützen könnte)
Aber darüber gibt es quer durch Österreich geteilte Meinungen...
Im Erlass 2015 wird der Schützenpass übrigens gestrichen, es genügt(e) ein Mitgliedsausweis eines Schießsportvereins. Und dank §11b bin ich gespannt, was den nun neuerdings darunter subsumiert wird. Aber ist eh anders Thema. Wenn einer der Wissenshorter den aktuellen Erlass leaken würde, dann wüsten wir schon mehr bezüglich der angewiesenen Denkweise des Vollzugs.