wie ist das eigentlich mit den immer mehr werdenden wildkameras im wald?
was is wenn ich nicht will, dass ich auf einem von so einer kamera erzeugten bild drauf bin?
aktuelle situation:
gemeindewald, zutritt fur jedermann möglich
neben dem forstweg eine fütterung und eine wildkamera,
wenn ich nun am forstweg vorbeigeh registriert mich die kamera und zeichnet es auf.
ich will das nicht.
was passiert? wer geht jetzt wem mit welchen rechtlichen hintergrund am senkel?
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wildkamera und der datenschutz
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: wildkamera und der datenschutz
Wildkameras sind nach Datenschutzgesetz sehr fraglich, kannst eine Beschwerde einbringen. Da es sich um eine zeitlich unbegrenzte Überwachung eines Objekts handelt ist es eine ganz normale Videoüberwachung mit Aufzeichnung. (§ 50a DSG 2000). Für Wildkameras gab es glaubich mal eine Interpretation, dass diese dann OK sind wenn sie NICHT auf "Wanderwege" gerichtet sind und nur zur zeitlich begrenzten Beobachtung von Wildverhalten dienen.
Klarer Fall von "Wo kein Kläger, da kein Richter", aber wenn hier einer meint die Leute beim Spazierengehen zu beobachten hast du sehr gute Karten.
www.dsb.gv.at
Natürlich kannst du auch immer sofort auf Unterlassung klagen, oder noch besser zuerst mal mit dem Betreiber reden (wenn du ihn kennst).
Klarer Fall von "Wo kein Kläger, da kein Richter", aber wenn hier einer meint die Leute beim Spazierengehen zu beobachten hast du sehr gute Karten.
www.dsb.gv.at
Natürlich kannst du auch immer sofort auf Unterlassung klagen, oder noch besser zuerst mal mit dem Betreiber reden (wenn du ihn kennst).
Re: wildkamera und der datenschutz
Das Reh muß den Jäger klagen wenn arglistiger Täuschung mit Tötungshintergrund...
Sry, das mußte sein :p
Ich denke aber daß es kein Problem sein wird, da es sich einerseits um keine Videoaufnahme handelt, es keine dauerhafte Überwachung ist und die Aufnahmen ja wohl gelöscht werden (nehme ich an)...
Aber wer weiß was die Datenschutzlobby gerade ausheckt ^^
Sry, das mußte sein :p
Ich denke aber daß es kein Problem sein wird, da es sich einerseits um keine Videoaufnahme handelt, es keine dauerhafte Überwachung ist und die Aufnahmen ja wohl gelöscht werden (nehme ich an)...
Aber wer weiß was die Datenschutzlobby gerade ausheckt ^^
Re: wildkamera und der datenschutz
usu792 hat geschrieben:Das Reh muß den Jäger klagen wenn arglistiger Täuschung mit Tötungshintergrund...
Sry, das mußte sein :p
Ich denke aber daß es kein Problem sein wird, da es sich einerseits um keine Videoaufnahme handelt, es keine dauerhafte Überwachung ist und die Aufnahmen ja wohl gelöscht werden (nehme ich an)...
Aber wer weiß was die Datenschutzlobby gerade ausheckt ^^
Es ist schön, dass du das "denkst" - aber es ist leider nicht so
https://stmk.lko.at/?+Vorsicht+bei+UEberwachung+mittels+Video+wild+kameras+und+Co+&id=2500%2C1727260%2C%2C%2C
http://www.jagd-noe.at/JagdinNieder%C3%B6sterreich/TabId/143/ArtMID/1877/ArticleID/1369/Wildkameras-%E2%80%93-Datenschutz-im-Revier.aspx
Re: wildkamera und der datenschutz
usu792 hat geschrieben:Das Reh muß den Jäger klagen wenn arglistiger Täuschung mit Tötungshintergrund...
Sry, das mußte sein :p
Ich denke aber daß es kein Problem sein wird, da es sich einerseits um keine Videoaufnahme handelt, es keine dauerhafte Überwachung ist und die Aufnahmen ja wohl gelöscht werden (nehme ich an)...
Aber wer weiß was die Datenschutzlobby gerade ausheckt ^^
1) Doch, ist Video, nicht Wandmalerei.
2) Doch, wenn damit über einen längeren Zeitraum ein Ort überwacht wird. Geht nicht darum, dass die Aufnahme durchgehend läuft.
3) Aha, von wem? Rentier Rudolf? Oder meinst du, dass der Aufsteller es "ja eh löscht"? So funktioniert das mit der Ausnahme für "dritte Augen" (keine Aufzeichnung oder sonstige Verarbeitung) nämlich nicht.
Re: wildkamera und der datenschutz
In diesem Fall ist das öffentlicher Raum.
Die Datenschutzbehörde hat das recht übersichtlich bei den FAQs:
https://www.dsb.gv.at/fragen-und-antwor ... hen_Grund_
Da sind auch Wildkameras erklärt und sollte auch einige Fragen beantworten:
Wildkameras sind unter gewissen Voraussetzungen zulässig,
Kennzeichnungspflicht gibt' s ...
was kann man tun bei zweckwidriger Verwendung (interessantes Thema und da gibt's Möglichkeiten) ...
Die Datenschutzbehörde hat das recht übersichtlich bei den FAQs:
https://www.dsb.gv.at/fragen-und-antwor ... hen_Grund_
Da sind auch Wildkameras erklärt und sollte auch einige Fragen beantworten:
Wildkameras sind unter gewissen Voraussetzungen zulässig,
Kennzeichnungspflicht gibt' s ...
was kann man tun bei zweckwidriger Verwendung (interessantes Thema und da gibt's Möglichkeiten) ...
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