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Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlegen"?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege
Wenn ich sehe, wie sich der Thread entwickelt, bedaure ich es, das Thema eröffnet zu haben. Die Frage ist beantwortet, mehr muss man dazu auch nicht sagen. Vielleicht mag ein freundlicher Mod den Thread schließen ...
Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege
Martin P hat geschrieben:Wenn ich sehe, wie sich der Thread entwickelt, bedaure ich es, das Thema eröffnet zu haben. Die Frage ist beantwortet, mehr muss man dazu auch nicht sagen. Vielleicht mag ein freundlicher Mod den Thread schließen ...
Also dich trifft absolut keine Schuld. Du hattest einen Grund dieses Thema zu eröffnen und für die Entwicklung die dieser Threads genommen hat,
bzw. für die einzelnen Wortmeldungen trägst du keine Verantwortung.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege
Done
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf