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Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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masterman04
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Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Beitrag von masterman04 » So 11. Sep 2016, 00:51

Bin momentan noch unter der 20 Stück Grenze bei meinem Hauptwohnsitz, wollte aber mal klar stellen, ob Luftdruckwaffen ebenso unter die Stückzahlbeschränkung (§41 (1) WaffG) fallen würden oder nicht? Geht dann ja oft schneller als gedacht...

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Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Beitrag von gewo » So 11. Sep 2016, 11:15

masterman04 hat geschrieben:Bin momentan noch unter der 20 Stück Grenze bei meinem Hauptwohnsitz, wollte aber mal klar stellen, ob Luftdruckwaffen ebenso unter die Stückzahlbeschränkung (§41 (1) WaffG) fallen würden oder nicht? Geht dann ja oft schneller als gedacht...


Ja
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Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Beitrag von Glock1768 » So 11. Sep 2016, 13:51

ja, leider ...
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Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Beitrag von psav » So 11. Sep 2016, 14:00

Echt jetzt, die werden ja nicht registriert!?
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Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Beitrag von gewo » So 11. Sep 2016, 14:02

psav hat geschrieben:Echt jetzt, die werden ja nicht registriert!?


hat damit doch nixzu tun

geschoss -> durch lauf -> somit schusswaffe

minderwirksame sind in dieser bestimmung nicht ausgenommen
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Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Beitrag von rupi » So 11. Sep 2016, 14:03

psav hat geschrieben:Echt jetzt, die werden ja nicht registriert!?

Schusswaffen werden auch nicht auf Wohnsitze registriert

sondern auf eine Person
die Registrierung an sich bedeutet ja auch nicht dass du sie auf deinem Hauptwohnsitz (welcher im ZWR angeführt ist) lagerst
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Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Beitrag von savage3000 » So 11. Sep 2016, 18:34

Sorry für OT aber müssen nicht gewissen LG Kaliber auch ins ZWR? > xy?

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Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Beitrag von gewo » So 11. Sep 2016, 18:35

savage3000 hat geschrieben:Sorry für OT aber müssen nicht gewissen LG Kaliber auch ins ZWR? > xy?

ja
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Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Beitrag von Hane » So 11. Sep 2016, 20:37

Altbestand Kat. D ist auch nicht registriert, zählt aber auch dazu.

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Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Beitrag von GSchoenbauer » So 11. Sep 2016, 22:00

Zitat aus dem Waffengesetz:
§ 45. Auf .... 3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO.-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt ......... sind lediglich die § 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden


der §41
Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer größeren Zahl von Schußwaffen


fällt da ausdrücklich NICHT darunter.

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Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Beitrag von hasgunz » Mo 12. Sep 2016, 06:45

Hätte mich jetzt auch stark gewundert.

Lg
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Beitrag von Stickhead » Mo 12. Sep 2016, 09:57

Nehmts euch bitte ein Beispiel an GSchoenbauer - danke
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Beitrag von Glock1768 » Mo 12. Sep 2016, 20:18

jepp, da hast recht

wieder was (beruhigendes) gelernt ...
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Re: Luftdruckwaffen zu §41 (Stückzahlbeschränkung)

Beitrag von gewo » Mo 12. Sep 2016, 23:22

stimmt
wenn luftdruckwaffe unter 6mm kaliber dann nicht in der stueckzahlregelung ...
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