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Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
Die Aussage der LPD für sich ist völlig korrekt. Ein Griffstück ist kein Waffenrelevantes Teil laut Waffg.
Diese Aussage ist also was wert?
Diese Aussage ist also was wert?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
So, ich habe soeben die zweite Mail von der LPD erhalten.
Darin steht explizit das ich das Griffstück nach Deutschland exportieren darf.
Ich möchte den gesamten Text hier nicht posten.
Bei Interesse sende ich es aber gerne per Mail oder Pn.
Darin steht explizit das ich das Griffstück nach Deutschland exportieren darf.
Ich möchte den gesamten Text hier nicht posten.
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
Jo, Exportieren schon, aber der Käufer muss Dir eine Einfuhrgenehmigung von seiner BH zukommen lassen. Denn für einen Rechtlichen Abschluss bist auch Du haftbar. Sprich eventuell illegaler Waffen Handel. ....
Gruß Thomas
So, und Ende für heute....
Gruß Thomas
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- hari
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
wenn der Käufer selbst den Versand beauftragt, z.B. mit Fed-Ex Pickup, dann wäre doch der TE aus deutscher Sicht kein Exporteur. Und der reine Verkauf des Griffstückes ist ja nach der hiesigen Gesetzeslage erlaubt. Dann sollte es doch keine Probleme geben, oder denke ich da zu kurz?
Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
hari hat geschrieben:wenn der Käufer selbst den Versand beauftragt, z.B. mit Fed-Ex Pickup, dann wäre doch der TE aus deutscher Sicht kein Exporteur. Und der reine Verkauf des Griffstückes ist ja nach der hiesigen Gesetzeslage erlaubt. Dann sollte es doch keine Probleme geben, oder denke ich da zu kurz?
- liest Du bitte meinen letzten Beitrag hierzu.
Gruß Thomas
- hari
- Supporter 6,5x55 TTSX
- Beiträge: 1688
- Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
- Wohnort: Graz Umgebung
Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
jbtomm hat geschrieben:hari hat geschrieben:wenn der Käufer selbst den Versand beauftragt, z.B. mit Fed-Ex Pickup, dann wäre doch der TE aus deutscher Sicht kein Exporteur. Und der reine Verkauf des Griffstückes ist ja nach der hiesigen Gesetzeslage erlaubt. Dann sollte es doch keine Probleme geben, oder denke ich da zu kurz?
- liest Du bitte meinen letzten Beitrag hierzu.
Gruß Thomas
auch nach (erneutem) lesen Deines Beitrags waere der Erfüllungsort des von mir beschriebenen Falles Österreich. Und da ist der Verkauf eines Griffstückes legal. Und weder der Verkäufer noch ein eventuell von ihm Beauftragter (Transportunternehmen) wuerde das Griffstück ausser Landes verbringen. Also haette der Verkäufer gegen keine Importbestimmungen von Deutschland verstossen. Der Käufer waere in dem Fall der Ex- und Importeur und haette selbst fuer die Rechtmäßigkeit seiner Handlung Sorge zu tragen.
-
- .223 Rem
- Beiträge: 151
- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
jbtomm hat geschrieben:hari hat geschrieben:wenn der Käufer selbst den Versand beauftragt, z.B. mit Fed-Ex Pickup, dann wäre doch der TE aus deutscher Sicht kein Exporteur. Und der reine Verkauf des Griffstückes ist ja nach der hiesigen Gesetzeslage erlaubt. Dann sollte es doch keine Probleme geben, oder denke ich da zu kurz?
- liest Du bitte meinen letzten Beitrag hierzu.
Gruß Thomas
Hari hat mit seiner Aussage recht! Wenn der KÄUFER die Abholung, also den Transport/Verbringung nach DE organisiert ist das wie ein "Ab Hof" Kauf.
Der Verkäufer ist mit der Übergabe an den vom Käufer organisierten Abholer kein rechtlicher Eigentümer der Ware mehr. Was der Transporteur/Abholer mit der Ware macht, kann der Verkäufer nicht mehr beeinflussen.
Der Verkäufer darf jedoch nicht ohne eine Einfuhrgenehmigung einfach so die Ware nach DE schicken, da er das Eigentum bis zur übergabe an den Käufer behält und daher auch für die ordnungsgemäße Einfuhr haftet.
Und wenn der Käufer aus Deutschland einen Bekannten in Österreich dazu beauftragt für ihn das Griffstück abzuholen und es dann nach Deutschland ohne Verbringungserlaubnis zu schicken, ist das nicht mehr das Problem des eigentlichen Verkäufers in Österreich.
Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
Exitus hat geschrieben:So, ich habe soeben die zweite Mail von der LPD erhalten.
Darin steht explizit das ich das Griffstück nach Deutschland exportieren darf.
Ich möchte den gesamten Text hier nicht posten.
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servus
wenns dir nix ausmacht ... bitte schick mir das per PN oder email .. wuerde mich interessieren
und wie gesagt ... die LPD kann dir zu waffenrechtlichen themen hervorragend auskunft geben ... mit dem ausfuhrrecht hat sie nix zu tun ...
ob oder ob nicht die verbringung nach DE einfach so erfolgen kann weiss ich nicht
aber das du - wenn du es korrekt machn willst - vorher die ausfuhr beim wirtschaftsministerium melden musst .. das weiss ich
doubleaction OG, Wien
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
danke fuers email mit dem text
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
Interessant, oder!?
Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
Bitte mir auch schicken per PN! Danke!
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
Exitus hat geschrieben:Interessant, oder!?
Naja
Eigentlich nicht
Du musst genau lesen
"....Gehe davon aus..."
" ... Wird vermutlich berechtigt sein..."
In Wirklichkeit steht da nur drinnen dass ein Glück Griffstück in Österreich waffenrechtlich nicht relevant ist, das war aber eh unstrittig
Der Rest sind Vermutungen, Annahmen Ect
Und obwohl ich den Briefkopf ja nicht gesehen habe, es war ja nur der Text .... Ich halte es für unmöglich dass das aus einer Rechtsabteilung kommt ... Das kam wohl von einem Sachbearbeiter ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
Und wie ist die Geschichte jetzt ausgegangen?
Nichts macht Sinn! Aber vieles ist sinnvoll!
https://tinyurl.com/make-nonsense
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland
Oh, sorry.
Hab voll vergessen hier zu schreiben.
Ich habe das Griffstück dann anderweitig innerhalb Österreichs verkauft.
Danke für eure Hilfe.
Greetings Oliver
Hab voll vergessen hier zu schreiben.
Ich habe das Griffstück dann anderweitig innerhalb Österreichs verkauft.
Danke für eure Hilfe.
Greetings Oliver