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Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlegen"?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Martin P
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Martin P » Sa 3. Sep 2016, 21:59

Wenn ich sehe, wie sich der Thread entwickelt, bedaure ich es, das Thema eröffnet zu haben. Die Frage ist beantwortet, mehr muss man dazu auch nicht sagen. Vielleicht mag ein freundlicher Mod den Thread schließen ...

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gunlove
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von gunlove » Sa 3. Sep 2016, 22:49

Martin P hat geschrieben:Wenn ich sehe, wie sich der Thread entwickelt, bedaure ich es, das Thema eröffnet zu haben. Die Frage ist beantwortet, mehr muss man dazu auch nicht sagen. Vielleicht mag ein freundlicher Mod den Thread schließen ...

Also dich trifft absolut keine Schuld. Du hattest einen Grund dieses Thema zu eröffnen und für die Entwicklung die dieser Threads genommen hat,
bzw. für die einzelnen Wortmeldungen trägst du keine Verantwortung.
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(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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BigBen
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von BigBen » So 4. Sep 2016, 07:31

Done
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