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Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Exitus » Mo 19. Sep 2016, 06:24

Hallo

Ich habe bei Waffengebraucht ein Glock Griffstück inseriert und ein Deutscher hat Interesse daran.
Er hat auch eine Waffenhandelserlaubnis die er mir vorab zukommen lassen würde.
Darf ich ihm das einfach so verkaufen?

Danke schon mal
Greetings Oliver

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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Perock » Mo 19. Sep 2016, 08:36

Lass es! mach es nicht,wenn er eine Lizenz hat kann er das auch in DE kaufen.
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Exitus » Mo 19. Sep 2016, 08:39

Die Lizenz hat er mir heute zukommen lassen.
Sein Problem ist, das Glock für Griffstücke so lange Lieferzeiten hat.

jbtomm
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von jbtomm » Mo 19. Sep 2016, 09:02

Aufpassen mein Freund......Das Griffstück ist in Deutschland ein wesentlicher Waffen Bestandteil, und bedarf eine Einfuhrgenehmigung. Da reicht eine WBK nicht aus.

Gruß Thomas

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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Exitus » Mo 19. Sep 2016, 09:06

So, ich habe jetzt mal mit der BH und der zuständigen LPD Abteilung Waffenrecht telefoniert.
Laut denen ist der Verkauf kein Problem.
Ich bekomme darüber sogar eine Schriftliche Bestätigung.

Incite
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Incite » Mo 19. Sep 2016, 09:21

brauchst du dann dafür ein Exportpapier/Erlaubnis? Ein Kollege hatte nämlich Probleme ein Griffstück von D nach A zu bekommen weil ihm das in Ö. keiner bestätigen wollte oder konnte :at1:
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Exitus » Mo 19. Sep 2016, 10:26

Laut LPD benötige ich gar nichts.

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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von gewo » Mo 19. Sep 2016, 10:39

Exitus hat geschrieben:Laut LPD benötige ich gar nichts.


die LPD ist auch ned zustaendig
weils kein in oesterreich waffenrelevanter teil ist

da koenntest du genauso im umweltminisetriume anrufen
die sagen dir auch dass es sie nix angeht und du es von 9hnen aus gerne schicken kannst wohin du willst

dein ansprechpartner ist das wirtschaftsministerium
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Exitus » Mo 19. Sep 2016, 10:50

Ok, danke für die Information
Ich dachte mir halt das die Rechtsabteilung der LPD schon eine Ahnung hat.
Unterm Strich heißt das jetzt was?
Darf ich es verkaufen?
Ist es eine Grauzone wenn ich es verkaufe?
Oder umgehe ich irgend ein Embargo und werde als Warlord abgestempelt?

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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von gewo » Mo 19. Sep 2016, 10:52

Exitus hat geschrieben:Ok, danke für die Information
Ich dachte mir halt das die Rechtsabteilung der LPD schon eine Ahnung hat.
Unterm Strich heißt das jetzt was?
Darf ich es verkaufen?
Ist es eine Grauzone wenn ich es verkaufe?
Oder umgehe ich irgend ein Embargo und werde als Warlord abgestempelt?


servus

wenn du dir die exportgenehmigung vom wirtschaftslinisterium holst (die ist gratis, dauert ca 3-4 tage) dann hast du alle oesterreichischen gesetze beachtet


zum rest kann ich dir nix verbindliches sagen

du hast im ernst von der rechtsabteilung einer oesterreichischen LPD eine schriftliche bestaetigung dass du ein in deutschkand waffenrelevantes teil ohne deutsche verbringungserlaubnis einfach so verschicken darfst?

echt jetzt?
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Jo_Kux » Mo 19. Sep 2016, 10:53

Magst dir den Ärger und die Arbeit nicht einfach ersparen?
In Ö will das niemand kaufen?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Perock » Mo 19. Sep 2016, 11:11

Exitus hat geschrieben:Ok, danke für die Information
Ich dachte mir halt das die Rechtsabteilung der LPD schon eine Ahnung hat.
Unterm Strich heißt das jetzt was?
Darf ich es verkaufen?
Ist es eine Grauzone wenn ich es verkaufe?
Oder umgehe ich irgend ein Embargo und werde als Warlord abgestempelt?


Ich weiss ja nicht was du bekommst für das Griffstück,aber meistens werden diese bis zu 300 Euro verkauft in Deutschland...also entweder du siehst Dir da jetzt gute Kohle weil sonst würd ich nicht verstehen das Du dir diesen misst antust.
In Ö bekommst hald zwischen 70-MAX.100 Euro dafür,ich tippe da eher auf das Du gut Kohle machen willst mit dem Griffstück ;)
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Exitus » Mo 19. Sep 2016, 11:20

Eigentlich nicht, ich habe es wie auch hier um 125€ inseriert.
Aber bisher hat sich halt nur einer gemeldet und ich habe mir bei dem Plastikteil zuerst nichts gedacht.
Aber ihr habt mich überzeugt, ich verkaufe es hier......
Also wenn wer Interesse hat :D

@gewo
Ich habe von der LPD die Bestätigung bekommen das das Griffstück nicht waffenrelevante ist und somit auch nicht unters Waffengesetz fällt.
Die telefonische Auskunft dazu war das ich damit machen kann was ich will.

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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Perock » Mo 19. Sep 2016, 11:32

Exitus hat geschrieben:Eigentlich nicht, ich habe es wie auch hier um 125€ inseriert.
Aber bisher hat sich halt nur einer gemeldet und ich habe mir bei dem Plastikteil zuerst nichts gedacht.
Aber ihr habt mich überzeugt, ich verkaufe es hier......
Also wenn wer Interesse hat :D

@gewo
Ich habe von der LPD die Bestätigung bekommen das das Griffstück nicht waffenrelevante ist und somit auch nicht unters Waffengesetz fällt.
Die telefonische Auskunft dazu war das ich damit machen kann was ich will.


sehr gut
''Ich habe von der LPD die Bestätigung bekommen das das Griffstück nicht waffenrelevante ist und somit auch nicht unters Waffengesetz fällt''.
Da hat das LPD wieder nicht über den Tellerrand geschaut ;) in Ö trifft das zu.
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von gewo » Mo 19. Sep 2016, 11:44

Exitus hat geschrieben:@gewo
Ich habe von der LPD die Bestätigung bekommen das das Griffstück nicht waffenrelevante ist und somit auch nicht unters Waffengesetz fällt.
Die telefonische Auskunft dazu war das ich damit machen kann was ich will.


das hatte ich erwartet
die haben nicht im entferntesten geschrieben dass du es exportieren darfst

die haben geschrieben dass sie nicht zustaendig sind ...

und das stimmt auch
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