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2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von gewo » Do 25. Aug 2016, 01:16

usu792 hat geschrieben:Wenn beide eine WBK haben, ist es erlaubt. )


hmmmm
stueckzahlbeschraenkung?
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Jo_Kux » Do 25. Aug 2016, 08:44

PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von gewo » Do 25. Aug 2016, 09:23

Jo_Kux hat geschrieben:Runderlass lesen hilft:
http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... i_2015.pdf
Seite 99 ->


der threadetsteller hat doch nix davon grschrieben dass es um ehepartner geht
die vereinfach gilt nur fuer ehepartner
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Jo_Kux » Do 25. Aug 2016, 11:12

Drauf ankommen lassen. Wirds bei einer Kontrolle beanstandet, ändert man es, wenn nicht, nicht.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von BigBen » Do 25. Aug 2016, 11:17

Jo_Kux hat geschrieben:Drauf ankommen lassen. Wirds bei einer Kontrolle beanstandet, ändert man es, wenn nicht, nicht.



Genau...waffenrechtliche Zuverlässigkeit wegen sowas gefährden... :headslap:
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Jo_Kux » Do 25. Aug 2016, 12:27

Führt eine Beanstandung bei der Verwahrungskontrolle immer automatisch zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von McMonkey » Do 25. Aug 2016, 12:37

Es wird wohl auf die "Schwere" der Beanstandung ankommen. Es wird sicher auch Möglichkeiten einer fristgerechten Nachbesserung für das Eine oder Andere geben. Viel liegt eben im Ermessen der Behörde. Mit dem "Ermessen" steht es zur Zeit aber gar nicht so gut.
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Lagavulin » Do 25. Aug 2016, 12:48

Im Konkreten geht es um ein Ehepaar aus meiner Verwandtschaft. Er hat eine WBK, sie nicht - wird sie auch nie haben. Meine Frage sollte klären wie die Waffen im großen, schweren, verankerten Safe auf den beide zugreifen, gesetzeskonform verwahrt werden dürfen.

Ich denke eine, an ein Fach des Safes verschraubte Metallkassette, die versperrbar und der Schlüssel nur dem WBK Besitzer zugänglich ist, reicht. Die Muni muss nicht einmal in die Box, da es "nur" um 2 KK-Pistolen geht, deren Muni ja jeder ab 18 - also auch die WBK-lose Ehefrau - frei erwerben kann. Noch.
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von BigBen » Do 25. Aug 2016, 12:55

Jo_Kux hat geschrieben:Führt eine Beanstandung bei der Verwahrungskontrolle immer automatisch zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit?


Nein automatisch passiert garnichts, aber ich kann mir schon vorstellen dass manch Beamter oder gar Richter es nicht so lustig findet, wenn jemand ohne WBK über einen längeren Zeitraum theoretisch die Möglichkeit hat eine Geldkassette samt enthaltener Kat. B Waffe einfach so mitzunehmen.
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Wiseli » Do 25. Aug 2016, 17:45

Deswegen soll der Partner ja die WBK haben, vor der Heirat, dann hat man es übrigens amtlich, dass dieser nicht zu unüberlegten Handlungen und Gewalt neigt und kann in Fällen von häuslicher Gewalt auch den Psychologen mitverklagen, weil dieser eine Fehldiagnose gemacht hat, die relevant für die Partnerwahl war.

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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Hane » Do 25. Aug 2016, 21:03

Versperrbare Kassette im Safe, noch dazu angeschraubt, sehe ich überhaupt kein Problem.

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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von BigBen » Fr 26. Aug 2016, 08:16

Hane hat geschrieben:Versperrbare Kassette im Safe, noch dazu angeschraubt, sehe ich überhaupt kein Problem.


Ja das "angeschraubt" macht den Unterschied!
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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Myon » Fr 26. Aug 2016, 10:04

Wurde aber auch schon auf der ersten Seite geklärt, eigentlich :)

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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von burggraben » So 4. Sep 2016, 18:42

gewo hat geschrieben:die vereinfach gilt nur fuer ehepartner


Im Ernst? Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin zusammen, wir haben beide die WBK, sind aber unverheiratet und haben das auch nicht vor. Brauch ich jetzt wirklich 2 Waffenschränke?

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Re: 2 Personen im Haushalt mit Zugriff auf einen Safe

Beitrag von Martin P » So 4. Sep 2016, 19:04

burggraben hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:die vereinfach gilt nur fuer ehepartner


Im Ernst? Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin zusammen, wir haben beide die WBK, sind aber unverheiratet und haben das auch nicht vor. Brauch ich jetzt wirklich 2 Waffenschränke?


So steht es im Erlass, ja. Allerdings wäre eine weitere Interpretation wohl angezeigt, in dem Sinn, dass die gemeinsame Verwahrung dann zulässig ist, wenn die gemeinsam Verwahrenden beide ein waffenrechtliches Dokument besitzen, im gemeinsamen Haushalt leben und in einem persönlichen Naheverhältnis stehen.

Sprich: Ehegatten, Eingetragene Partner, Lebensgefährten, Verwandte: ja; nicht hingegen Personen, die in bloßer Wohngemeinschaft ohne ein solches Naheverhältnis zusammenleben.

Achtung: nur meine persönliche Rechtsansicht, muss mit der, die deine Waffenbehörde vertritt, nicht übereinstimmen.

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