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Zubehöreintrag WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hmg382
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von hmg382 » So 4. Sep 2016, 18:37

burggraben hat geschrieben:Ich hab hier im Forum jetzt schon mehrmals von folgender Vorgehensweise gelesen: Zubehör reservieren->BH mit Reservierungsbestätigung->Bescheid->Zubehör kaufen->Zubehör mitnehmen. Ich hab vor kurzem eine WBK in Tirol bekommen (gleich von Anfang an mit Zubehöreintrag) und mir das extra von meinem äußerst schnellen und freundlichen Sachbearbeiter erklären lassen wie es bei uns funktioniert. Es meinte ich kann mir beim Händler kaufen was ich will, gleich mitnehmen und dann einfach dannach auf die BH damit sie das Zubehör der Waffe zuordnen können und um die Gebühr zu bezahlen. Wenn ichs vergesse, auch kein Problem, dann ruft er mich an.

Scheint wirklich sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden. Werde das allerdings erst in ein paar Wochen das erste mal in der Praxis ausprobieren. Gibts hier im Forum wirklich nur Vorher-Melder oder auch Nachher-Melder?

BH Ibk Land? War bei mir genauso. :)

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von burggraben » So 11. Sep 2016, 00:33

hmg382 hat geschrieben:BH Ibk Land? War bei mir genauso. :)


Yup. :)

Wird nicht lange dauern dass ich wieder hin muss, Zubehör eintragen lassen. Bei der Gelegenheit muss ich auch mal Fragen welche Vorstellungen sie für die Sicherung von mehr als 5000 Schuss haben. Nachdem die BH sehr bürgerfreundlich ist, ist das vermutlich kein Problem solange man anständige Tresore hat.

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von gunjosh » Di 4. Okt 2016, 14:34

Hallo,

wenn ich eine WBK ohne den Eintrag Zubehör habe und einen Antrag auf Eintragung stelle,
ändert sich bei der neuen WBK dann auch die Dokumentennummer und das Ausstellungs-
datum oder bleiben die historischen Werte erhalten?

Für Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.

LG

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von rupi » Di 4. Okt 2016, 14:55

gunjosh hat geschrieben:Hallo,

wenn ich eine WBK ohne den Eintrag Zubehör habe und einen Antrag auf Eintragung stelle,
ändert sich bei der neuen WBK dann auch die Dokumentennummer und das Ausstellungs-
datum oder bleiben die historischen Werte erhalten?

Für Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.

LG

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von gunjosh » Di 4. Okt 2016, 18:09

rupi hat geschrieben:
gunjosh hat geschrieben:Hallo,

wenn ich eine WBK ohne den Eintrag Zubehör habe und einen Antrag auf Eintragung stelle,
ändert sich bei der neuen WBK dann auch die Dokumentennummer und das Ausstellungs-
datum oder bleiben die historischen Werte erhalten?

Für Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.

LG

gunjosh

neue Karte = neue Nummer


OK. Demnach gehe ich davon aus, dass das Ausstellungsdatum auch aktuell sein wird. Beginnt
dann der Fristenlauf für Erweiterungen ebenfalls mit dem neuen Ausstellungsdatum oder knüpft
dieser an das ursprüngliche Ausstellungsdatum an?

LG

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von rupi » Di 4. Okt 2016, 18:19

du bekommst ja dadurch nicht mehr Plätze

somit hat das keinen Einfluss auf eine Erweiterung wenn dein Sachbearbeiter sich 20s Zeit nimmt und deinen elektronischen Akt anschaut
wennst nur die Karte herzeigst heißsts klarerweise "die is ja nur 3 Monate alt, kommens nächstes Jahr wieder"


Scherz beiseite, Zubehöreintrag auf der Karte zählt quasi wie der Eintrag DUPLIKAT wennst eine neue Karte brauchst weil die alte geklaut/verloren/vernichtet wurde


wo du aber in Erklärungsnot bei einer Erweiterung gelangen kannst ist wennst dir durch praktische Zubehörkombination die Argumente für eine Erweiterung verbaust

also zB wennst eine Glock17 hast mit 34er WS und dann einen extra Platz für eine echte 34er haben willst
wenn dir da kein gescheites Argument einfällt warum du deinen sportlichen Bedarf nicht mit dem Wechselsystem abdecken kannst wirst den zusätzlichen Platz dafür eventuell nicht bekommen
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von gunjosh » Di 4. Okt 2016, 18:26

Danke, Rupi.

LG

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von maggus » Di 22. Nov 2016, 20:13

Hallo,

Ich hab auf meiner WBK noch keinen Zubehörvermerk stehen, würde mir nämlich gerne einen Ersatzlauf kaufen...

Wird mir dafür wieder eine Neue WBK ausgestellt?

Vor allem, wielange dauert das in Graz?
Wieder 2 Monate wie bei derWBK erstausstellung?
Zuletzt geändert von maggus am Di 22. Nov 2016, 20:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von rupi » Di 22. Nov 2016, 20:33

ja eine neue Karte wird ausgestellt
auf die superschlauen Plastikkarten geht ja nix mehr mit Draufschreiben wie früher in der Schreibmaschine auf die Papierkarten

sollte nedmal eine Woche dauern, weil da gibts nichts zu genehmigen, das steht dir rechtlich zu
(kann aber sein dass sich dein Sachbearbeiter etwas Zeit lässt oder verlangt dass du schon ein Zubehör in Aussicht hast incl. Seriennummer)
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von maggus » Mi 23. Nov 2016, 08:02

Danke rupi :-)
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von hasgunz » Mi 23. Nov 2016, 10:12

Wichtig sind halt nur die 6 Wochen für etwaige Anfechtung.
Musst halt unterschreiben, dass du auf Rechtsmittel verzichtest.

Lg

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von hari » Mi 23. Nov 2016, 12:43

maggus hat geschrieben:Vor allem, wielange dauert das in Graz?
Wieder 2 Monate wie bei derWBK erstausstellung?

Ging bei mir damals wesentlich schneller als bei der Neuausstellung. Ausstellungsdatum auf der WBK war zwei Tage nach Antrag und Bezahlung. Ein zwei Tage hats dann noch gebraucht bis die Karte zur Abholung bereit lag. Kannst aber auch beim Antrag die alte WBK dort lassen, dann bekommst die neue direkt zugeschickt.

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von burggraben » Do 24. Nov 2016, 05:43

rupi hat geschrieben:weil da gibts nichts zu genehmigen, das steht dir rechtlich zu


Auf den Zubehöreintrag gibt es einen Rechtsanspruch? Höre ich jetzt zum ersten Mal, wären aber natürlich gute Neuigkeiten. Ich hab beim Erstantrag gleich Zubehör mitbeantragt und genehmigt bekommen, allerdings war die Aussage der BH das man mit SV als Grund nur die 2 Plätze kriegt weil für SV braucht man kein Zubehör. Für den Zubehöreintrag musste also noch Sport als Zusatzbegründung mit auf den Antrag. War alles kein Problem, aber ich dachte Rechtsanspruch gibts nur bei SV und davon abgeleitet nur für 2 Plätze.

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Lagavulin » Do 24. Nov 2016, 06:01

Der Eintrag "Zubehör" kann dir die Behörde zumindest nicht verwehren, auch weil Zubehörteile, im Gegensatz zu früher, keinen Platz mehr belegen. Die Anzahl der Zubehörteile ist somit auch nicht limitiert. Du musst halt immer nur eine "ganze Waffe" für den beantragten Zubehörteil haben.
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von rupi » Do 24. Nov 2016, 08:34

burggraben hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:weil da gibts nichts zu genehmigen, das steht dir rechtlich zu


Auf den Zubehöreintrag gibt es einen Rechtsanspruch? Höre ich jetzt zum ersten Mal, wären aber natürlich gute Neuigkeiten. Ich hab beim Erstantrag gleich Zubehör mitbeantragt und genehmigt bekommen, allerdings war die Aussage der BH das man mit SV als Grund nur die 2 Plätze kriegt weil für SV braucht man kein Zubehör. Für den Zubehöreintrag musste also noch Sport als Zusatzbegründung mit auf den Antrag. War alles kein Problem, aber ich dachte Rechtsanspruch gibts nur bei SV und davon abgeleitet nur für 2 Plätze.

die ganzen Waffenangelegenheiten rennen über das ZWR Programm vom Sachbearbeiter ab

und in der Maske zur Begründungsauswahl für den WBK Antrag kann man nur ein Feld auswählen....
ich weiß ned wo das mit den mehrfachen Begründungen immer herkommt....

es ist bis jetzt unklar ob die Begründung bei Erstausstellung irgendeine Auswirkung auf zukünftige Entwicklungen haben wird
selbst bei einer Erweiterung machts keinen Unterschied wenn die bisherigen Plätze argumentiert werden können (was sie sowieso müssen)


die ganzen Probleme mit den Zubehörgeschichten kommen ned daher weils rechtlich ned geht, sondern aufgrund mangelnder Praxiskenntnis der Sachbearbeiter

is halt a Nischensache mitm Zubehör, wennst das ned permanent für Leute ausstellst dann kennst halt die Schmähs ned so wirklich
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