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Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Glock1768
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von Glock1768 » So 8. Jul 2018, 16:06

bino71 hat geschrieben:Darf ich Fragen, warum Einige nicht verstehen, daß es in diesem Thread um §23 Abs 2b und nicht um §23 Abs 2 geht?


Die Frage war, wie kulant oder eben nicht Behörden reagieren ... Und da ist es egal ob 2b oder 2
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von Glock1768 » So 8. Jul 2018, 16:08

Shadow02 hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Das ist so von der BH und der Tageslaune der Personen dort abhängig

Gleiche BH: Freund vor kurzem von 2 auf 7 mit 11 listen und 1,5 Jahren erweitert ... Ich wollte jetzt nach 2,5 Jahren mit 30 listen mit sehr gutem Platzierungen und Empfehlungen von 4 auf 8 erweitern und die wollen nicht Mal meiner Unterlagen in Empfang nehmen mit dem Verweis "keine Chance auf Erweiterung" ... Das ist Willkür vom feinsten



Nur kurze Nachfrage: Habt Ihr eh schön brav um einen negativen Bescheid gebeten. Denn nur dann kann man auch was machen. "Einspruch"


Ja, das habe ich ... Gleich mit der Info, das sich mein Anwalt und der Verein schon darauf freuen ... Ich lasse mich nur sehr ungern verarschen ...
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von cas81 » So 8. Jul 2018, 16:26

Glock1768 hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:Darf ich Fragen, warum Einige nicht verstehen, daß es in diesem Thread um §23 Abs 2b und nicht um §23 Abs 2 geht?


Die Frage war, wie kulant oder eben nicht Behörden reagieren ... Und da ist es egal ob 2b oder 2

Genau das ist eben nicht egal, denn Anspruch vs Ermessen. Dass die Leute nicht verstehen, dass es um 2b geht, ist nicht mal das Schlimmste. Schlimmer ist vielmehr, dass nicht nur einmal überhaupt die Rechtsgrundlage weggelassen wird und man immer und immer wieder den eigentlich selbstverständlichsten Fakten nachrennen muss, der Thread damit verwässert wird und dass dies dann auch noch verteidigt wird. Bei einem dermaßen heiklen Unterschied sollte man schon strikt beim Thema bleiben, immerhin ist das so für viele schon verwirrend genug.

Dass du dich nicht "verarschen" lässt ist übrigens interessant, denn dies würde aufgrund o.g. Tatsache für 2b gelten. So bekämpfst du eigentlich nur die Ermessensentscheidung der Behörde. Eh voll zurecht, jedoch abermals am Thema vorbei und hier kommt's auf eine sehr strikte Trennung an.
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von gewo » So 8. Jul 2018, 17:14

Ich hab den Gesetzestext jetzt nicht nochmal durchgelesen
Aber ich denke jedwedge Erweiterung ist ermessenssache oder?
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von cas81 » So 8. Jul 2018, 19:55

Nein, 2b ist ein Rechtsanspruch ohne Ermessen, sofern Voraussetzungen xyz gegeben sind. Voraussetzungen für 2 ohne b sind nur sehr grob determiniert und lassen der Behörde Spielraum. Das ist ja der wesentliche Unterschied zwischen den beiden. Kann man der Behörde also nicht glaubhaft machen, dass man dies und jenes inbesondere für Jagd oder Sport benötigt, dann bekommt man gem 2b trotzdem mehr, wenn Sportschütze -da ist wieder eine kleine Glaubhaftmachung implementiert-, 5 Jahre, brav gewesen und Verwahrungsmöglichkeiten vorhanden.

So zumindest das Soll und der Kommentar im afaik letztgültigen Erlass Mai 2015.
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von Glock1768 » So 8. Jul 2018, 20:19

@cas81: du hast in deinen Ausführungen absolut recht ...

Natürlich auch hinsichtlich meiner Ausführungen. Aber manche Behörden kommen dir eben auch schon vor Ablauf der 5 Jahre entgegen und manche eben nicht ... und auch hier muss man dann oftmals für seinen Anspruch kämpfen ... das wollte ich etwas unterstreichen

Aber du hast Recht ... es ist ein Unterschied zwischen Anspruch und Ermessen.
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von cas81 » So 8. Jul 2018, 23:48

Glock1768 hat geschrieben:Aber manche Behörden kommen dir eben auch schon vor Ablauf der 5 Jahre entgegen und manche eben nicht ...

Ich verstehe das leider nicht, hilf mir da bitte:
Wie kann die Behörde nach 2b entgegenkommen, wenn eine zwingende Voraussetzung nicht erfüllt ist, nämlich die 5 Jahre? Bezüglich der vorzeitigen Bearbeitung des Antrages, sodass man diesen kurz vorher schon einreichen kann und bei erreichen der 5 Jahre wartet dann ggf das Upgrade der WBK (quasi als aufschiebende Bedingung)? Oder meinst du eh das "willkürliche" Entgegenkommen bei 2 ohne b? (super Deutsch, i know, herrje :-D)
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von Shan » Di 10. Jul 2018, 15:23

Bekomme jetzt nach 5j. 2b problemlos auf meiner BH nur mit Vereinsausweis. Für alles darüber hinaus hättens gerne dazu 10 Listen innerhalb eines Jahres absolvierter Bewerbe. Schaffbar wenn man darauf hin arbeitet. Sehr nette Leute dort - Rechtfertigungsschreiben o.Ä. unnötig.
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von RcL » Mi 11. Jul 2018, 08:59

Shan hat geschrieben:Bekomme jetzt nach 5j. 2b problemlos auf meiner BH nur mit Vereinsausweis. Für alles darüber hinaus hättens gerne dazu 10 Listen innerhalb eines Jahres absolvierter Bewerbe. Schaffbar wenn man darauf hin arbeitet. Sehr nette Leute dort - Rechtfertigungsschreiben o.Ä. unnötig.

Vienne?

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von Blaine » Mi 11. Jul 2018, 22:34

cas81 hat geschrieben:Nein, 2b ist ein Rechtsanspruch ohne Ermessen, sofern Voraussetzungen xyz gegeben sind...

prinzipiell ja, du hast den rechtsanspruch wenn die voraussetzungen erfüllt sind

allerdings spießt es sich bei einer kleinigkeit:
“zur ausübung des schießsports“

DORT hat die behörde jetzt wieder den ermessensspielraum, dass sie von dir bewiesen haben wollen, dass du den sport ausübst
je nach sachbearbeiter kann da die vereinsmitgliedschaft reichen oder du brauchst ergebnislisten, schreiben vom verein oder sonstwas...

:doh: :doh: :doh:

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von TirolerSchütze » So 15. Jul 2018, 21:54

Nein . Brauchte Listen . Und bin bei einen Verein . Brauchte ein Schreiben auch noch .

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von rhodium » So 15. Jul 2018, 22:20

Die Beiträge sagen eigentlich klar es gibt "nur" 23/2 ... 2b wird regelmässig (absichtlich) missinterpretiert und in einen 2 umgewandelt

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von Blaine » Mo 16. Jul 2018, 21:07

teilweise aber auch anders rum
da bekommst dann nach §23 2 nur +2 und ned mehr als insg. 5stück

am besten höflich und nett fragen gehen und wenn komische Sachen kommen nachfragen mit “entschuldigung aber ich dachte das ist so und so...“

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