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Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von Lagavulin » Mo 29. Jan 2018, 10:41

piefke hat geschrieben:....
Wenn du 12 ergebnislisten abgibst dann erweiterst du aber nicht na 2 b) du Experte.......

Du hast 2 mal nach 2) erweitert mehr nicht


Ich habe insgesamt öfter als nur 2x erweitert, aber das nur nebenbei.
Aber amüsant, dass du dir anmaßt zu wissen nach welchen Paragraph ich wann erweitert habe....
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bino71
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von bino71 » Mo 29. Jan 2018, 11:18

Euch ist aber schon klar, daß es hier nur um 2b geht und Eure 2er Erweiterungen und 2er Beispiele irritierend sind?

Wäre also wirklich sehr schön und zuvorkommend, wenn man §23 Abs 2 Erweiterungen und dessen Bsp. in den jeweiligen Threads deponiert.

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von piefke » Mo 29. Jan 2018, 11:27

bino71 hat geschrieben:Euch ist aber schon klar, daß es hier nur um 2b geht und Eure 2er Erweiterungen und 2er Beispiele irritierend sind?

Wäre also wirklich sehr schön und zuvorkommend, wenn man §23 Abs 2 Erweiterungen und dessen Bsp. in den jeweiligen Threads deponiert.

endlich jmd. der es versteht!

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von Lagavulin » Mo 29. Jan 2018, 12:33

bino71 hat geschrieben:Euch ist aber schon klar, daß es hier nur um 2b geht und Eure 2er Erweiterungen und 2er Beispiele irritierend sind?

Wäre also wirklich sehr schön und zuvorkommend, wenn man §23 Abs 2 Erweiterungen und dessen Bsp. in den jeweiligen Threads deponiert.


Wie Recht du nur hast. Das habe ich bereits vor ein paar Seiten geschrieben...
viewtopic.php?f=20&t=32938&start=45#p636147
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von tiberius » Mo 29. Jan 2018, 12:36

Hi,

na seids net so, thread hijacken ist hier doch forumssport.
Abgesehen davon ist der thread grad aktuell, und einen 2bler kanns genauso treffen mit Aktion Schublade.

mfg tiberius

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von TirolerSchütze » Mo 29. Jan 2018, 18:26

Ja dann muss ich mal schauen . Bekommt man nicht normal 2 auf 5 . Wen man die wbk schon 5jahre hat . Oder gibs da noch was zu beachten ?

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von Lagavulin » Mo 29. Jan 2018, 18:33

Man kann nach 2b auf 5 erweitern, aber nicht um mehr als 2 auf einmal - somit bleibt nach 2b nur die Variante von 2 auf 4 zu erweitern. von 2 auf 5 wäre dann eine Erweiterung nach Abs. 2.

§23, Abs 2b: "...so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn..."

Ergo: nach 2b also 5 Jahre nach Ausstellung der WBK von 2 auf 4 und nach weiteren 5 Jahren von 4 auf 5.
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von TirolerSchütze » So 8. Jul 2018, 12:01

Ich hab meine Jetzt von 2 auf 5 Erweitert . Keine Probleme. Bin halt bei einen Verein .

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von bino71 » So 8. Jul 2018, 12:05

Nach 2b? Also nach 5 Jahren? Ohne Listen?

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von r4ptor » So 8. Jul 2018, 12:24

Ich hätte da auch eine kurze Frage zu dem Thema.
Wie genau wird denn das mit den fünf Jahren genommen? :mrgreen:

Bin jetzt seit knapp zwei Jahren bei einem Verein, seit einem Monat bei einem zweiten. Zweiter Platz wird vermutlich im Herbst voll, dann habe ich auch ca sechs bis sieben Ergebnislisten in den letzten vier Monaten gesammelt und die fünf Jahre wären aber erst im Juli 2019 voll.

Generell eine Chance das ein paar Monate mit diesem Hintergrund vorzuziehen oder soll ich es mir sparen und bis nächsten Juli warten?

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von Glock1768 » So 8. Jul 2018, 12:42

Das ist so von der BH und der Tageslaune der Personen dort abhängig

Gleiche BH: Freund vor kurzem von 2 auf 7 mit 11 listen und 1,5 Jahren erweitert ... Ich wollte jetzt nach 2,5 Jahren mit 30 listen mit sehr gutem Platzierungen und Empfehlungen von 4 auf 8 erweitern und die wollen nicht Mal meiner Unterlagen in Empfang nehmen mit dem Verweis "keine Chance auf Erweiterung" ... Das ist Willkür vom feinsten
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von r4ptor » So 8. Jul 2018, 12:47

Hmpf, großartig.
Naja dann werde ich mal meinen zweiten Platz voll machen, noch ein paar Bewerbe absolvieren und auf Verdacht hindackel.
Im Notfall muss ich dann halt noch knapp ein Jahr warten.

Ärgerlich trotzdem, dass das einer solchen Willkur unterworfen ist.

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von Shadow02 » So 8. Jul 2018, 13:05

Glock1768 hat geschrieben:Das ist so von der BH und der Tageslaune der Personen dort abhängig

Gleiche BH: Freund vor kurzem von 2 auf 7 mit 11 listen und 1,5 Jahren erweitert ... Ich wollte jetzt nach 2,5 Jahren mit 30 listen mit sehr gutem Platzierungen und Empfehlungen von 4 auf 8 erweitern und die wollen nicht Mal meiner Unterlagen in Empfang nehmen mit dem Verweis "keine Chance auf Erweiterung" ... Das ist Willkür vom feinsten



Nur kurze Nachfrage: Habt Ihr eh schön brav um einen negativen Bescheid gebeten. Denn nur dann kann man auch was machen. "Einspruch"
:at1: Viele nette Grüße, Pjotr. :D

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von Shadow02 » So 8. Jul 2018, 13:11

Ich muss sagen, ich wahr sehr überrascht: PB - Wien (Liesing) alles was ich gehört habe von überall, habe ich zusammengetragen, kopiert, und abgeheftet in eine Mappe dort abgegeben, die Dame war sehr freundlich !!! Die Dame reichte mir einen Zahlschein und meinte nur Sie werden verständigt, danach einzahlen. Den Rest weis ich leider noch nicht; ob ja oder nein. Sollte es Nein ausfallen: einen negativen Bescheid fordern, nur so kann man einen Einspruch eilegen mit Rechtsanwalt. So rasch wie möglich , wegen der sehr kurzen Einspruchsfrist.
(Erweitert wurde von 2 auf 5)
:at1: Viele nette Grüße, Pjotr. :D

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b

Beitrag von bino71 » So 8. Jul 2018, 14:42

Darf ich Fragen, warum Einige nicht verstehen, daß es in diesem Thread um §23 Abs 2b und nicht um §23 Abs 2 geht?

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