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Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 26. Mär 2024, 12:02
von Flying Dog
mänsn hat geschrieben:
Di 26. Mär 2024, 11:58
Flying Dog hat geschrieben:
Di 26. Mär 2024, 11:43
Wie kommst du darauf, dass Hohlspitz in keinen SV-Fall miteinbezogen werden soll?

SV mit einer Schusswaffe (bzw. mit einer Waffe adequat der Situation) ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein Angriff auf die Unversehrtheit im Gange ist und MUSS dazu dienen, dass der Angriff unmittelbar stoppt. Die beste Chance dazu hat man jedenfalls mit Hohlspitz und darüber hinaus die geringste Chance auf einen Durchschuss, der ggf. noch jemand anderen verletzen könnte.

Ist die Situation nicht drastisch genug, dass du entsprechend drastische Mittel einsetzen musst, ist die SV mit einer Schusswaffe per se NICHT mehr gerechtfertigt.

"Less Lethal" ist ein Volksmärchen und diese schwachsinnigen Diskussionen über die verwendete Munition sind also obsolet. Die Frage stellt sich auch keiner, der nur eine Schrotflinte daheim hat - bei Kaliber 12 und klassischer Haus-und-Hof Entfernung hast du da mehrere Geschosse, die jeweils mit der Energie einer .45ACP auftreffen (und das bei so gut wie keiner Streuung). Von Slugs garnicht erst zu reden. Hohlspitz oder nicht... sinnbefreite Diskussion.

Dazu gab es erst kürzlich eine Sonderedition von der Interessengemeinschaft für Liberales Waffenrecht in Ö.

Naja, ich differenziere ja auch zwischen Hohlspitz, und Teilmantel Hohlspitz. Warum werden hier beim kauf unterscheide gemacht. bzw. was macht das für einen Sinn wenn beim Kauf darauf geachtet wird ob Teilmantel oder nicht wenn z.B in der Verwendung keiner gemacht wird.
Der Umstand, dass nicht jeder Dahergelaufene mit einer solchen Munition herumlaufen soll - analog zur "Kriegsmunition" (.223, .308, 7,62x39, etc.) - hat NICHTS mit dem Selbstverteidigungsfall zu tun sondern dient in allererster Linie dem Schutz der staatlichen Sicherheitsorgane und ist von daher auch mehr als nachvollziehbar.
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich Einsatzzweck der Munition, die du besitzen darfst - schon garnicht in einem gerechtfertigten Selbstverteidigungsfall.

Hast du keine Berechtigung solche Munition zu besitzen und verwendest sie in einem solchen Fall, wird es ein Nachspiel haben. Aber das sollte dann deine mit Abstand geringste Sorge sein.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 26. Mär 2024, 12:11
von FdH22
Flying Dog hat geschrieben:
Di 26. Mär 2024, 12:02

Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich Einsatzzweck der Munition, die du besitzen darfst - schon garnicht in einem gerechtfertigten Selbstverteidigungsfall.
Perfekt auf den Punkt gebracht. :clap:
Alles andere ist Hirnwi***erei. :(

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 26. Mär 2024, 12:23
von mänsn
Flying Dog hat geschrieben:
Di 26. Mär 2024, 12:02
mänsn hat geschrieben:
Di 26. Mär 2024, 11:58
Flying Dog hat geschrieben:
Di 26. Mär 2024, 11:43
Wie kommst du darauf, dass Hohlspitz in keinen SV-Fall miteinbezogen werden soll?

SV mit einer Schusswaffe (bzw. mit einer Waffe adequat der Situation) ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein Angriff auf die Unversehrtheit im Gange ist und MUSS dazu dienen, dass der Angriff unmittelbar stoppt. Die beste Chance dazu hat man jedenfalls mit Hohlspitz und darüber hinaus die geringste Chance auf einen Durchschuss, der ggf. noch jemand anderen verletzen könnte.

Ist die Situation nicht drastisch genug, dass du entsprechend drastische Mittel einsetzen musst, ist die SV mit einer Schusswaffe per se NICHT mehr gerechtfertigt.

"Less Lethal" ist ein Volksmärchen und diese schwachsinnigen Diskussionen über die verwendete Munition sind also obsolet. Die Frage stellt sich auch keiner, der nur eine Schrotflinte daheim hat - bei Kaliber 12 und klassischer Haus-und-Hof Entfernung hast du da mehrere Geschosse, die jeweils mit der Energie einer .45ACP auftreffen (und das bei so gut wie keiner Streuung). Von Slugs garnicht erst zu reden. Hohlspitz oder nicht... sinnbefreite Diskussion.

Dazu gab es erst kürzlich eine Sonderedition von der Interessengemeinschaft für Liberales Waffenrecht in Ö.

Naja, ich differenziere ja auch zwischen Hohlspitz, und Teilmantel Hohlspitz. Warum werden hier beim kauf unterscheide gemacht. bzw. was macht das für einen Sinn wenn beim Kauf darauf geachtet wird ob Teilmantel oder nicht wenn z.B in der Verwendung keiner gemacht wird.
Der Umstand, dass nicht jeder Dahergelaufene mit einer solchen Munition herumlaufen soll - analog zur "Kriegsmunition" (.223, .308, 7,62x39, etc.) - hat NICHTS mit dem Selbstverteidigungsfall zu tun sondern dient in allererster Linie dem Schutz der staatlichen Sicherheitsorgane und ist von daher auch mehr als nachvollziehbar.
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich Einsatzzweck der Munition, die du besitzen darfst - schon garnicht in einem gerechtfertigten Selbstverteidigungsfall.

Hast du keine Berechtigung solche Munition zu besitzen und verwendest sie in einem solchen Fall, wird es ein Nachspiel haben. Aber das sollte dann deine mit Abstand geringste Sorge sein.
Nadann ist ja gut. Gut erklärt, danke.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 26. Mär 2024, 12:55
von Flying Dog
Gern. Sorry, wenn es etwas stürmisch rüberkam, aber manches muss man gleich im Keim ersticken, sonst brechen wieder elendslange Diskussionen los die nirgendwo hinführen.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 26. Mär 2024, 13:29
von gewo
AUG-andy hat geschrieben:
Di 26. Mär 2024, 10:42
Bin gespannt was dein unwissender Händler zu diesen Zeilen sagen wird.
vermutlich nix

laut dem was ich von behoerdenseiten immer wieder so hoere kann ein guter teil der branche mit dem begriff "Verordnung" oder "Runderlass" nix anfangen ....

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 26. Mär 2024, 13:34
von gewo
mänsn hat geschrieben:
Di 26. Mär 2024, 11:58
Naja, ich differenziere ja auch zwischen Hohlspitz, und Teilmantel Hohlspitz. Warum werden hier beim kauf unterscheide gemacht. bzw. was macht das für einen Sinn wenn beim Kauf darauf geachtet wird ob Teilmantel oder nicht ....
weil der gesetzgeber die verwaltung ermaechtigt (und damit auch im weitensten sinn verpflichtet) hat, festzulegen was als "Expansivmunition" zu betrachten ist.
Der gesetzgeber hat das getan indem er festgelegt hat dass patronen mit geschossen welche
1.) TEILmantel, und
2.) HOHLSPITZ sind
unter diesen begriff zu subsummieren sind.
Nur wenn ein geschoss BEIDE eigenschaften hat faellt es daher unter die reglementierung.

als was patronen beworben oder verwendet wird ist unbedeutsam
solange die beiden eigenschaften ned zusammentreffen

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 26. Mär 2024, 13:50
von mänsn
Flying Dog hat geschrieben:
Di 26. Mär 2024, 12:55
Gern. Sorry, wenn es etwas stürmisch rüberkam, aber manches muss man gleich im Keim ersticken, sonst brechen wieder elendslange Diskussionen los die nirgendwo hinführen.
Kein Thema, alles Gut ! :D

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 26. Mär 2024, 13:58
von mänsn
gewo hat geschrieben:
Di 26. Mär 2024, 13:34
mänsn hat geschrieben:
Di 26. Mär 2024, 11:58
Naja, ich differenziere ja auch zwischen Hohlspitz, und Teilmantel Hohlspitz. Warum werden hier beim kauf unterscheide gemacht. bzw. was macht das für einen Sinn wenn beim Kauf darauf geachtet wird ob Teilmantel oder nicht ....
weil der gesetzgeber die verwaltung ermaechtigt (und damit auch im weitensten sinn verpflichtet) hat, festzulegen was als "Expansivmunition" zu betrachten ist.
Der gesetzgeber hat das getan indem er festgelegt hat dass patronen mit geschossen welche
1.) TEILmantel, und
2.) HOHLSPITZ sind
unter diesen begriff zu subsummieren sind.
Nur wenn ein geschoss BEIDE eigenschaften hat faellt es daher unter die reglementierung.

als was patronen beworben oder verwendet wird ist unbedeutsam
solange die beiden eigenschaften ned zusammentreffen
Jetzt bin ich wieder im Zwiespalt. Du schreibst :"solange die beiden Eigenschaften nicht zusammentreffen".
Nach der Erklärung von Flying Dog muss das doch eigentlich auch egal sein bzw. unbedeutsam wenn beide Eigenschaften zusammentreffen da ich A)= Berechtigt bin Teilmantel Hohlspitz zu kaufen ( Da Mitglied im Sportschützenverein ) und B)= Zitat : Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich Einsatzzweck der Munition, die du besitzen darfst - schon garnicht in einem gerechtfertigten Selbstverteidigungsfall.

Schließe somit daraus dass es für WBK Besitzer, welche Mitglied in einem Sportschützenverein sind, kein Problem darstellt solche Munition zu Erwerben und auch zu nutzen. Richtig ?

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 26. Mär 2024, 16:26
von Flying Dog
Wenn du einen Sportschützennachweis von einem Verein hast, oder eine Jagdkarte, passt alles.
Wenn du nichts davon hast, darfst du keine Teilmantel-Hohlspitzgeschosse kaufen (also zB Hornady FTX - die fallen eben unter die Reglementierung, dass man einen entsprechenden Berechtigungsnachweis benötigt). Das hat nichts mit einem Einsatzzweck zu tun.

Alternativ - sprich ohne Berechtigung - stehen dir folgende zur Verfügung:
- Teilmantel (Soft Point)
- solide (vollständig überzogene) Hohlspitzgeschosse (Solid Hollow Point), zb. Vollkupfer Hohspitz aktuell zB die S&B XRG, oder die Geco Extreme

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 26. Mär 2024, 16:29
von gewo
mänsn hat geschrieben:
Di 26. Mär 2024, 13:58
Schließe somit daraus dass es für WBK Besitzer, welche Mitglied in einem Sportschützenverein sind, kein Problem darstellt solche Munition zu Erwerben und auch zu nutzen. Richtig ?
so ist
kein problem wenn du jagdkarte hast oder mitglied in einem verein (egal welcher §) bist

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 26. Mär 2024, 19:57
von mänsn
Super ! Danke dass Ihr euch Zeit genommen habt 👍🏻

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 26. Mär 2024, 19:59
von Kapselpracker
Flying Dog hat geschrieben:
Di 26. Mär 2024, 16:26
Wenn du einen Sportschützennachweis von einem Verein hast, oder eine Jagdkarte, passt alles.
....
Kein Sportschützennachweis, ein Mitgliedsausweis eines Sportschützenvereins oder eben einer Jagdkarte.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mi 27. Mär 2024, 07:10
von Flying Dog
Haarspalterei und wäre mir beim Kauf auch noch nicht untergekommen. Die meisten Leute schaffen es noch nicht einmal ihre WBK bei sich zu haben.

Der Sportschützennachweis muss ja von einem entsprechenden Verein kommen - wird schwer sein ohne Mitgliedschaft. Alles andere wäre unseriös. Sollte es aber darum gehen, kontrollieren zu wollen ob die Mitgliedschaft noch aufrecht ist: Das liegt nicht in der Verantwortung des Händlers, sondern des Kunden und das steht auf den meisten Mitgliedsausweisen, die ich gesehen habe, auch garnicht oben. Kannst bei der Vereinsleitung anrufen und nachfragen... :headslap:

Über die Kontrolle bei den Händlern per se will ich garnicht reden.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mi 27. Mär 2024, 09:23
von trenck
Flying Dog hat geschrieben:
Mi 27. Mär 2024, 07:10
Die meisten Leute schaffen es noch nicht einmal ihre WBK bei sich zu haben.
In dem Fall verstehe ich den Händler, dass er Dir nix verkauft, wofür eine WBK notwendig ist. Ein Händler hat mir mal erzählt, dass die Kripo hier Testkäufe macht. Z.B. wird versucht, WBK-pflichtige Munition zu kaufen. Wenn der Händler dann keine WBK verlangt, hat er es lustig.

trenck

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mi 27. Mär 2024, 09:44
von Flying Dog
Definitiv.
Wenns im Supermarkt Testkäufer gibt, dann sicher auch bei den Waffenhändlern. Ich würde es jedenfalls nicht ausschließen.