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2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
Zwei im selben Haushalt lebende Personen haben Zugriff auf einen großen gemeinsamen Safe. Nur einer davon hat ein waffenrechtliches Dokument (WBK/WP). Wäre es gesetzeskonform die Waffe und Munition in einem versperrbaren aber logischerweise nicht so sicheren Koffer im Safe aufzubewahren?
Danke vorab.
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Nichts macht Sinn! Aber vieles ist sinnvoll!
https://tinyurl.com/make-nonsense
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
Keiner kann dir darauf eine Antwort geben weil niemand deine Definition von "nicht so sicher" kennt......
Aber wie immer ist es so das unberechtigte keinen Zugriff haben dürfen. Ist der tolle Koffer also nicht versperrbar ist es nicht zulässig, ist er versperrbar dann schon.
Ist ja nicht so schwer oder?
Aber wie immer ist es so das unberechtigte keinen Zugriff haben dürfen. Ist der tolle Koffer also nicht versperrbar ist es nicht zulässig, ist er versperrbar dann schon.
Ist ja nicht so schwer oder?
Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
Nicht zulässig, da die Waffen ja in diesem Fall nicht gegen die Aneignung/Wegnahme des nicht befugten Haushaltsangehörigen gesichert sind. Oder anders: dann könntest du ja den Tresor gleich weglassen und den versperrten Koffer irgendwo hinstellen ...
Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
Martin P hat geschrieben:Nicht zulässig, da die Waffen ja in diesem Fall nicht gegen die Aneignung/Wegnahme des nicht befugten Haushaltsangehörigen gesichert sind. Oder anders: dann könntest du ja den Tresor gleich weglassen und den versperrten Koffer irgendwo hinstellen ...
Ich schließe mich der Rechtsmeinung an.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
Martin P hat geschrieben:Nicht zulässig, da die Waffen ja in diesem Fall nicht gegen die Aneignung/Wegnahme des nicht befugten Haushaltsangehörigen gesichert sind. Oder anders: dann könntest du ja den Tresor gleich weglassen und den versperrten Koffer irgendwo hinstellen ...
Danke, mit der Antwort kann man etwas anfangen. Hintergrund meiner Frage war, ob man der im Haushalt lebenden Person quasi mehr Vertrauen entgegenbringen darf als einen z.B. in der Wohnung arbeitenden fremden Handwerker, Rauchfangkehrer, Heizungsröhrlableser,... und somit die Sicherung gegen Diebstahl mit einem anderen Maß bemessen werden darf. Offenbar nicht.
§16b WaffG: Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.
Ist so eine Verordnung bekannt? Hat jemand verlässiche Informationen, was hier unter "sicher" verstanden wird?
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
Ja, doch! Es gibt Situationen in denen Personen, die keine Zufallspersonen sind, nach Rechtsmeinung des BMI ein gewisses Mehr an Vertrauen eingeräumt wird!
zum Beispiel:
"Ausgehend von dieser Judikatur erscheint es vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene genehmigungspflichtige Schusswaffe kurzfristig im Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Autostopper), sich im Fahrzeug befindet."
oder:
"Es scheint vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene Schusswaffe der Kategorie B kurzfristig im Lokal zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Kellnerin), die Aufsicht über den Pistolenkoffer übernimmt."
zum eigentlichen Thema lies dir mal den Punkt 2 hier durch:
viewtopic.php?f=20&t=4767&p=177812#p177812
zum Beispiel:
"Ausgehend von dieser Judikatur erscheint es vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene genehmigungspflichtige Schusswaffe kurzfristig im Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Autostopper), sich im Fahrzeug befindet."
oder:
"Es scheint vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene Schusswaffe der Kategorie B kurzfristig im Lokal zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Kellnerin), die Aufsicht über den Pistolenkoffer übernimmt."
zum eigentlichen Thema lies dir mal den Punkt 2 hier durch:
viewtopic.php?f=20&t=4767&p=177812#p177812
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
Stickhead hat geschrieben:Ja, doch! Es gibt Situationen in denen Personen, die keine Zufallspersonen sind, nach Rechtsmeinung des BMI ein gewisses Mehr an Vertrauen eingeräumt wird!
zum Beispiel:
"Ausgehend von dieser Judikatur erscheint es vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene genehmigungspflichtige Schusswaffe kurzfristig im Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Autostopper), sich im Fahrzeug befindet."
oder:
"Es scheint vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene Schusswaffe der Kategorie B kurzfristig im Lokal zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Kellnerin), die Aufsicht über den Pistolenkoffer übernimmt."
zum eigentlichen Thema lies dir mal den Punkt 2 hier durch:
viewtopic.php?f=20&t=4767&p=177812#p177812
Danke dir!
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
Jedoch fällt hierbei immer das Wort "kurzfristig". Also wenn der Schütze im Lokal mal aufs Klo muss, oder wenn er mit dem Auto unterwegs ist und kurz zum Tanken aussteigt, bzw zahlen geht. Beim gemeinsamen Safe hingegen ist nichts mehr kurzfristig.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
cas81 hat geschrieben:Jedoch fällt hierbei immer das Wort "kurzfristig". Also wenn der Schütze im Lokal mal aufs Klo muss, oder wenn er mit dem Auto unterwegs ist und kurz zum Tanken aussteigt, bzw zahlen geht. Beim gemeinsamen Safe hingegen ist nichts mehr kurzfristig.
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D.h. eine kleine versperrbare Stahlbox müsste im Tresor verschraubt sein, damit sie von der Ehefrau nicht nur nicht geöffnet, sondern auch nicht unbefugt verbracht werden kann?
Nichts macht Sinn! Aber vieles ist sinnvoll!
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
Damit bist du auf der sicheren Seite.
Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
Oder die Ehefrau zu einer eigenen WBK motivieren
“Gedanken sind mächtiger als Waffen. Wir erlauben es unseren Bürgern nicht, Waffen zu führen – warum sollten wir es ihnen erlauben, selbständig zu denken?” - Josef Stalin
ΜΟΛΩΝ ΛΑΒΕ
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
DoubleTap hat geschrieben:Oder die Ehefrau zu einer eigenen WBK motivieren
Das versuch ich auch schon seit Ende 2015 ... bis jetzt ohne Erfolg. Manche Damen der Schöpfung sind da mitunter sehr resistent.
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
Du musst eindeutig penetranter sein... oder, die richtigen Argumente bringen. Vielleicht auch mit umgekehrter Psychologie
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
Stickhead hat geschrieben:Du musst eindeutig penetranter sein... oder, die richtigen Argumente bringen. Vielleicht auch mit umgekehrter Psychologie
Du meinst so ala ja beim Psychotest würdest eh durchfallen?
Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe
Wenn beide eine WBK haben, ist es erlaubt. Ich würde sagen im Fall daß nur einer eine WBK hat, darf sonst niemand den Code für den Schrank wissen oder gar eigene Waffen drin lagern...
Gilt halt für Kat B Waffen, C und D sind ja frei ab 18, da wirds wohl kein Problem darstellen
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