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Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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sandman
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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von sandman » Mo 13. Dez 2010, 18:41

So eine Diskussion hatten wir doch schon mehrmals!

Messer sind in Österreich nur illegal, wenn sie andere Gegenstände vortäuschen, also ist dieses legal.

Allerdings darf man es nicht führen, da es ja eindeutig als Waffe konzipiert ist.

Grüße

Sandman
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Georg K
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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von Georg K » Mo 13. Dez 2010, 19:18

sandman hat geschrieben:So eine Diskussion hatten wir doch schon mehrmals!

Eine Diskussion über ballistische Messer? Wo?

Messer sind in Österreich nur illegal, wenn sie andere Gegenstände vortäuschen, also ist dieses legal.

Die Frage ist eben, ob das waffenrechtlich tatsächlich einfach nur ein Messer ist. Die Messer, an die die Normengeber bei der Formulierung der einschlägigen Vorschriften gedacht haben, verschießen im Allgemeinen schließlich keine Projektile. Eindeutig ein Messer dürfte lediglich das Projektil alleine sein, also das Geschoß ohne die Abschussvorrichtung.

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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von sandman » Mo 13. Dez 2010, 19:40

Georg K hat geschrieben:Die Frage ist eben, ob das waffenrechtlich tatsächlich einfach nur ein Messer ist. Die Messer, an die Normengeber bei der Formulierung der einschlägigen Vorschriften gedacht haben, verschießen im Allgemeinen schließlich keine Projektile. Eindeutig ein Messer dürfte lediglich das Projektil alleine sein, also das Geschoß ohne die Abschussvorrichtung.



Welches Projektil? Hier wird eine Klinge abgeschossen, trotzdem bleibt es ein Messer, oder? Und der Griff alleine ist garantiert keine Waffe.

Waffen

§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.


Schußwaffen

§ 2. (1) Schußwaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies:..........................



§1.1: Trifft zu, alle anderen nicht

Verbotene Waffen

§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen

1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;

2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;

3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;

4. von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem („Pumpguns“);

5. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;

6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen.



Trifft alles nicht zu

Alle andere § treffen auf Messer nicht zu.

Also, warum sollte das verboten sein?

Grüße

Sandman
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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von Floody » Mo 13. Dez 2010, 20:17

Es wird wohl so sein: Solang nix passiert wird es keinen interessieren.
Verletzt sich wer wird das "Rechtssystem" zuschlagen.

Wie immer hald :evil:

Schnittbrot
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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von Schnittbrot » Mo 13. Dez 2010, 20:27

sandman hat geschrieben:Allerdings darf man es nicht führen, da es ja eindeutig als Waffe konzipiert ist.
Bist du da sicher? Das würde ja bedeuten, dass man auch keinen Dolch führen dürfte. Hast du eine Quelle für das Führverbot?

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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von Georg K » Mo 13. Dez 2010, 21:50

OK, die Frage ist beantwortet: VwGH 27.01.2010 2009/03/0082 bestätigt, dass eine Distanzwaffe, die "bei bloßer Betrachtung" wie eine Kontaktwaffe aussieht, aufgrund von §17 Abs 1 Z 1 eine verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist. Maggo, pointi: Der Unterschied zum Wurfmesser besteht darin, dass ein Wurfmesser eben nicht vorgibt, etwas anderes als ein Wurfmesser zu sein. Das ballistische "Messer" ist eine Vorrichtung zur Abgabe eines ballistischen Projektils, vergleichbar etwa einer Armbrust, die vorgibt, ein ganz normales Messer zu sein. Gefällt dem VwGH so nicht.

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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von Georg K » Mo 13. Dez 2010, 21:50

sandman hat geschrieben:Welches Projektil? Hier wird eine Klinge abgeschossen,

Ja, und? Wenn es abgeschossen wird und sich auf einer ballistischen Flugbahn bewegt, ist es ein Projektil. Ob es wie eine Kugel, wie ein Pfeil oder wie eine Klinge aussieht, ist ja wohl uninteressant, oder ist ein Flechet deiner Meinung nach vielleicht auch kein Projektil?

Trifft alles nicht zu

§17 Absatz 1 Ziffer 1 trifft zu; siehe oben.

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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von sandman » Mo 13. Dez 2010, 22:11

Georg K hat geschrieben:OK, die Frage ist beantwortet: VwGH 27.01.2010 2009/03/0082 bestätigt, dass eine Distanzwaffe, die "bei bloßer Betrachtung" wie eine Kontaktwaffe aussieht, aufgrund von §17 Abs 1 Z 1 eine verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist. Maggo, pointi: Der Unterschied zum Wurfmesser besteht darin, dass ein Wurfmesser eben nicht vorgibt, etwas anderes als ein Wurfmesser zu sein. Das ballistische "Messer" ist eine Vorrichtung zur Abgabe eines ballistischen Projektils, vergleichbar etwa einer Armbrust, die vorgibt, ein ganz normales Messer zu sein. Gefällt dem VwGH so nicht.



Absoluter Blödsinn, wenn man eine Erkenntnis des VWGH zitiert, dann sollte man selbige auch gelesen haben!

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 0100127X00
Laut Gerichtsgutachten handelt es sich bei der Kombinationswaffe um eine solche, bei der die 'Pfeffersprayfunktion' bei bloßer Betrachtung des Elektroschockers nicht erkennbar ist.


weiters:

Entgegen der ursprünglichen Verantwortung des Beschwerdeführers sei zunächst festzuhalten, dass der Beschwerdeführer seit dem Erwerb der oben angeführten Kombinationswaffe im Jahr 2004 bzw 2005 bis zur Verwendung am 13. August 2006 eine verbotene Waffe nicht nur besessen, sondern auch mit sich geführt hätte, sodass diese zu Tage getretene Missachtung waffenrechtlicher Vorschriften der Annahme, der Beschwerdeführer sei iSd § 8 WaffG verlässlich, entgegenstehe. Abgesehen davon, dass die diesbezüglichen gerichtlichen Feststellungen, wonach es sich bei dieser Waffe um eine verbotene handle, für die Verwaltungsbehörde bindend seien, könne auf Grund des Umstands, dass bei bloßer Betrachtung des Elektroschockers die Pfeffersprayfunktion nicht ersichtlich sei, zweifelsfrei die Tatbestandsvoraussetzung des § 17 Abs 1 Z 1 WaffG angenommen werden.


Und nein, eine Klinge ist etwas anderes, als ein Projektil

Grüße

Sandman
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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von Revierler_old » Mo 13. Dez 2010, 22:50

Maggo hat geschrieben:.
Ein Blasrohr ist auch keine Schusswaffe.


Ah so? Ist es doch, außer es ist ein Spielzeug.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von Marc » Mo 13. Dez 2010, 23:04

Hallo!

sandman hat geschrieben:
Allerdings darf man es nicht führen, da es ja eindeutig als Waffe konzipiert ist.


Laut der Verband und nach einer WIRKLICH erschöpfenden Diskussion in deren Forum (vor etwas einem Jahr, ich suche mal den Link, könnte aber dauern) gibt kein Führverbot bei Messern in Österreeich.
Manche Messer gelten zwar als Waffe aufgrund bestimmter Eigenschaften, das hat aber nichts mit dem Führen derselben zu tun.

Aber falls jemand da doch eine etwas andere Infos hat bitte mit dem entsprechenden Beleg hier einstellen.


Alles Gute,

Marc
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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von Revierler_old » Di 14. Dez 2010, 04:20

Ist schon korrekt IMHO
Das Ballistic knife ist keine Schusswaffe
Das BK ist ein Messer, dessen Klinge man "schleudern" kann.
Es ist nicht verboten, denn ein Messer, das aussieht wie ein Messer ist nichts, was etwas anderes vortäuscht.
Es besteht kein Führverbot. Sonst dürften keine Dolche, Butterflies, Fallmesser etc. geführt werden. Aber nur ab 18 und wenn keine Waffenverbote bestehen.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von Georg K » Di 14. Dez 2010, 08:07

sandman hat geschrieben:Absoluter Blödsinn, wenn man eine Erkenntnis des VWGH zitiert, dann sollte man selbige auch gelesen haben!

Danke für den Hinweis. Danke auch dafür, dass du die Schlüsselstellen für mich zitierst, auf die ich mich stütze... die, an denen der VwGH als selbstverständlich und keiner weiteren Ausführung bedürftig voraussetzt, dass eine Distanzwaffe unkonventioneller Bauart und für den durchschnittlich verständigen Betrachter unerwartbarer Funktion nicht vorgeben darf, eine herkömmliche Kontaktwaffe zu sein.

Wo war jetzt nochmal schnell dein Argument?

Und nein, eine Klinge ist etwas anderes, als ein Projektil

Wenn du meinst. Die Kanonenbastler, die ihre Flechets als Projektile bezeichnen, die Astronomen, die Meteore als Projektile bezeichnen; die Physiker, die subatomare Partikel als Projektile bezeichnen; die Etymologie des Worts an sich... muss ich mir alles eingebildet haben. Wenn es keinen ogivenförmigen Längsschnitt hat, ist es kein Projektil, bitteschön, nehme ich zur Kenntnis.

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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von Georg K » Di 14. Dez 2010, 08:21

Marc hat geschrieben:Laut der Verband und nach einer WIRKLICH erschöpfenden Diskussion in deren Forum (vor etwas einem Jahr, ich suche mal den Link, könnte aber dauern) gibt kein Führverbot bei Messern in Österreeich. Manche Messer gelten zwar als Waffe aufgrund bestimmter Eigenschaften, das hat aber nichts mit dem Führen derselben zu tun.

Das ist richtig. §6 WaffG definiert den Begriff des Führens, und zwar derart, dass eine in der Öffentlichkeit am Körper getragene Klingenwaffe ebenso "geführt" wird wie eine in der Öffentlichkeit am Körper getragene Schusswaffe. Der Paragraph verbietet aber nichts. §§17, 20 und 35 verbieten das Führen von Schusswaffen ohne besondere behördliche Genehmigung, aber eben nur das Führen von Schusswaffen und nicht das Führen irgendwelcher anderer Gegenstände. Das Gesetz enthält keine Stelle, die sich dahingehend exegieren ließe, dass die nachträgliche Einführung eines Führverbots für Messer auf dem Verordnungsweg möglich wäre. Eine Führverbot für Messer kann also kategorisch ausgeschlossen werden.

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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von sandman » Di 14. Dez 2010, 08:39

Georg K hat geschrieben:Danke für den Hinweis. Danke auch dafür, dass du die Schlüsselstellen für mich zitierst, auf die ich mich stütze... die, an denen der VwGH als selbstverständlich und keiner weiteren Ausführung bedürftig voraussetzt, dass eine Distanzwaffe unkonventioneller Bauart und für den durchschnittlich verständigen Betrachter unerwartbarer Funktion nicht vorgeben darf, eine herkömmliche Kontaktwaffe zu sein.

Wo war jetzt nochmal schnell dein Argument?


Ist Sinn erfassendes Lesen wirklich soooooo schwer?

Die Erkenntnis des VwGH besagt explizit, dass bei bloßer Betrachtung des Elektroschockers die Pfeffersprayfunktion nicht ersichtlich sei, und zweifelsfrei die Tatbestandsvoraussetzung des § 17 Abs 1 Z 1 WaffG bestünde

Da steht nichts, aber auch gar nichts von Distanzwaffe oder unkonventioneller Bauart.

In der gesamten Erkenntnis wird zweimal darauf hingewiesen, dass diese Waffe illegal ist, weil sie aussieht wie ein Elektroschocker, aber zusätzlich eine verdeckte Funktion als Pfefferspray hat.

Das ist mein Argument, das ich mir vom VwGH entlehnt habe.

Wenn du meinst. Die Kanonenbastler, die ihre Flechets als Projektile bezeichnen, die Astronomen, die Meteore als Projektile bezeichnen; die Physiker, die subatomare Partikel als Projektile bezeichnen; die Etymologie des Worts an sich... muss ich mir alles eingebildet haben. Wenn es keinen ogivenförmigen Längsschnitt hat, ist es kein Projektil, bitteschön, nehme ich zur Kenntnis.


Das Problem ist, dass Du etwas (genauso, wie oben) hinein interpretierst, was schlicht und einfach nicht vorhanden ist. Eine Klinge ist und bleibt eine Klinge und wird durch ein Wegschleudern genauso wenig zu einem Projektil, wie ein Wurfmesser.

Aber Du kannst gerne Deine eigenen Interpretationen weiter stricken.

Grüße

Sandman
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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Beitrag von Revierler_old » Di 14. Dez 2010, 09:39

http://de.wikipedia.org/wiki/Projektil

Ein Pfeil ist kein Projektil
Ein Diabolo aus einem LG schon.
Ein Armbrustbolzen nicht.
Ein Pfeil aus einem Blasrohr schon.

Können wir uns darauf einigen?
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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