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Zubehöreintrag WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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burggraben
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von burggraben » Fr 25. Nov 2016, 06:04

rupi hat geschrieben:und in der Maske zur Begründungsauswahl für den WBK Antrag kann man nur ein Feld auswählen....
ich weiß ned wo das mit den mehrfachen Begründungen immer herkommt....

Ich hab meinen Sachbearbeiter bei der Antragsstellung explizit gefragt ob ich mehrere Gründe angeben kann weil ich hier im Forum genau das mit der Nur-1-Grund-Maske gelesen hatte, und er meinte wortwörtlich dass das überhaupt kein Problem sei. Ob er eine andere Maske hat, oder das geheime Tastaturkürzel kennt um ein zweites Drop-down Auswahlfeld beim Grund zu bekommen, oder ob er den zweiten Grund einfach irgendwo in ein "Sonstige Kommentare" Feld in der Maske geschrieben hat, kann ich allerdings nicht sagen. Wird halt wie alles je nach BH anders gehandhabt werden.

Blaine
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Blaine » Fr 20. Jan 2017, 10:09

hab gerade mit dem "Referat für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten" telefoniert bzgl zubehör eintrag bei erweiterung
die info gilt natürlich wieder nur für wien, andere behörden machens sicher anders (was ich bis jetzt so im forum gelesen hab)

ich wollte bei der erweiterung gleich den zubehör eintrag haben, damit es nicht nochmal ~120,- kostet (neuausstellung wbk), falls ich mal zubehör finde
das geht aber nicht
der antrag kann nur gestellt werden, wenn man genau weiß, was man haben möchte
es geht auch nicht, dass man zb sagt: "ich möchte einen wechsellauf für meine pistole in 22lr, weiß aber noch ned wann ich einen finde (suche gebraucht)"

wozu der physische "zubehör" eintrag auf der wbk überhaupt gut sein soll, außer lwb zu ärgern, kann ich eh ned nachvollziehen
wenn man ihn aber mal hat is es nur ein einfacher antrag und ~20,- pro zubehörteil

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von gewo » Fr 20. Jan 2017, 12:00

Blaine hat geschrieben:die info gilt natürlich wieder nur für wien


nein
die info gilt fuer die bearbeiterin DEINES anfangsbuchstabens im familiennamen
und fuer die art wie du dich bei ihnen diesbezueglich dargestellt hast

your milage may vary....
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Christoph_WAT
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Christoph_WAT » Fr 20. Jan 2017, 12:37

Also bei mir wars damals(Dezember 2015) gar kein Problem, hab nur gefragt ob er mir den Zubehöreintrag gleich machen kann weil ich ne Pistole mit Wechselsystem kaufen möchte und das war gar kein Problem, musste nichtmal angeben wann und welches Modell

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Jo_Kux » Fr 20. Jan 2017, 12:39

Blaine hat geschrieben:..ich wollte bei der erweiterung gleich den zubehör eintrag haben, damit es nicht nochmal ~120,- kostet (neuausstellung wbk), falls ich mal zubehör finde
das geht aber nicht, der antrag kann nur gestellt werden, wenn man genau weiß, was man haben möchte

Wo ist jetzt das Problem? Dann "kaufst" halt so ein Zubehörteil, dein Händler wird dir da sicher gerne helfen
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von schurl45 » Fr 20. Jan 2017, 12:48

Christoph_WAT hat geschrieben:Also bei mir wars damals(Dezember 2015) gar kein Problem, hab nur gefragt ob er mir den Zubehöreintrag gleich machen kann weil ich ne Pistole mit Wechselsystem kaufen möchte und das war gar kein Problem, musste nichtmal angeben wann und welches Modell

wo bist du daham?
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Lagavulin » Fr 20. Jan 2017, 13:10

Blaine hat geschrieben:...
wozu der physische "zubehör" eintrag auf der wbk überhaupt gut sein soll, außer lwb zu ärgern, kann ich eh ned nachvollziehen
....


Das ist, im Gegensatz zu früher, eine deutliche Verbesserung für die Legalwaffenbesitzer. Zu Zeiten meiner ersten WBK (Anfang der 90er) belegte nämlich auch jedes Wechselsystem einen Platz auf der WBK - es ist also durchaus nicht immer alles schlechter geworden für uns - meistens allerdings schon.
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Christoph_WAT » Fr 20. Jan 2017, 16:57

schurl45 hat geschrieben:
Christoph_WAT hat geschrieben:Also bei mir wars damals(Dezember 2015) gar kein Problem, hab nur gefragt ob er mir den Zubehöreintrag gleich machen kann weil ich ne Pistole mit Wechselsystem kaufen möchte und das war gar kein Problem, musste nichtmal angeben wann und welches Modell

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Blaine » Fr 20. Jan 2017, 21:47

gewo hat geschrieben:die info gilt fuer die bearbeiterin DEINES anfangsbuchstabens im familiennamen
und fuer die art wie du dich bei ihnen diesbezueglich dargestellt hast

aha - es besteht also noch hoffnung - hab bei der allgemeinen durchwahl angerufen und die bearbeiterin eines anderen buchstabens erwischt
meine ist erst wieder am montag da und könnte das anders handhaben?!

dass unterschiedliche BHs das anders machen is ja noch irgendwie nachvollziehbar aber damen mit dem selben vorgesetzten haben auch keine einheitliche vorgehensweise ? ? ?

was würdest du mir raten gewo?
ich würde für meine alte CZ75 in 9mm gern ein wechselsystem in 22lr haben
allerdings is mir das teil neu bissl zu teuer wenn die waffe grad mal 300 gekostet hat
gebraucht weiß ich aber ned wann ich eines find und deshalb bekom ich bei der einen dame den eintrag nicht...

is das thema "zubehör steht auf der wbk" ein eigener antrag oder ein häkchen das beim erweiterungsantrag gesetzt werden muß ?

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von gewo » Fr 20. Jan 2017, 22:12

Blaine hat geschrieben:ich würde für meine alte CZ75 in 9mm gern ein wechselsystem in 22lr haben
allerdings is mir das teil neu bissl zu teuer wenn die waffe grad mal 300 gekostet hat


dann gibst du bei der erweiterung an dass du ein wechselsystem im kaliber 22lr fuer deine basiswaffe CZ75 kaufen willst, dir die seriennummer aber noch nicht bekannt ist und ob du die berechtigung fuers zubehoer jetzt mal ohne seriennummer beantragen kannst und somit der zubehoer eintrag schon mal auf die karte aufdruckt ist und du reichst die seriennummer dann nach wenn das teil angekommen ist

kommt aber eben drauf an wie du dort ankommst

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sind alle ned wirkliche pusher fuer einen positiven abschluss

angesagt ist die leicht devote koerperhaltung gepaart mit freundlichkeit und leicht gesenkter stimme ....
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Blaine » Fr 20. Jan 2017, 23:14

werds am montag nochmal telefonisch bei der zuständigen dame probieren und hoffe, dass ich den richtigen ton treffe ;)

weißt du auch, ob der wortlaut "zubehör" auf der wbk ein eigener antrag is zusätzlich zur erweiterung oder nur ein häkchen, dass gesetzt werden muss?

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von m_a_d » Fr 20. Jan 2017, 23:16

Ich habe meinen "Zubehör-Aufdruck" auf der WBK direkt bei der Erstausstellung bekommen - habe nur gefragt ob Zubehör angedruckt werden kann (nach Lektüre des einen oder anderen Threads hier).

Nun (nach einigen Wochen) habe ich gefragt, wie ich beim Kauf von Zubehör vorzugehen habe. Kaufen und auf der Rechnung das Zubehör mit Verweis auf die Basiswaffe (inkl Waffennummer) vermerken lassen. Dann mit der Rechnung zur Eintragung zur Waffenrelevanten Dienststelle gehen.

So zumindest bei mir ....


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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von BigBen » Sa 21. Jan 2017, 07:26

In Wien brauchst einen positiven Genehmigungs-Bescheid von der Behörde bevor du ein Zubehör als solches überhaupt in Besitz nehmen darfst.
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Thomas91 » Sa 21. Jan 2017, 09:50

Ich hätte mal einen Frage und zwar wie viel Zubehör kann ich pro Waffe eintragen lassen? z.B. Ich will ein Wechselsystem auf 22lr für meine G17 aber auch einen Gewindelauf und einen anderen Schlitten ist so etwas möglich?

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von thomasa1000 » Sa 21. Jan 2017, 10:19

Soviele du dir leisten kannst.
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