BigBen hat geschrieben:Also mit Kabelschalter usw. wäre ich sehr vorsichtig, denn dadurch kann man es meiner Meinung sehr wohl als Gewehrscheinwerfer einstufen. Es geht nicht darum wofür es konkret verwendet wird, es geht darum wofür das Teil konzipiert ist und wie es vermarktet wird, und ein Scheinwerfer mit Montageringe, Kabelschalter usw. ist wohl keine Pistolenlampe.
Das wäre eine mögliche Interpretation. Allerdings wären ja so Systeme wie ein Roni (oder halt vergleichbare Modelle) genau für solche "Extras" geschaffen und da sprechen wir rechtlich von einer Kurzwaffe. Ob das dann ein Kriterium ist die Lampe als Gewehrscheinwerfer einzustufen naja... Ärgerlich dass es hier keine endgültige Klarheit gibt, wäre für viele sicher interessant wie man sieht.