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9mm Hohlspitz...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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cas81
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von cas81 » Sa 30. Nov 2019, 07:48

Emil hat geschrieben:
Fr 29. Nov 2019, 22:58
Die Argumentation könnte aber meiner Meinung nach sehr wohl in die Richtung gehen: "Sie haben Ihre Waffe mit verbotener Munition, die Sie ausschließlich aufgrund Ihrer Tätigkeit als Jäger/Sportschütze erwerben und besitzen dürfen, zur Selbstverteidigung bereit gehalten, bei Verwendung von nicht verbotener Munition wäre auch dem Einbrecher weniger passiert" (Hier sehe ich eine gesetzliche Grundlage auf der man das stützen könnte)

Aber darüber gibt es quer durch Österreich geteilte Meinungen...
Ja, Meinungen sind halt wie Ar....., weißt eh. Bei derartigen Themen, die durchaus realistische Fortwirkungen im Leben eines Anderen entwickeln können, verlasse ich mich lieber auf etwas mit Substanz; Es gibt höchstgerichtliche Urteile, in denen es um Notwehr geht und wo TMHS zum Einsatz kam. Die Munition wird während des Sachverhalts anfangs erwähnt und in weiterer Folge nicht mal mehr als Randnotiz gewürdigt. Zudem wöge das Gegenargument der Drittgefährdung ebenfalls und zwar schwer. Der Gerichtsmediziner wird ebenfalls nicht von einem nachweisbar relevant größeren Wundtrauma sprechen können. Und den meisten Urteilen kommt die Munition gar nicht erst zur Sprache, ergo völlig egal. Aber möglich ist alles, stimmt schon. Nur ist das keine gute Basis für eine rechtliche Diskussion, aber das interessiert den "Meinungsmacher" halt leider nicht (nicht du, ganz allgemein).

Im Erlass 2015 wird der Schützenpass übrigens gestrichen, es genügt(e) ein Mitgliedsausweis eines Schießsportvereins. Und dank §11b bin ich gespannt, was den nun neuerdings darunter subsumiert wird. Aber ist eh anders Thema. Wenn einer der Wissenshorter den aktuellen Erlass leaken würde, dann wüsten wir schon mehr bezüglich der angewiesenen Denkweise des Vollzugs.
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Emil
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Emil » Sa 30. Nov 2019, 12:20

cas81 hat geschrieben:
Sa 30. Nov 2019, 07:48
Emil hat geschrieben:
Fr 29. Nov 2019, 22:58
Die Argumentation könnte aber meiner Meinung nach sehr wohl in die Richtung gehen: "Sie haben Ihre Waffe mit verbotener Munition, die Sie ausschließlich aufgrund Ihrer Tätigkeit als Jäger/Sportschütze erwerben und besitzen dürfen, zur Selbstverteidigung bereit gehalten, bei Verwendung von nicht verbotener Munition wäre auch dem Einbrecher weniger passiert" (Hier sehe ich eine gesetzliche Grundlage auf der man das stützen könnte)

Aber darüber gibt es quer durch Österreich geteilte Meinungen...
Ja, Meinungen sind halt wie Ar....., weißt eh. Bei derartigen Themen, die durchaus realistische Fortwirkungen im Leben eines Anderen entwickeln können, verlasse ich mich lieber auf etwas mit Substanz; Es gibt höchstgerichtliche Urteile, in denen es um Notwehr geht und wo TMHS zum Einsatz kam. Die Munition wird während des Sachverhalts anfangs erwähnt und in weiterer Folge nicht mal mehr als Randnotiz gewürdigt. Zudem wöge das Gegenargument der Drittgefährdung ebenfalls und zwar schwer. Der Gerichtsmediziner wird ebenfalls nicht von einem nachweisbar relevant größeren Wundtrauma sprechen können. Und den meisten Urteilen kommt die Munition gar nicht erst zur Sprache, ergo völlig egal. Aber möglich ist alles, stimmt schon. Nur ist das keine gute Basis für eine rechtliche Diskussion, aber das interessiert den "Meinungsmacher" halt leider nicht (nicht du, ganz allgemein).

Im Erlass 2015 wird der Schützenpass übrigens gestrichen, es genügt(e) ein Mitgliedsausweis eines Schießsportvereins. Und dank §11b bin ich gespannt, was den nun neuerdings darunter subsumiert wird. Aber ist eh anders Thema. Wenn einer der Wissenshorter den aktuellen Erlass leaken würde, dann wüsten wir schon mehr bezüglich der angewiesenen Denkweise des Vollzugs.
Deswegen habe ich ja geschrieben:

Die Argumentation könnte aber meiner Meinung nach sehr wohl in die Richtung gehen

Und wie du an den höchstgerichtlichen Urteilen siehst wird dort eben diese Art von Munition teilweise erwähnt, ich habe aber noch kein einziges höchstgerichtliches Urteil gefunden wo in der gleichen Art und Weise das Kaliber erwähnt wurde - und genau dieser Umstand ist neben den gesetzlichen Vorschriften auch der Grund für meine Meinung.

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von cas81 » Sa 30. Nov 2019, 12:32

Dazu braucht es einen Fall, in welchem Kaliber x und Kaliber y zur Verfügung stehen und dann Notwehrexzess aufgrund der falschen Kaliberwahl behandelt wird. Wäre mir nichts bekannt. Normale Erwähnungen des Kalibers gibt's schon.
Aber darauf ging ich in meinem Posting gar nicht ein, zitiert habe ich eine andere Stelle. Andere Baustelle, aber ähnlich, ja
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Joewood » Mi 4. Dez 2019, 09:10

Wie sieht zu dem Thema eigentlich die rechtliche Lage mit den "Gecko Action Extreme"
Zu denen gibt es eh einen PD-Thread aber ohne die rechtliche Einschätzung...
viewtopic.php?t=45287

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von cas81 » Mi 4. Dez 2019, 09:24

Joewood hat geschrieben:
Mi 4. Dez 2019, 09:10
Wie sieht zu dem Thema eigentlich die rechtliche Lage mit den "Gecko Action Extreme"
Zu denen gibt es eh einen PD-Thread aber ohne die rechtliche Einschätzung...
viewtopic.php?t=45287
Es ist ein VOLLKUPFER- Hohlspitzgeschoss. Ergo ok für alle, da kein Teilmantel.
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Nagantino » Fr 21. Feb 2020, 16:12

gewo hat geschrieben:
So 31. Jul 2016, 21:14
Martin P hat geschrieben:Was GSchoenbauer schreibt ist weder krause noch wertlos.

Es existiert keine waffenrechtliche Vorschrift, kein Erlass und auch keine höchstgerichtliche Entscheidung, wonach die Verwendung von Expansivmunition zur SV jedenfalls gerechtfertigt wäre. Vielmehr gibt es im RIS ein einziges veröffentlichtes Urteil betreffend den Einsatz von Hohlspitzmunition und dort hat der OGH die Entscheidung der Unterinstanz (wenn auch aus formalen Gründen) bestätigt. Der Herr wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig gesprochen. Die durch die Verwendung von Hohlspitzmunition verschlimmerten ("aggravierten") Verletzungsfolgen wurden offenbar entsprechend bewertet.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... =hohlspitz*" onclick="window.open(this.href);return false;

Das Argument, es sei erlaubt, was nicht verboten ist, zieht hier nicht, da Expansivmunition ja eben (einzige Ausnahmen: Sportschießen/Jagd) verboten ist. Dass man freilich im Ernstfall sein Leben ohne Rücksicht auf allfällige rechtliche Folgen dem wirksamsten Mittel anvertrauen will, steht auf einem anderen Blatt ...
jo fix nomoi!

der BESITZ ist reglementiert
und NICHT die verwendung!

man lese biddäh mal das urteil
26.4.2005, Zl. 2005/03/0031

der gesetzgeber hat lt waffg1996 TMHS zu verbieten
den BESITZ

und obiges urteil ergibt dass dieses verbot NICHT fuer jaeger und sportschuetzen gilt

die VERWENDUNG ist weder wo reglementiert noch eingeschraenkt
nirgendst


und ob bei den besonders gefaehrlichen eigenschaften im urteil tatsaechlich die TMHS gemeint ist bleibt unklar
die TMHS munition wird in der urteilsbegruendung auch nicht erwaehnt
daher ist das sehr zweifelhaft
Aber die Tatsache alleine, dass man, wenn man in eine Notwehrsituation kommt, die TMHS (die man als Sportwaffen oder Jagdwaffenbesitzer erwerben und besitzen darf) zur Notwehr verwenden würde, kann keinen Verstoß gegen das WaffG herbeiführen?

Nur als Beispiel: Verwahrungskontrolle einer 9mm Pistole, die man sowohl zur SV bereithält als auch zum Sportschießen (z.b. Bewerbe) verwendet, und bei der Kontrolle wird die Waffe entladen und die Exekutivbeamten sehen, dass die Waffe mit TMHS (z.b. Federal HST) geladen ist/war. Darf dann ein Waffenverbot erlassen werden oder nicht?

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von gewo » Fr 21. Feb 2020, 17:00

Nagantino hat geschrieben:
Fr 21. Feb 2020, 16:12
Nur als Beispiel: Verwahrungskontrolle einer 9mm Pistole, die man sowohl zur SV bereithält als auch zum Sportschießen (z.b. Bewerbe) verwendet, und bei der Kontrolle wird die Waffe entladen und die Exekutivbeamten sehen, dass die Waffe mit TMHS (z.b. Federal HST) geladen ist/war. Darf dann ein Waffenverbot erlassen werden oder nicht?
auf basis welcher bestimmung vermutest du das?


spoiler:
es gibt keine
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Nagantino » Fr 21. Feb 2020, 18:18

gewo hat geschrieben:
Fr 21. Feb 2020, 17:00
Nagantino hat geschrieben:
Fr 21. Feb 2020, 16:12
Nur als Beispiel: Verwahrungskontrolle einer 9mm Pistole, die man sowohl zur SV bereithält als auch zum Sportschießen (z.b. Bewerbe) verwendet, und bei der Kontrolle wird die Waffe entladen und die Exekutivbeamten sehen, dass die Waffe mit TMHS (z.b. Federal HST) geladen ist/war. Darf dann ein Waffenverbot erlassen werden oder nicht?
auf basis welcher bestimmung vermutest du das?


spoiler:
es gibt keine
naja die Expansivmunition muss gem. WaffG §17 Abs. 2 immer für Jagd- und Sportwaffen verfügbar sein, weil eine Verordnung nur für Alles außerhalb dieses Spektrums vorgesehen ist, nur woher weiß ich ab wann das Gesetz eine Waffe als Sportwaffe bezeichnet? Ob ich selbst Sportschütze bin ist dem Gesetz komplett Wurscht. (,,[...]mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten")
Sobald ich sozusagen die Waffe bereithalte, kann doch die Behörde sehr leicht argumentieren, dass die Waffe keine Sportwaffe mehr ist und folglich als eine nicht-Sportwaffe mit TMHS verwendet wird. Um das geht es ja die ganze Zeit...

Und eben wenn nicht Sport- oder Jagdwaffe dann gilt doch §5 Abs. 1 der 164. Verordnung vom 20. Juni 1997 und die TMHS in der SV-Waffe ist also ein no-go

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von gewo » Fr 21. Feb 2020, 18:23

Nagantino hat geschrieben:
Fr 21. Feb 2020, 18:18
gewo hat geschrieben:
Fr 21. Feb 2020, 17:00
Nagantino hat geschrieben:
Fr 21. Feb 2020, 16:12
Nur als Beispiel: Verwahrungskontrolle einer 9mm Pistole, die man sowohl zur SV bereithält als auch zum Sportschießen (z.b. Bewerbe) verwendet, und bei der Kontrolle wird die Waffe entladen und die Exekutivbeamten sehen, dass die Waffe mit TMHS (z.b. Federal HST) geladen ist/war. Darf dann ein Waffenverbot erlassen werden oder nicht?
auf basis welcher bestimmung vermutest du das?


spoiler:
es gibt keine
naja die Expansivmunition muss gem. WaffG §17 Abs. 2 immer für Jagd- und Sportwaffen verfügbar sein
wieso denn?

der besitz von jagd oder sportwaffen ist die voraussetzung fuer den BESITZ
nirgend woher laesst sich ableiten dass es eine einschraenkung in der verwendung gibt
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von cas81 » Fr 21. Feb 2020, 18:59

Nagantino hat geschrieben:
Fr 21. Feb 2020, 18:18
naja die Expansivmunition muss gem. WaffG §17 Abs. 2 immer für Jagd- und Sportwaffen verfügbar sein, weil eine Verordnung nur für Alles außerhalb dieses Spektrums vorgesehen ist, nur woher weiß ich ab wann das Gesetz eine Waffe als Sportwaffe bezeichnet? Ob ich selbst Sportschütze bin ist dem Gesetz komplett Wurscht. (,,[...]mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten")
Sobald ich sozusagen die Waffe bereithalte, kann doch die Behörde sehr leicht argumentieren, dass die Waffe keine Sportwaffe mehr ist und folglich als eine nicht-Sportwaffe mit TMHS verwendet wird. Um das geht es ja die ganze Zeit...

Und eben wenn nicht Sport- oder Jagdwaffe dann gilt doch §5 Abs. 1 der 164. Verordnung vom 20. Juni 1997 und die TMHS in der SV-Waffe ist also ein no-go
Du hast schon recht, da ist etwas dran. Theoretisch zumindest. Grundsätzlich macht der Gesetzgeber die Sportwaffe am Menschen fest, also an der nachweislichen Ausübung des Schießsports (Verein). Hier geht es um den Besitz. Auf die momentane Ausübung schränkt er es nicht offenkundig ein, aber dem Zweck entsprechend muss das gelten, denn das generelle Verbot von TMHS gibt es ja offensichtlich aufgrund der "erhöhten Gefährlichkeit", was fast jeder Einschränkung im WaffG entspricht. Am Schießplatz ist es aber egal, ob nun VM oder TMHS einschlägt, ergo gibt es dort diese erhöhte Gefährlichkeit nicht. Wenn die Waffe nun zur Selbstverteidigung mit TMHS bereit liegt, dann konterkariert das den Zweck des Verbots. Eine ganz besonders ungute und in juristischen Feinheiten kundige Behörde (das trifft auf den Polizisten, der die Kontrolle vornimmt iaR nicht zu) könnte sich demnach nmE tatsächlich darauf stützen. Allerdings sprechen die besseren Gründe dafür, die Waffe eben genau so und nicht mit VM bereitzuhalten: Eigengefährdung (Querschläger) und Drittgefährdung (Wiederaustritt mit nur geringerem Energieverlust). Das wird aber wohl erst im Prozess vor Gericht erörtert werden können. Selbst da (und vorher sowieso) könnte die Frage aufkommen, weshalb man denn keine "normalen" Hohlspitz nimmt, denn es sind ja nur TMHS verboten. Das kann man jetzt ewig weiterspinnen. Grundsätzlich ist es aber schon so, dass du mit deinem legal besessenen Besitz, somit auch mit der Munition, machen kannst, was du willst, ergo sie auch lagern wie du willst, solange die Verwahrungsvorschriften eingehalten werden. Wenn ich all das abwäge, dann steht für MICH aber fest, dass es mir dieses Risiko wert ist, da ich erstens dieses Risiko gering einschätze und zweitens liegen die objektiv besseren Gründe letztendlich auf meiner Seite.
Musst du für dich entscheiden. Etwas Definitives gibt es afaik nicht. Braucht es aber nmE auch nicht.
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Nagantino » Sa 22. Feb 2020, 17:39

cas81 hat geschrieben:
Fr 21. Feb 2020, 18:59
Nagantino hat geschrieben:
Fr 21. Feb 2020, 18:18
naja die Expansivmunition muss gem. WaffG §17 Abs. 2 immer für Jagd- und Sportwaffen verfügbar sein, weil eine Verordnung nur für Alles außerhalb dieses Spektrums vorgesehen ist, nur woher weiß ich ab wann das Gesetz eine Waffe als Sportwaffe bezeichnet? Ob ich selbst Sportschütze bin ist dem Gesetz komplett Wurscht. (,,[...]mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten")
Sobald ich sozusagen die Waffe bereithalte, kann doch die Behörde sehr leicht argumentieren, dass die Waffe keine Sportwaffe mehr ist und folglich als eine nicht-Sportwaffe mit TMHS verwendet wird. Um das geht es ja die ganze Zeit...

Und eben wenn nicht Sport- oder Jagdwaffe dann gilt doch §5 Abs. 1 der 164. Verordnung vom 20. Juni 1997 und die TMHS in der SV-Waffe ist also ein no-go
Du hast schon recht, da ist etwas dran. Theoretisch zumindest. Grundsätzlich macht der Gesetzgeber die Sportwaffe am Menschen fest, also an der nachweislichen Ausübung des Schießsports (Verein). Hier geht es um den Besitz. Auf die momentane Ausübung schränkt er es nicht offenkundig ein, aber dem Zweck entsprechend muss das gelten, denn das generelle Verbot von TMHS gibt es ja offensichtlich aufgrund der "erhöhten Gefährlichkeit", was fast jeder Einschränkung im WaffG entspricht. Am Schießplatz ist es aber egal, ob nun VM oder TMHS einschlägt, ergo gibt es dort diese erhöhte Gefährlichkeit nicht. Wenn die Waffe nun zur Selbstverteidigung mit TMHS bereit liegt, dann konterkariert das den Zweck des Verbots. Eine ganz besonders ungute und in juristischen Feinheiten kundige Behörde (das trifft auf den Polizisten, der die Kontrolle vornimmt iaR nicht zu) könnte sich demnach nmE tatsächlich darauf stützen. Allerdings sprechen die besseren Gründe dafür, die Waffe eben genau so und nicht mit VM bereitzuhalten: Eigengefährdung (Querschläger) und Drittgefährdung (Wiederaustritt mit nur geringerem Energieverlust). Das wird aber wohl erst im Prozess vor Gericht erörtert werden können. Selbst da (und vorher sowieso) könnte die Frage aufkommen, weshalb man denn keine "normalen" Hohlspitz nimmt, denn es sind ja nur TMHS verboten. Das kann man jetzt ewig weiterspinnen. Grundsätzlich ist es aber schon so, dass du mit deinem legal besessenen Besitz, somit auch mit der Munition, machen kannst, was du willst, ergo sie auch lagern wie du willst, solange die Verwahrungsvorschriften eingehalten werden. Wenn ich all das abwäge, dann steht für MICH aber fest, dass es mir dieses Risiko wert ist, da ich erstens dieses Risiko gering einschätze und zweitens liegen die objektiv besseren Gründe letztendlich auf meiner Seite.
Musst du für dich entscheiden. Etwas Definitives gibt es afaik nicht. Braucht es aber nmE auch nicht.
Ok danke, du hast all meine Fragen beantwortet! Und ja mir ist eh bewusst, dass z.b. reine Kupfer-HPs oder diese FBI 38er SWHP (reines blei) nicht als TMHS gelten und somit so oder so mit WBK oder WP besessen werden können, nur die TMHS sind halt erprobte Technik, während die reinen HP quasi etwas neuer sind, und vorallem sind die normalen mantellosen HPs auch viel teurer als die klassischen TMHS Patronen, jedenfalls in den Waffengeschäften in denen ich war.

Also prinzipiell würde nichts dagegensprechen als Sportschütze die FFW mit TMHS zu Hause zu laden und diese FFW bereitzuhalten innerhalb eines versperrbaren Behältnisses?

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von cas81 » Sa 22. Feb 2020, 18:21

Nagantino hat geschrieben:
Sa 22. Feb 2020, 17:39
cas81 hat geschrieben:
Fr 21. Feb 2020, 18:59
Nagantino hat geschrieben:
Fr 21. Feb 2020, 18:18
naja die Expansivmunition muss gem. WaffG §17 Abs. 2 immer für Jagd- und Sportwaffen verfügbar sein, weil eine Verordnung nur für Alles außerhalb dieses Spektrums vorgesehen ist, nur woher weiß ich ab wann das Gesetz eine Waffe als Sportwaffe bezeichnet? Ob ich selbst Sportschütze bin ist dem Gesetz komplett Wurscht. (,,[...]mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten")
Sobald ich sozusagen die Waffe bereithalte, kann doch die Behörde sehr leicht argumentieren, dass die Waffe keine Sportwaffe mehr ist und folglich als eine nicht-Sportwaffe mit TMHS verwendet wird. Um das geht es ja die ganze Zeit...

Und eben wenn nicht Sport- oder Jagdwaffe dann gilt doch §5 Abs. 1 der 164. Verordnung vom 20. Juni 1997 und die TMHS in der SV-Waffe ist also ein no-go
Du hast schon recht, da ist etwas dran. Theoretisch zumindest. Grundsätzlich macht der Gesetzgeber die Sportwaffe am Menschen fest, also an der nachweislichen Ausübung des Schießsports (Verein). Hier geht es um den Besitz. Auf die momentane Ausübung schränkt er es nicht offenkundig ein, aber dem Zweck entsprechend muss das gelten, denn das generelle Verbot von TMHS gibt es ja offensichtlich aufgrund der "erhöhten Gefährlichkeit", was fast jeder Einschränkung im WaffG entspricht. Am Schießplatz ist es aber egal, ob nun VM oder TMHS einschlägt, ergo gibt es dort diese erhöhte Gefährlichkeit nicht. Wenn die Waffe nun zur Selbstverteidigung mit TMHS bereit liegt, dann konterkariert das den Zweck des Verbots. Eine ganz besonders ungute und in juristischen Feinheiten kundige Behörde (das trifft auf den Polizisten, der die Kontrolle vornimmt iaR nicht zu) könnte sich demnach nmE tatsächlich darauf stützen. Allerdings sprechen die besseren Gründe dafür, die Waffe eben genau so und nicht mit VM bereitzuhalten: Eigengefährdung (Querschläger) und Drittgefährdung (Wiederaustritt mit nur geringerem Energieverlust). Das wird aber wohl erst im Prozess vor Gericht erörtert werden können. Selbst da (und vorher sowieso) könnte die Frage aufkommen, weshalb man denn keine "normalen" Hohlspitz nimmt, denn es sind ja nur TMHS verboten. Das kann man jetzt ewig weiterspinnen. Grundsätzlich ist es aber schon so, dass du mit deinem legal besessenen Besitz, somit auch mit der Munition, machen kannst, was du willst, ergo sie auch lagern wie du willst, solange die Verwahrungsvorschriften eingehalten werden. Wenn ich all das abwäge, dann steht für MICH aber fest, dass es mir dieses Risiko wert ist, da ich erstens dieses Risiko gering einschätze und zweitens liegen die objektiv besseren Gründe letztendlich auf meiner Seite.
Musst du für dich entscheiden. Etwas Definitives gibt es afaik nicht. Braucht es aber nmE auch nicht.
Ok danke, du hast all meine Fragen beantwortet! Und ja mir ist eh bewusst, dass z.b. reine Kupfer-HPs oder diese FBI 38er SWHP (reines blei) nicht als TMHS gelten und somit so oder so mit WBK oder WP besessen werden können, nur die TMHS sind halt erprobte Technik, während die reinen HP quasi etwas neuer sind, und vorallem sind die normalen mantellosen HPs auch viel teurer als die klassischen TMHS Patronen, jedenfalls in den Waffengeschäften in denen ich war.

Also prinzipiell würde nichts dagegensprechen als Sportschütze die FFW mit TMHS zu Hause zu laden und diese FFW bereitzuhalten innerhalb eines versperrbaren Behältnisses?
Doch, da spricht nmE etwas dagegen, s.o. ICH halte das Risiko jedoch für gering und eher theoretischer Natur. DEINE Risikoeinschätzung kann dir aber niemand abnehmen. Sollte es doch bereits etwas Definitives dazu geben, dann wäre mir das nicht bekannt. Btw, die FBI Load ist ca ein halbes Jahrhundert alt und sogar sehr erprobt. Good Stuff. Barnes Tac XP wäre auch noch eine Alternative, wobei die sehr lahm geladen sind und ICH deshalb nicht sooo sehr darauf bauen würde (die erbrobte Corbon-Ladung mit diesem Projektil war um ca 100fps heißer geladen). Das ganze TMHS-Zeug gibt es außerdem meistens auch nur noch in 20er Packerl und das häufig zum Wucherpreis. Ist aber sowieso eine einmalige Investition, egal ob HP oder JHP, hundert Schuss oder so durch zwecks Verlässlichkeit und dann ein bissl was zum Bereithalten.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Nagantino » Sa 22. Feb 2020, 19:23

cas81 hat geschrieben:
Sa 22. Feb 2020, 18:21
Nagantino hat geschrieben:
Sa 22. Feb 2020, 17:39
cas81 hat geschrieben:
Fr 21. Feb 2020, 18:59
Du hast schon recht, da ist etwas dran. Theoretisch zumindest. Grundsätzlich macht der Gesetzgeber die Sportwaffe am Menschen fest, also an der nachweislichen Ausübung des Schießsports (Verein). Hier geht es um den Besitz. Auf die momentane Ausübung schränkt er es nicht offenkundig ein, aber dem Zweck entsprechend muss das gelten, denn das generelle Verbot von TMHS gibt es ja offensichtlich aufgrund der "erhöhten Gefährlichkeit", was fast jeder Einschränkung im WaffG entspricht. Am Schießplatz ist es aber egal, ob nun VM oder TMHS einschlägt, ergo gibt es dort diese erhöhte Gefährlichkeit nicht. Wenn die Waffe nun zur Selbstverteidigung mit TMHS bereit liegt, dann konterkariert das den Zweck des Verbots. Eine ganz besonders ungute und in juristischen Feinheiten kundige Behörde (das trifft auf den Polizisten, der die Kontrolle vornimmt iaR nicht zu) könnte sich demnach nmE tatsächlich darauf stützen. Allerdings sprechen die besseren Gründe dafür, die Waffe eben genau so und nicht mit VM bereitzuhalten: Eigengefährdung (Querschläger) und Drittgefährdung (Wiederaustritt mit nur geringerem Energieverlust). Das wird aber wohl erst im Prozess vor Gericht erörtert werden können. Selbst da (und vorher sowieso) könnte die Frage aufkommen, weshalb man denn keine "normalen" Hohlspitz nimmt, denn es sind ja nur TMHS verboten. Das kann man jetzt ewig weiterspinnen. Grundsätzlich ist es aber schon so, dass du mit deinem legal besessenen Besitz, somit auch mit der Munition, machen kannst, was du willst, ergo sie auch lagern wie du willst, solange die Verwahrungsvorschriften eingehalten werden. Wenn ich all das abwäge, dann steht für MICH aber fest, dass es mir dieses Risiko wert ist, da ich erstens dieses Risiko gering einschätze und zweitens liegen die objektiv besseren Gründe letztendlich auf meiner Seite.
Musst du für dich entscheiden. Etwas Definitives gibt es afaik nicht. Braucht es aber nmE auch nicht.
Ok danke, du hast all meine Fragen beantwortet! Und ja mir ist eh bewusst, dass z.b. reine Kupfer-HPs oder diese FBI 38er SWHP (reines blei) nicht als TMHS gelten und somit so oder so mit WBK oder WP besessen werden können, nur die TMHS sind halt erprobte Technik, während die reinen HP quasi etwas neuer sind, und vorallem sind die normalen mantellosen HPs auch viel teurer als die klassischen TMHS Patronen, jedenfalls in den Waffengeschäften in denen ich war.

Also prinzipiell würde nichts dagegensprechen als Sportschütze die FFW mit TMHS zu Hause zu laden und diese FFW bereitzuhalten innerhalb eines versperrbaren Behältnisses?
Doch, da spricht nmE etwas dagegen, s.o. ICH halte das Risiko jedoch für gering und eher theoretischer Natur. DEINE Risikoeinschätzung kann dir aber niemand abnehmen. Sollte es doch bereits etwas Definitives dazu geben, dann wäre mir das nicht bekannt. Btw, die FBI Load ist ca ein halbes Jahrhundert alt und sogar sehr erprobt. Good Stuff. Barnes Tac XP wäre auch noch eine Alternative, wobei die sehr lahm geladen sind und ICH deshalb nicht sooo sehr darauf bauen würde (die erbrobte Corbon-Ladung mit diesem Projektil war um ca 100fps heißer geladen). Das ganze TMHS-Zeug gibt es außerdem meistens auch nur noch in 20er Packerl und das häufig zum Wucherpreis. Ist aber sowieso eine einmalige Investition, egal ob HP oder JHP, hundert Schuss oder so durch zwecks Verlässlichkeit und dann ein bissl was zum Bereithalten.
also welche normalen 9mmLuger non-TMHS Hollowpoints sind verfügbar und repetieren auch gut in den meisten 9mm Waffen, die nicht Glocks sind?
Mit den nicht-TMHS-hollowpoints ist man ja auf der sicheren Seite, weil sie ja nicht mehr reguliert sind wie die normale VM Munition.

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von cas81 » Sa 22. Feb 2020, 19:55

Keine Ahnung, probiere es aus. Jede Waffe ist anders. Die Barnes Tac XP haben zumindest einen guten Ruf diesbezüglich, die Geco Action Extreme sind von der Form her fast VM, Fiocchi EMB detto. Die Action Exreme haben ordentlich Dampf dahinter und nur 7gr weniger Masse als die Barnes, die schieben von den genannten am stärksten an und die EMB am schwächsten. Die Action Exreme sind aber sehr lang gebaut, die überragen sogar 147gr JHP diesbezüglich und das nicht wenig.
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Nagantino » Sa 22. Feb 2020, 21:48

cas81 hat geschrieben:
Sa 22. Feb 2020, 19:55
Keine Ahnung, probiere es aus. Jede Waffe ist anders. Die Barnes Tac XP haben zumindest einen guten Ruf diesbezüglich, die Geco Action Extreme sind von der Form her fast VM, Fiocchi EMB detto. Die Action Exreme haben ordentlich Dampf dahinter und nur 7gr weniger Masse als die Barnes, die schieben von den genannten am stärksten an und die EMB am schwächsten. Die Action Exreme sind aber sehr lang gebaut, die überragen sogar 147gr JHP diesbezüglich und das nicht wenig.
Danke für die Hilfe aber ,,Keine Ahnung, probiere es aus" ist halt schwierig, wenn man von Munition spricht bei der die 20er Packung weit über 20€ kosten kann :D
vorallem hab ich gelesen, dass außerhalb des 115-124gr Bereichs manche 9mm Pistolen haglich werden

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