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Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlegen"?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Jo_Kux
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Jo_Kux » Fr 2. Sep 2016, 08:12

Das bedeutet unterm Strich also, dass man als Kunde heute jede Auskunft von einem BüMa in Frage stellen muss und sich am besten im inet in Foren informiert was Sache ist um dem BüMa dann im Endeffekt seinen Job zu erklären?
Traurig :-(
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Capulus
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Capulus » Fr 2. Sep 2016, 08:46

Und dann gibt es auch Waffenhändler, welche die Herausgabe des Griffstücks verweigern, weil sie es "entsorgen" müssen, da die gleiche Nr wie am Verschluss drauf steht. Die wollen die Variante mit Nr ändern gar nicht wissen. Andere verweigern diese Handhabe gänzlich, weil es nach deren Ansicht rechtlich bedenklich scheint.
Hab das alles in den letzten Wochen erst durchgespielt. :?
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gewo
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von gewo » Fr 2. Sep 2016, 08:50

Capulus hat geschrieben:Und dann gibt es auch Waffenhändler, welche die Herausgabe des Griffstücks verweigern, weil sie es "entsorgen" müssen, da die gleiche Nr wie am Verschluss drauf steht. Die wollen die Variante mit Nr ändern gar nicht wissen. Andere verweigern diese Handhabe gänzlich, weil es nach deren Ansicht rechtlich bedenklich scheint.
Hab das alles in den letzten Wochen erst durchgespielt. :?


als buechsenmacher ist es ueberhaupt kein thema
natuerlich geht das
problemlos
aber klar, das griffstueck ist halt ja auch fast an hunderter wert ...

als simpler haendler ... anderes thema ......
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Exitus » Fr 2. Sep 2016, 09:04

Capulus hat geschrieben:Und dann gibt es auch Waffenhändler, welche die Herausgabe des Griffstücks verweigern, weil sie es "entsorgen" müssen, da die gleiche Nr wie am Verschluss drauf steht. Die wollen die Variante mit Nr ändern gar nicht wissen. Andere verweigern diese Handhabe gänzlich, weil es nach deren Ansicht rechtlich bedenklich scheint.
Hab das alles in den letzten Wochen erst durchgespielt. :?



Von Seriennummer auf dem Griffstück ändern wollte mein Büchser auch nichts wissen.

"Kann ich nicht" "Darf ich nicht" "Geht nicht" --> "Will ich nicht"

Ich bin dann halt mit ihm in seine Werkstatt und habe das Stück Plastik selber zersägt und beim verlassen des Geschäfts ein neues online Bestellt.
Und noch ein kleines Detail am Rande: Mein Büchser wollte für mich nicht mal das neue Griffstück bestellen.
Er hat es mit der Aussage begründet das er ja weiß für was ich es benötige.....

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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Capulus » Fr 2. Sep 2016, 12:45

Ich glaub wir waren beim gleichen :lol:
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masterman04
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von masterman04 » Fr 2. Sep 2016, 15:10

Hab mit mehreren bekannten Büchsenmachern in Wien diesbezüglich schon diskutiert... keine Chance! Keiner "traut" sich das Griffstück wieder raus zu geben.
Man kann leider eh nichts dagegen tun, wenn derjenige Büchsenmacher wegen Reichtum solche Aufträge nicht annehmen möchte... außer natürlich zu dem Büchser zu gehen, der es macht.

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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Exitus » Fr 2. Sep 2016, 16:27

Also war das bei mir kein Einzelfall

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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von IT Guy » Fr 2. Sep 2016, 22:19

"gehns Hr. Büchsenmacher. Ich hab da an Verschluss und einen Lauf von meiner Glock. Des Griffstück is leider hinich. Is mir beim Stippln eingschmolzen. Könnens ma de zwa Trümmer ned auf Wechselsystem umbauen?" ;-)

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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Exitus » Sa 3. Sep 2016, 05:08

"Kein Programm.
Bitte bringen Sie das defekte Griffstück mit.
Ach, sie haben es entsorgt?
Naja, dann kann ich das aber nicht machen, könnte ja jeder erzählen.
Fragen Sie doch mal auf der BH nach." :headslap:

Edir:
Ich weiß das dieses Vorgehen vom Büchsenmacher und vom Sachbearbeiter absolut nicht Gesetzeskonform ist, aber ich hatte wegen Schwachsinn weder Lust, Zeit noch das Geld um es auszujudizieren.
Auch wenn ich im Recht bin.

Wie hat ein befreundeter Richter einmal zu mir gesagt:
"Vor Gericht und auf hoher See liegt unser Schicksal in Gottes Hand"

Greetings Oliver

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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Promo » Sa 3. Sep 2016, 18:10

Zu wem wird die Behörde wohl gehen, wenn bei der Kontrolle das nummerngleiche Griffstück am Schlitten montiert ist, was als Wechselsystem wo eingetragen ist? Richtig, zu demjenigen der laut ZWR das alles verkauft hat. Von dem her verstehe ich jeden Büchsenmacher, der das nicht machen will.

Wozu will man die Waffe "zerlegen" lassen? Wenn man es als Wechselsystem braucht, dann dann benötigt man ohnehin kein zweites Griffstück. Daher könnte man es - wenn es wirklich nur um das Wechselsystem geht - ja auch das Griffstück dem betreffenden Büchsenmacher geben, damit der es im Auftrag verkauft.
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von BlackAce » Sa 3. Sep 2016, 18:47

Die Nummer kann man ja am Griffstück entfernen, das Teil ist nicht Waffenrelevant, da kann ich auch meine Glückszahl drauf stempeln wenn ich lustig bin.

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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von rupi » Sa 3. Sep 2016, 18:49

Promo hat geschrieben:Zu wem wird die Behörde wohl gehen, wenn bei der Kontrolle das nummerngleiche Griffstück am Schlitten montiert ist, was als Wechselsystem wo eingetragen ist? Richtig, zu demjenigen der laut ZWR das alles verkauft hat. Von dem her verstehe ich jeden Büchsenmacher, der das nicht machen will.

Wozu will man die Waffe "zerlegen" lassen? Wenn man es als Wechselsystem braucht, dann dann benötigt man ohnehin kein zweites Griffstück. Daher könnte man es - wenn es wirklich nur um das Wechselsystem geht - ja auch das Griffstück dem betreffenden Büchsenmacher geben, damit der es im Auftrag verkauft.

und wenn ich mir das Griffstück für meine Grundwaffe als Alternative behalten will ?

oder
oder
oder
?
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Paddy91 » Sa 3. Sep 2016, 18:54

Promo hat geschrieben:Wozu will man die Waffe "zerlegen" lassen?

Was geht es dich an? Was geht es die Behörde an? Was geht es den Büma an? Es ist nicht verboten und fertig.

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Exitus
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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von Exitus » Sa 3. Sep 2016, 19:18

Promo hat geschrieben:Wozu will man die Waffe "zerlegen" lassen? Wenn man es als Wechselsystem braucht, dann dann benötigt man ohnehin kein zweites Griffstück. Daher könnte man es - wenn es wirklich nur um das Wechselsystem geht - ja auch das Griffstück dem betreffenden Büchsenmacher geben, damit der es im Auftrag verkauft.


Und wofür sollte dann deiner Meinung nach jemand ein einzelnes Griffstück kaufen?
Es ist ja eh eines bei der Waffe dabei!

Was ist wenn ich das Griffstück zurück kaufe?

Außerdem, wenn ich auf einem behördlich genehmigten Schießstand bin darf ich die Teile ja wieder zusammen bauen.

Vl möchte meine Freundin .45 und ich 10mm schießen....

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Re: Waffe rechtlich in Griffstück und Wechselsystem "zerlege

Beitrag von gunlove » Sa 3. Sep 2016, 21:40

Paddy91 hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Wozu will man die Waffe "zerlegen" lassen?

Was geht es dich an? ... Es ist nicht verboten und fertig.

Das ist auch nicht gerade die feine englische Art auf eine nicht unberechtigte Frage zu antworten. Noch dazu wo die Frage auch erläutert wurde.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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