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Zubehöreintrag WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Myon » Mo 15. Aug 2016, 21:43

Naja dauert normal 5 Minuten und dafür keinen Platz. Damit kann ich leben ;)

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rupi
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von rupi » Mo 15. Aug 2016, 21:44

Myon hat geschrieben:Naja dauert normal 5 Minuten und dafür keinen Platz. Damit kann ich leben ;)

5min und an 20er :lol:
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Myon » Mo 15. Aug 2016, 21:47

Bei euch vielleicht! Ich hab nen Dauerauftrag zugunsten der Sachbearbeiterin :mrgreen:

sauersigi
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von sauersigi » Mo 15. Aug 2016, 21:54

Für den Zubehöreintrag wird dann eine Neue Karte ausgestellt, oder wird das woanders vermerkt?
Manche haben standardmässig Zubehör auf der Kartenrückseite ohne Zubehör zu besitzen....
Danke für die Info..
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von rupi » Mo 15. Aug 2016, 22:01

sauersigi hat geschrieben:Für den Zubehöreintrag wird dann eine Neue Karte ausgestellt, oder wird das woanders vermerkt?

der steht im ZWR mehr oder weniger unsichtbar
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von sauersigi » Mo 15. Aug 2016, 22:02

Ok. Danke.
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Exitus » Mo 15. Aug 2016, 22:02

Was meinst du mit mehr oder weniger unsichtbar?

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von rupi » Mo 15. Aug 2016, 22:05

Exitus hat geschrieben:Was meinst du mit mehr oder weniger unsichtbar?

wenn du einen genehmigten Zubehörantrag auf einer Waffe von der BH hinterlegt hast und diese Waffe im ZWR anklickst steht dort die Option "Zubehör zuordnen"
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Exitus » Mo 15. Aug 2016, 22:19

Ah ok, aber wenns dann mal zugeordnet ist ist es im ZWR schon sichtbar?

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von rupi » Mo 15. Aug 2016, 22:21

wenn es der Sachbearbeiter korrekt umgetragen hat, ja
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Der_David » Mo 29. Aug 2016, 16:53

hab einen Anruf, bekommen, der Spaß kostet 80,90 €

d.h die fehlende Summe auf dem Zahlschein ist rechtens, es läuft wie bei der Erstausstellung einer WBK ab, man erfährt erst später Mittels Anruf, wieviel man zu bezahlen hat.

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von burggraben » So 4. Sep 2016, 15:36

Ich hab hier im Forum jetzt schon mehrmals von folgender Vorgehensweise gelesen: Zubehör reservieren->BH mit Reservierungsbestätigung->Bescheid->Zubehör kaufen->Zubehör mitnehmen. Ich hab vor kurzem eine WBK in Tirol bekommen (gleich von Anfang an mit Zubehöreintrag) und mir das extra von meinem äußerst schnellen und freundlichen Sachbearbeiter erklären lassen wie es bei uns funktioniert. Es meinte ich kann mir beim Händler kaufen was ich will, gleich mitnehmen und dann einfach dannach auf die BH damit sie das Zubehör der Waffe zuordnen können und um die Gebühr zu bezahlen. Wenn ichs vergesse, auch kein Problem, dann ruft er mich an.

Scheint wirklich sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden. Werde das allerdings erst in ein paar Wochen das erste mal in der Praxis ausprobieren. Gibts hier im Forum wirklich nur Vorher-Melder oder auch Nachher-Melder?

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von rupi » So 4. Sep 2016, 15:42

es gibt ein paar BHs in Österreich die Wechselsysteme automatisch eintragen ohne dass du überhaupt dort warst
ich kenn auch 2 BHs die behaupten die Eintragung hinten auf der WBK gibts ned bzw. brauchst ned


und es gibt die wo du einen Spießrutenlauf der Behörden machen musst und sich das auf Wochen hinzieht

und natürlich alles dazwischen
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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Martin P » So 4. Sep 2016, 18:15

burggraben hat geschrieben:Es meinte ich kann mir beim Händler kaufen was ich will, gleich mitnehmen und dann einfach dannach auf die BH damit sie das Zubehör der Waffe zuordnen können und um die Gebühr zu bezahlen. Wenn ichs vergesse, auch kein Problem, dann ruft er mich an.


Da irrt der Sachbearbeiter meiner Meinung nach: wenn du beim Händler ein Wechselsystem kaufst, hat das der Händler wie bei jeder Kat. B-Waffe im ZWR zu erfassen (§ 28 Abs 3 WaffG). Nur wenn du ein WS privat erwirbst, musst du (und der Verkäufer) den Erwerb der Behörde anzeigen (§ 28 Abs 2 WaffG).

Die Behörde musst du auch persönlich informieren, nachdem du ein WS (nach Erteilung einer Verbringungserlaubnis) selbst importiert hast.

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Re: Zubehöreintrag WBK

Beitrag von Incite » So 4. Sep 2016, 18:26

burggraben hat geschrieben:Ich hab hier im Forum jetzt schon mehrmals von folgender Vorgehensweise gelesen: Zubehör reservieren->BH mit Reservierungsbestätigung->Bescheid->Zubehör kaufen->Zubehör mitnehmen. Ich hab vor kurzem eine WBK in Tirol bekommen (gleich von Anfang an mit Zubehöreintrag) und mir das extra von meinem äußerst schnellen und freundlichen Sachbearbeiter erklären lassen wie es bei uns funktioniert. Es meinte ich kann mir beim Händler kaufen was ich will, gleich mitnehmen und dann einfach dannach auf die BH damit sie das Zubehör der Waffe zuordnen können und um die Gebühr zu bezahlen. Wenn ichs vergesse, auch kein Problem, dann ruft er mich an.

Scheint wirklich sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden. Werde das allerdings erst in ein paar Wochen das erste mal in der Praxis ausprobieren. Gibts hier im Forum wirklich nur Vorher-Melder oder auch Nachher-Melder?


Bei mir lief es so wie du schreibst:

Zubehör reservieren->BH mit Reservierungsbestätigung->Bescheid->Zubehör kaufen->Zubehör mitnehmen
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