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2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Lagavulin » Di 23. Aug 2016, 13:51

Zwei im selben Haushalt lebende Personen haben Zugriff auf einen großen gemeinsamen Safe. Nur einer davon hat ein waffenrechtliches Dokument (WBK/WP). Wäre es gesetzeskonform die Waffe und Munition in einem versperrbaren aber logischerweise nicht so sicheren Koffer im Safe aufzubewahren?

Danke vorab.
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Myon » Di 23. Aug 2016, 13:57

Keiner kann dir darauf eine Antwort geben weil niemand deine Definition von "nicht so sicher" kennt......
Aber wie immer ist es so das unberechtigte keinen Zugriff haben dürfen. Ist der tolle Koffer also nicht versperrbar ist es nicht zulässig, ist er versperrbar dann schon.
Ist ja nicht so schwer oder?

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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Martin P » Di 23. Aug 2016, 14:09

Nicht zulässig, da die Waffen ja in diesem Fall nicht gegen die Aneignung/Wegnahme des nicht befugten Haushaltsangehörigen gesichert sind. Oder anders: dann könntest du ja den Tresor gleich weglassen und den versperrten Koffer irgendwo hinstellen ...

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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von BigBen » Di 23. Aug 2016, 14:20

Martin P hat geschrieben:Nicht zulässig, da die Waffen ja in diesem Fall nicht gegen die Aneignung/Wegnahme des nicht befugten Haushaltsangehörigen gesichert sind. Oder anders: dann könntest du ja den Tresor gleich weglassen und den versperrten Koffer irgendwo hinstellen ...


Ich schließe mich der Rechtsmeinung an.
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Lagavulin » Di 23. Aug 2016, 14:21

Martin P hat geschrieben:Nicht zulässig, da die Waffen ja in diesem Fall nicht gegen die Aneignung/Wegnahme des nicht befugten Haushaltsangehörigen gesichert sind. Oder anders: dann könntest du ja den Tresor gleich weglassen und den versperrten Koffer irgendwo hinstellen ...


Danke, mit der Antwort kann man etwas anfangen. Hintergrund meiner Frage war, ob man der im Haushalt lebenden Person quasi mehr Vertrauen entgegenbringen darf als einen z.B. in der Wohnung arbeitenden fremden Handwerker, Rauchfangkehrer, Heizungsröhrlableser,... und somit die Sicherung gegen Diebstahl mit einem anderen Maß bemessen werden darf. Offenbar nicht.

§16b WaffG: Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

Ist so eine Verordnung bekannt? Hat jemand verlässiche Informationen, was hier unter "sicher" verstanden wird?
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Stickhead » Di 23. Aug 2016, 14:34

Ja, doch! Es gibt Situationen in denen Personen, die keine Zufallspersonen sind, nach Rechtsmeinung des BMI ein gewisses Mehr an Vertrauen eingeräumt wird!

zum Beispiel:
"Ausgehend von dieser Judikatur erscheint es vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene genehmigungspflichtige Schusswaffe kurzfristig im Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Autostopper), sich im Fahrzeug befindet."

oder:
"Es scheint vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene Schusswaffe der Kategorie B kurzfristig im Lokal zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Kellnerin), die Aufsicht über den Pistolenkoffer übernimmt."

zum eigentlichen Thema lies dir mal den Punkt 2 hier durch:
viewtopic.php?f=20&t=4767&p=177812#p177812
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Lagavulin » Di 23. Aug 2016, 14:40

Stickhead hat geschrieben:Ja, doch! Es gibt Situationen in denen Personen, die keine Zufallspersonen sind, nach Rechtsmeinung des BMI ein gewisses Mehr an Vertrauen eingeräumt wird!

zum Beispiel:
"Ausgehend von dieser Judikatur erscheint es vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene genehmigungspflichtige Schusswaffe kurzfristig im Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Autostopper), sich im Fahrzeug befindet."

oder:
"Es scheint vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene Schusswaffe der Kategorie B kurzfristig im Lokal zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Kellnerin), die Aufsicht über den Pistolenkoffer übernimmt."

zum eigentlichen Thema lies dir mal den Punkt 2 hier durch:
viewtopic.php?f=20&t=4767&p=177812#p177812


Danke dir!
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von cas81 » Di 23. Aug 2016, 14:57

Jedoch fällt hierbei immer das Wort "kurzfristig". Also wenn der Schütze im Lokal mal aufs Klo muss, oder wenn er mit dem Auto unterwegs ist und kurz zum Tanken aussteigt, bzw zahlen geht. Beim gemeinsamen Safe hingegen ist nichts mehr kurzfristig.

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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Lagavulin » Di 23. Aug 2016, 15:06

cas81 hat geschrieben:Jedoch fällt hierbei immer das Wort "kurzfristig". Also wenn der Schütze im Lokal mal aufs Klo muss, oder wenn er mit dem Auto unterwegs ist und kurz zum Tanken aussteigt, bzw zahlen geht. Beim gemeinsamen Safe hingegen ist nichts mehr kurzfristig.

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D.h. eine kleine versperrbare Stahlbox müsste im Tresor verschraubt sein, damit sie von der Ehefrau nicht nur nicht geöffnet, sondern auch nicht unbefugt verbracht werden kann?
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Myon » Di 23. Aug 2016, 15:07

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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von DoubleTap » Di 23. Aug 2016, 23:05

Oder die Ehefrau zu einer eigenen WBK motivieren ;)
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von hmg382 » Mi 24. Aug 2016, 07:12

DoubleTap hat geschrieben:Oder die Ehefrau zu einer eigenen WBK motivieren ;)


Das versuch ich auch schon seit Ende 2015 ... bis jetzt ohne Erfolg. Manche Damen der Schöpfung sind da mitunter sehr resistent. :roll:
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Stickhead » Mi 24. Aug 2016, 08:25

Du musst eindeutig penetranter sein... oder, die richtigen Argumente bringen. Vielleicht auch mit umgekehrter Psychologie :lol:
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Roliboli » Mi 24. Aug 2016, 08:30

Stickhead hat geschrieben:Du musst eindeutig penetranter sein... oder, die richtigen Argumente bringen. Vielleicht auch mit umgekehrter Psychologie :lol:

Du meinst so ala ja beim Psychotest würdest eh durchfallen? :D

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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von usu792 » Mi 24. Aug 2016, 16:03

Wenn beide eine WBK haben, ist es erlaubt. Ich würde sagen im Fall daß nur einer eine WBK hat, darf sonst niemand den Code für den Schrank wissen oder gar eigene Waffen drin lagern...
Gilt halt für Kat B Waffen, C und D sind ja frei ab 18, da wirds wohl kein Problem darstellen :)

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