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Waffenteile transportieren

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Waffenteile transportieren

Beitrag von schneal76 » Di 13. Sep 2016, 13:22

Lt. §16b sind Schusswaffen und Munition sicher zu verwahren. Eine im Auto gelassene Waffe entspricht lt. österreichischer Judikatur keiner sicheren Verwahrung. Soweit alles klar. Denke über diese Punkte muss man nicht diskutieren.

Nun habe ich folgendes Anliegen: Ich muss einmal meinen Schlitten meiner Glock 17 zum BM bringen. Jetzt wäre es für mich sehr gelegen, wenn ich den Schlitten in der Früh mitnehme in die Arbeit, dort am Parkplatz im Auto lasse und am Abend gleich zum BM fahre. Würde alles am Weg liegen.

Wie ist das aber nun mit dem Verwahren von Waffenteilen im Auto? Hierzu findet sich im Waffengesetz nichts, oder sagen wir mal so, ich als Laie finde im Gesetz keine Aussagen dazu :mrgreen:

Also, darf ich Waffenteile im Auto liegen lassen oder gilt hier die selbe Gesetzesgebung wie bei Waffen?


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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von BigBen » Di 13. Sep 2016, 13:26

Für waffenrelevante Teile wie Verschluss, Lauf etc. gelten meines Wissens nach genau dieselben Regelungen wie für komplette Waffen.

Schußwaffen
§ 2.
(2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.


https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von Hellboy » Di 13. Sep 2016, 14:41

So isses

Gibts keinen verschlossenen Spind,auf den nur du Zugriff hast, wo du den verschluss wärend der Arbeit verwahren könntest?

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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von gewo » Di 13. Sep 2016, 14:45

Hellboy hat geschrieben:Gibts keinen verschlossenen Spind,auf den nur du Zugriff hast, wo du den verschluss wärend der Arbeit verwahren könntest?


kat B ...... spind in einem allgemeinraum ....... ist meinere meinung nach zumindestens grenzwertig ....
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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von GreaseMonkey » Di 13. Sep 2016, 14:47

Obacht!

Es ist (mit WBK) nur der Transport der Waffe von einem Ort zum Anderen gestattet. Umwege (Wirtshaus, Einkaufen, Arbeiten, ...) sind da heikel.
Mit WP sieht die Welt natürlich anders aus.

Führen

§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.

(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).


SIEHE AUCH:
viewtopic.php?f=20&t=23149
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von gewo » Di 13. Sep 2016, 14:50

GreaseMonkey hat geschrieben:Obacht!
Es ist (mit WBK) nur der Transport der Waffe von einem Ort zum Anderen gestattet. Umwege (Wirtshaus, Einkaufen, Arbeiten, ...) sind da heikel.


da bin ich nicht deiner meinung
wenn es einen grund fuer den transport gibt ist das kein problem

auch zuhause -> dienstort ist ein weg von einem ort zum anderen
er muss nur mit der waffe zusammenhaengen
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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von schneal76 » Di 13. Sep 2016, 15:00

BigBen hat geschrieben:Für waffenrelevante Teile wie Verschluss, Lauf etc. gelten meines Wissens nach genau dieselben Regelungen wie für komplette Waffen.

Schußwaffen
§ 2.
(2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.


https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016


Ui, da habe ich wohl wieder mal nur die Hälfte gelesen vom Gesetzestext... :whistle:
aber danke für die Info.


Hellboy hat geschrieben:So isses

Gibts keinen verschlossenen Spind,auf den nur du Zugriff hast, wo du den verschluss wärend der Arbeit verwahren könntest?


Na klar, einen Spind habe ich natürlich zur Verfügung. Ich befürchte aber mal, im Streitfall ist das so wie mit dem Auto... So ein Spind ist wohl sehr schnell geöffnet.


GreaseMonkey hat geschrieben:Obacht!

Es ist (mit WBK) nur der Transport der Waffe von einem Ort zum Anderen gestattet. Umwege (Wirtshaus, Einkaufen, Arbeiten, ...) sind da heikel.
Mit WP sieht die Welt natürlich anders aus.

Führen

§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.

(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).


SIEHE AUCH:
viewtopic.php?f=20&t=23149



Zufällig liegt auf dem Weg zum BM mein Arbeitsplatz. Es handelt sich hierbei eigentlich nur um eine Unterbrechung des Weges. Vermutlich ist das wohl aber das selbe wie mit dem Tanken fahren auf dem Weg zum Schießstand....

Mal sehen, wie ich das mache. Das sicherste wäre wohl wirklich den Mehrweg in Kauf zu nehmen und dafür rechtlich auf der sicheren Seite sein.....

Aber danke für eure infos.

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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von Hellboy » Di 13. Sep 2016, 16:26

gewo hat geschrieben:
Hellboy hat geschrieben:Gibts keinen verschlossenen Spind,auf den nur du Zugriff hast, wo du den verschluss wärend der Arbeit verwahren könntest?


kat B ...... spind in einem allgemeinraum ....... ist meinere meinung nach zumindestens grenzwertig ....


Ist ein verschlossener behälter, und normalerweise nicht zum einfach mitnehmen gebaut - Verwahrung im verschlossenen behältnis also gegeben, damit sowas von gscheiter als im auto

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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von gewo » Di 13. Sep 2016, 16:28

Hellboy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Hellboy hat geschrieben:Gibts keinen verschlossenen Spind,auf den nur du Zugriff hast, wo du den verschluss wärend der Arbeit verwahren könntest?


kat B ...... spind in einem allgemeinraum ....... ist meinere meinung nach zumindestens grenzwertig ....


Ist ein verschlossener behälter, und normalerweise nicht zum einfach mitnehmen gebaut - Verwahrung im verschlossenen behältnis also gegeben, damit sowas von gscheiter als im auto


auto ist sowieso verboten

spind ist zu hause ok

spind an einem allgemeinplatz zu dem andere auch unkontrolliert zugang haben ist meiner meinung nach zumindestens problematisch
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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von Hellboy » Di 13. Sep 2016, 16:40

Warum problematisch? Wenn der spind selber verschlossen ist,und nur ich ihn öffnen kann, isses doch egal wer sonst noch in dem Raum/Haus/.. rumläuft?

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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von hobbycaptain » Di 13. Sep 2016, 17:02

ich mein, gesetzliche Regelung hin oder her - aber, wenn ich den Lauf einer Glock in der Hosentasche bei mir hab, dann führ ich doch keine Waffe.
Ich würd den Lauf einfach einstecken.

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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von Blackhawk » Di 13. Sep 2016, 17:08

Hellboy hat geschrieben:Warum problematisch? Wenn der spind selber verschlossen ist,und nur ich ihn öffnen kann, isses doch egal wer sonst noch in dem Raum/Haus/.. rumläuft?

Spind am Arbeitsplatz - Da hat der Arbeitgeber meistens einen Zweitschlüssel :naughty:
LG Günter (Blackhawk)

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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von BigBen » Di 13. Sep 2016, 17:36

hobbycaptain hat geschrieben:ich mein, gesetzliche Regelung hin oder her - aber, wenn ich den Lauf einer Glock in der Hosentasche bei mir hab, dann führ ich doch keine Waffe.
Ich würd den Lauf einfach einstecken.


Rein rechtlich führst du eine Waffe der Kat. B und wenn du erwischt wirst ist zumindest deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit dahin.
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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von CROW1973 » Di 13. Sep 2016, 17:47

Ich hab da ein ähnliches Problem. Wohne im 14ten, arbeite im 3ten.
Müsste also, wenn ich nach der Arbeit auf den Schießplatz fahren will, zuerst heim fahren die Waffe holen und dann ab zum Schießplatz. Über die Tangente ein lustiges Spiel :)
Spind hab ich leider keinen in der Arbeit und auch keine Möglichkeit die Waffe irgendwo weg zu sperren. :(
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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von hmg382 » Di 13. Sep 2016, 18:15

CROW1973 hat geschrieben:Ich hab da ein ähnliches Problem. Wohne im 14ten, arbeite im 3ten.
Müsste also, wenn ich nach der Arbeit auf den Schießplatz fahren will, zuerst heim fahren die Waffe holen und dann ab zum Schießplatz. Über die Tangente ein lustiges Spiel :)
Spind hab ich leider keinen in der Arbeit und auch keine Möglichkeit die Waffe irgendwo weg zu sperren. :(

Das Problem hab ich gelöst, indem ich mir für die Arbeit nen kleinen Möbeltresor und die Einverständnis vom Chef zur sicheren Zwischenlagerung geholt hab. Letzteres ist zwar nicht unbedingt nötig (außer man will führen), aber man will ja niemanden vor den Kopf stoßen. Ansonsten sollte das durch Paragraph 3 2.WaffV abgedeckt sein, wenn die darin beschriebenen Bedingungen erfüllt sind.

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