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Zubehöreintrag WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Balistix » Do 2. Feb 2017, 14:13

Okay, dann werde ich das genau so probieren (sagen, dass gleich der Vermerk "Zubehör" auf die WBK aufgedruckt werden soll, damit ich im Fall eines Zubehörantrags nicht wieder eine neue WBK brauche) und dann hier berichten.
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von bino71 » Do 2. Feb 2017, 14:28

Balistix hat geschrieben:Hm. Könntest du nicht gleichzeitig mit dem WBK-Antrag auch den Zubehör-Antrag stellen? Dafür brauchst du ja nur eine Reservierungsbestätigung für das Zubehör. Reservierungen können typischerweise auch wieder storniert werden.

Du willst sicher früher oder später erweitern wollen und es gibt BHen, die die Einträge überprüfen.
Glaube nicht das die Erweiterung dann so einfach durchgeht, wenn sich der Sachbearbeiter veräppelt fühlt.
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Balistix » Do 2. Feb 2017, 14:44

"Bescheißen" will ich natürlich nicht, keine Frage. :hand:
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von laska » Fr 3. Feb 2017, 07:51

mexx1972 hat geschrieben:Wenn du die WBK beantragst, auf alle Fälle gleich dazu sagen, dass das Wort "Zubehör" drinnen stehen soll!
Sonst kostet es doppelt, weil du dann wieder eine neue WBK brauchst.

Kann aber natürlich trotzdem passieren, dass man den "Zubehör" Eintrag nicht erhält.

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von HowlingWolf » Fr 3. Feb 2017, 08:16

mexx1972 hat geschrieben:Der Zubehörantrag (nicht zu verwechseln mit dem Vermerk Zubehör) ist definitiv erst dann möglich, wenn eine entsprechende Waffe registriert ist.
Vorher funktioniert das systemtechnisch gar nicht.
Das weiß ich zu 100%.
Ich bin, was das ZWR betrifft, relativ versiert. ;-)

Wenn du die WBK beantragst, auf alle Fälle gleich dazu sagen, dass das Wort "Zubehör" drinnen stehen soll!
Sonst kostet es doppelt, weil du dann wieder eine neue WBK brauchst.


Nach den bisherigen Schilderungen zu urteilen ist es aber so, dass sie in Wien WOLLEN, dass du eine neue WBK brauchst...

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Balistix » Fr 3. Feb 2017, 08:47

So wie HowlingWolf hätte ich das bisher auch verstanden. Ich werde es probieren und Ann berichten. Passieren kann mir dabei eh nichts? (zB Ablehnung WBK-Antrag überhaupt oder spätere Probleme bei Erweiterung etc)
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Balistix » Mi 3. Jul 2019, 08:34

Ich hol das nochmal hoch, auch wenn's schon ein Zeitl her ist.

Zubehöreintrag bei Erstausstellung der WBK in Wien hat natürlich nicht geklappt. Dies deshalb, weil die MA am PK der Ansicht sind, da brauche es zuerst eine Grundwaffe und eine Seriennummer des Zubehörs.

Lt Auskunft der LPD ist eine Seriennummer des Zubehörs jedoch nicht vonnöten, dh rein theoretisch könnte man argumentieren, man wisse schon ganz genau, was man kaufen wolle und das ist bspw eben eine G17 und ein 22er System dazu. Ob die MA sich auf diese Diskussion einlassen, ist fraglich.
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von m_a_d » Mi 3. Jul 2019, 14:27

nicht verwechseln ... derzeit gibt es 2 unterschiedliche Dinge:

1) der Vermerk "Zubehör" auf der Rückseite der WBK ... dieser ist Grundvoraussetzung, dass man Zubehör kaufen / melden kann und dieser Eintrag ist im System / ZWR / WBK-Antrag technisch unmöglich mit einer Basis-Waffe oder gar Seriennummer zu verknüpfen!

2) der Prozess ein konkretes Zubehör zu kaufen ... dafür muss Punkt 1) als Voraussetzung erfüllt sein, der Prozess selbst wird je Behörde anders gelebt (von "einfach nach dem Kauf Bescheid geben und wir tragen es ein" bis zu Genehmigung mit Reservierungsbestätigung mit Seriennummer des zu kaufenden WS im Vorfeld holen), hat aber keine Auswirkung, dass der erste Punkt nichts mit einer Basis-Waffe oder einem konkreten Wechselsystem zu tun hat

aber leider macht da jede Behörde was sie will (bzw für richtig erachtet) und ohne vor Gericht zu ziehen, wirst Du den kürzeren ziehen ... und ob man sich sowas deshalb antut ist halt die Frage, die jeder für sich selber beantworten muss

Nachtrag: wie es ab dem 14.12.2019 (der Stichtag gilt ja auch für die generelle "doppelte WS-Anzahl zu Plätzen" glaube ich) wird, steht noch in den Sternen
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Balistix » Mi 3. Jul 2019, 14:47

m_a_d hat geschrieben:
Mi 3. Jul 2019, 14:27
nicht verwechseln ... derzeit gibt es 2 unterschiedliche Dinge:

1) der Vermerk "Zubehör" auf der Rückseite der WBK ... dieser ist Grundvoraussetzung, dass man Zubehör kaufen / melden kann und dieser Eintrag ist im System / ZWR / WBK-Antrag technisch unmöglich mit einer Basis-Waffe oder gar Seriennummer zu verknüpfen!

2) der Prozess ein konkretes Zubehör zu kaufen ... dafür muss Punkt 1) als Voraussetzung erfüllt sein, der Prozess selbst wird je Behörde anders gelebt (von "einfach nach dem Kauf Bescheid geben und wir tragen es ein" bis zu Genehmigung mit Reservierungsbestätigung mit Seriennummer des zu kaufenden WS im Vorfeld holen), hat aber keine Auswirkung, dass der erste Punkt nichts mit einer Basis-Waffe oder einem konkreten Wechselsystem zu tun hat

aber leider macht da jede Behörde was sie will (bzw für richtig erachtet) und ohne vor Gericht zu ziehen, wirst Du den kürzeren ziehen ... und ob man sich sowas deshalb antut ist halt die Frage, die jeder für sich selber beantworten muss

Nachtrag: wie es ab dem 14.12.2019 (der Stichtag gilt ja auch für die generelle "doppelte WS-Anzahl zu Plätzen" glaube ich) wird, steht noch in den Sternen
Die Unterscheidung ist mir bewusst, danke. ;)

Nur ist in der Denke der LPD Wien der Zubehörantrag offensichtlich Bedingung für den Zubehöreintrag/-vermerk auf der WBK, weil dieser eine erteilte Besitzbewilligung (und damit einen positiv beschiedenen Zubehörantrag) voraussetzt.
Zuletzt geändert von Balistix am Mi 3. Jul 2019, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Nuss_95 » Mi 3. Jul 2019, 14:51

m_a_d hat geschrieben:
Mi 3. Jul 2019, 14:27
nicht verwechseln ... derzeit gibt es 2 unterschiedliche Dinge:

1) der Vermerk "Zubehör" auf der Rückseite der WBK ... dieser ist Grundvoraussetzung, dass man Zubehör kaufen / melden kann und dieser Eintrag ist im System / ZWR / WBK-Antrag technisch unmöglich mit einer Basis-Waffe oder gar Seriennummer zu verknüpfen!
Also ich hab vor wenigen Wochen den Vermerk "Zubehör" beantragt, laut den Mitarbeitern der LPD wurde beim System "irgendwas" geändert und man kann das nicht mehr so machen wie früher. Man muss jetzt anscheinend ein Zubehörteil eintragen beim Antrag des Vermerks. Sie haben mir dann einfach ein WS ohne Seriennummer und Kaliber eingetragen und damit beantragt. 3 Tage später kam ein Anruf ob ich eh nur den Zubehör Vermerk wollte und dass ich einzahlen soll.

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von m_a_d » Mi 3. Jul 2019, 15:12

Nuss_95 hat geschrieben:
Mi 3. Jul 2019, 14:51
Also ich hab vor wenigen Wochen den Vermerk "Zubehör" beantragt, laut den Mitarbeitern der LPD wurde beim System "irgendwas" geändert und man kann das nicht mehr so machen wie früher. Man muss jetzt anscheinend ein Zubehörteil eintragen beim Antrag des Vermerks. Sie haben mir dann einfach ein WS ohne Seriennummer und Kaliber eingetragen und damit beantragt. 3 Tage später kam ein Anruf ob ich eh nur den Zubehör Vermerk wollte und dass ich einzahlen soll.
ok, zu einer jüngsten Änderung kann ich nichts sagen, aber ich habe auch schon mehrfach gesehen, dass je nach Sachbearbeiter das System unterschiedlich viel kann ;-). Meine WS wurde bis dato immer in meinem Beisein als weitere KatB eingetragen (inkl. Überschreiten der Stückzahl), ich bekam eine Bestätigung über ein Wechselsystem und die SBs meinten jeweils, dass sie das dann in Ruhe machen (ich vermute: wenn sie wenn gefunden haben, der weiß wie es geht). Ist aber ja nichts schlimmes - das ZWR ist ein Tool von zig mit denen sie zu tun haben, und zumindest bei uns ist der Großteil der Zeit der SBs mit Themen im Zusammenhang mit Migration/Aufenthalt zugepflastert und nur ab und an mit dem ZWR.
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