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WBK bei Änderung des Hauptwohnsitz ins Ausland

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Flubber
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WBK bei Änderung des Hauptwohnsitz ins Ausland

Beitrag von Flubber » Mo 29. Aug 2016, 14:08

Irgendwie werde ich nicht schlau aus dem Waffengesetz und was das für mich und meinen speziellen Fall bedeutet. In der Suchfunktion habe ich nichts passendes gefunden.

Beschreibung des Problems:
Ich wohne seit 9 Jahren in Österreich und habe mein Hauptwohnsitz hier. Ab dem 1/10 werde ich in der Schweiz wohnen, meine Wohnung in At möchte ich aber als Nebenwohnsitz behalten. Nebenwohnsitz in der Schweiz macht keinen Sinn wegen den Steuern.
Ist es legal wenn ich meine Waffen und die WBK in Österreich erst einmal behalte? Eventuell werde ich sie später in die Ch mitnehmen aber dies ist ein anders Thema.

Also die WBK und die Waffen in At sowie den Nebenwohnsitz behalten aber Hauptwohnsitz in der Schweiz

Ich hoffe jemand kann mir das beantworten, auf jeden Fall vielen dank für die Hilfe.
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Bernd2
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Re: WBK bei Änderung des Hauptwohnsitz ins Ausland

Beitrag von Bernd2 » Mo 29. Aug 2016, 14:40

Nur einen Nebenwohnsitz alleine in Österreich zu haben geht gar nicht. Du musst in Österreich einen Haupwohnsitz haben um einen Nebenwohnsitz melden zu können. Das bedeutet in deinen Fall du hast einen Hauptwohnsitz in Ch und einen in A. Somit ist das Thema WBK kein Problem. Steuerrechtlich ist das sicherlich ein anderes Thema. Dazu würde ich einen Steuerberater heranziehen.
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Re: WBK bei Änderung des Hauptwohnsitz ins Ausland

Beitrag von gewo » Mo 29. Aug 2016, 15:04

Bernd2 hat geschrieben:Nur einen Nebenwohnsitz alleine in Österreich zu haben geht gar nicht. Du musst in Österreich einen Haupwohnsitz haben um einen Nebenwohnsitz melden zu können. Das bedeutet in deinen Fall du hast einen Hauptwohnsitz in Ch und einen in A. Somit ist das Thema WBK kein Problem. Steuerrechtlich ist das sicherlich ein anderes Thema. Dazu würde ich einen Steuerberater heranziehen.


anmerkung:
zur steueroptimalen ausgestaltung eines arbeistverhaeltnisses in der schweiz darfst du in oesterreich nicht gemeldet sein und auch keine leistungen aus der sozialversicherung erhalten.
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Re: WBK bei Änderung des Hauptwohnsitz ins Ausland

Beitrag von BigBen » Mo 29. Aug 2016, 15:05

Und man darf auch keine 2 Hauptwohnsitze haben...
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Re: WBK bei Änderung des Hauptwohnsitz ins Ausland

Beitrag von Flubber » Mo 29. Aug 2016, 15:42

Das war ja nicht die Frage sonder ob es legal ist bei einem Nebenwohnsitz in At Die Wbk zu behalten.

Nur Nebenwohnsitz in Österreich ist sehr wohl möglich. Ich will ja eigentlich nur die Wohnung für Urlaub und Verlängerte WE behalten. Ich werde weder als Grenzgänger arbeiten noch das Finanzamt bescheissen, es geht nur um die WBK.
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Re: WBK bei Änderung des Hauptwohnsitz ins Ausland

Beitrag von BigBen » Mo 29. Aug 2016, 15:44

Also meines Wissens nach reicht ein Nebenwohnsitz in AT für die WBK, aber frag einfach bei deiner BH nach...
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Re: WBK bei Änderung des Hauptwohnsitz ins Ausland

Beitrag von Martin P » Mo 29. Aug 2016, 22:45

Bernd2 hat geschrieben:Nur einen Nebenwohnsitz alleine in Österreich zu haben geht gar nicht. Du musst in Österreich einen Haupwohnsitz haben um einen Nebenwohnsitz melden zu können.


Bist du sicher, dass das so ist und falls ja, warum? Meiner Meinung nach handelt man unrechtmäßig, wenn man ins Ausland zieht und den inländischen Hauptwohnsitz nicht abmeldet. Warum? Weil in vielen Gesetzen die örtlich Zuständigkeit an den (inländischen) Hauptwohnsitz anknüpft und man auf diese Weise unberechtigterweise (de facto ist an dem Schein-Haupwohnsitz im Bundesgebiet ja kein Mittelpunkt der Lebensinteressen gegeben) eine Zuständigkeit begründen kann.

Einen weiteren/sonstigen Wohnsitz (definitionsgemäß ein Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen) kann man hingegen an mehreren Orten begründen und im Inland jedenfalls auch dann, wenn sich der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen im Ausland befindet.

Waffenrechtlich genügt wohl ein (Neben-)Wohnsitz im Bundesgebiet:

§ 48. (1) ...
(2) Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, sofern nicht anderes bestimmt ist, nach dem Hauptwohnsitz des Betroffenen, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach seinem Wohnsitz.
(3) ...

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Re: WBK bei Änderung des Hauptwohnsitz ins Ausland

Beitrag von rhodium » Mo 29. Aug 2016, 23:42

So oder so ... viel Spaß in der Schweiz. Würde mich auch jucken die Segel in Vorarlberg zu streichen und auf der anderen Rheinseite zu siedeln.

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Re: WBK bei Änderung des Hauptwohnsitz ins Ausland

Beitrag von Promo » Di 30. Aug 2016, 10:57

Bernd2 hat geschrieben:Nur einen Nebenwohnsitz alleine in Österreich zu haben geht gar nicht. Du musst in Österreich einen Haupwohnsitz haben um einen Nebenwohnsitz melden zu können. Das bedeutet in deinen Fall du hast einen Hauptwohnsitz in Ch und einen in A. Somit ist das Thema WBK kein Problem. Steuerrechtlich ist das sicherlich ein anderes Thema. Dazu würde ich einen Steuerberater heranziehen.

Ist Blödsinn, geht sehr wohl. Kenne genug die das so haben, auch mit WBK und WP.
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Re: WBK bei Änderung des Hauptwohnsitz ins Ausland

Beitrag von Flubber » Mo 19. Sep 2016, 21:04

So noch als Nachtrag falls jemand einmal in der gleichen Situation ist wie ich.

Wbk am Nebenwohnsitz kein Problem. Quelle bh innsbruck

Exportgenehmigung für Waffen in die Schweiz auch kein Problem kostet aber 56€. Quelle bh ibk

Einfuhr Genehmigung in die Schweiz, kein Problem sobald man einen Wohnsitz hat, kostet Ca 40 Franken+9% Einfuhrsteuer auf den Waffenwert. Quelle eidgenössische Zollverwaltung

Hauptwohnsitz in der Schweiz und Nebenwohnsitz in Österreich ist kein Problem! Quelle Stadt Basel und die Meldestelle Rathaus ibk

Zum Thema Steuern auch wenn es nichts mit Waffen zu tun hat aber da es erwähnt wurde: wenn der Lebensmittelpunkt nicht mehr in at ist und hier kein Geld erwirtschaftet wird und keine Sozialleistungen bezogen werden und die Firma die Steuer Adresse nicht in Österreich hat muss man keine Steuern zahlen hier. Quelle lehrender vom Institut für Unternehmens und Steuerrecht Universität innsbruck
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Re: WBK bei Änderung des Hauptwohnsitz ins Ausland

Beitrag von gewo » Mo 19. Sep 2016, 21:15

Flubber hat geschrieben:So noch als Nachtrag falls jemand einmal in der gleichen Situation ist wie ich.

Wbk am Nebenwohnsitz kein Problem. Quelle bh innsbruck

Exportgenehmigung für Waffen in die Schweiz auch kein Problem kostet aber 56€. Quelle bh ibk

Einfuhr Genehmigung in die Schweiz, kein Problem sobald man einen Wohnsitz hat, kostet Ca 40 Franken+9% Einfuhrsteuer auf den Waffenwert. Quelle eidgenössische Zollverwaltung

Hauptwohnsitz in der Schweiz und Nebenwohnsitz in Österreich ist kein Problem! Quelle Stadt Basel und die Meldestelle Rathaus ibk

Zum Thema Steuern auch wenn es nichts mit Waffen zu tun hat aber da es erwähnt wurde: wenn der Lebensmittelpunkt nicht mehr in at ist und hier kein Geld erwirtschaftet wird und keine Sozialleistungen bezogen werden und die Firma die Steuer Adresse nicht in Österreich hat muss man keine Steuern zahlen hier. Quelle lehrender vom Institut für Unternehmens und Steuerrecht Universität innsbruck


na dann hoffen wir mal dass die waffenrechtlichen auskuenfte die du bekommen hast richtiger sind, als die steuertechnischen ...

von der homepage des finanzministeriums:

"Unbeschränkte Steuerpflicht
Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Einen Wohnsitz in Österreich haben Personen, die im Bundesgebiet über eine Wohnung verfügen, die sie offensichtlich längerfristig als solche nutzen (werden). Die Wohnung muss nicht der Hauptwohnsitz sein, sie muss aber den persönlichen Verhältnissen entsprechend zum Wohnen geeignet sein. Zur Begründung eines Wohnsitzes muss die Wohnung zwar nicht ununterbrochen, aber zumindest wiederkehrend benützt werden."

es reicht also die verfuegungsgewalt ueber eine wohnung, um voll steuerpflichtig zu sein ....
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Re: WBK bei Änderung des Hauptwohnsitz ins Ausland

Beitrag von Flubber » Mo 19. Sep 2016, 22:55

Ja dieser Person traue ich sehr. Sry Gewo aber da liegst du falsch, es gibt zwischen der Schweiz und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn ich nur noch einen Nebenwohnsitz habe und nichts in Österreich verdiene und die Wohnung nur als Ferienwohnung nutze liegt mein Lebensmittelpunkt in der Schweiz, somit dürfte Österreich gemäß DPA das besteuerungs recht nicht zugewiesen bekommen. Nur weil ich eine Ferienwohnung in Österreich habe muss ich doch kein ausländisches Einkommen hier versteuern.

Für alle die das Steuerrecht interessiert :think: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Internationales-Steuerrecht/Doppelbesteuerungsabkommen-und-Quellensteuern/int_DBASchweiz.pdf
Zuletzt geändert von Flubber am Mo 19. Sep 2016, 22:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: WBK bei Änderung des Hauptwohnsitz ins Ausland

Beitrag von gewo » Mo 19. Sep 2016, 22:55

Flubber hat geschrieben:Ja dieser Person traue ich sehr. Sry Gewo aber da liegst du falsch, es gibt zwischen der Schweiz und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn ich nur noch einen Nebenwohnsitz habe und nichts in Österreich verdiene und die Wohnung nur als Ferienwohnung nutze liegt mein Lebensmittelpunkt in der Schweiz, somit dürfte Österreich gemäß DPA das besteuerungs recht nicht zugewiesen bekommen. Nur weil ich eine Ferienwohnung in Österreich habe muss ich doch kein ausländisches Einkommen hier versteuern.


Ok
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