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Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Jo_Kux
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Jo_Kux » Mo 19. Sep 2016, 11:45

Die Aussage der LPD für sich ist völlig korrekt. Ein Griffstück ist kein Waffenrelevantes Teil laut Waffg.
Diese Aussage ist also was wert?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Exitus
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Exitus » Mo 19. Sep 2016, 12:31

So, ich habe soeben die zweite Mail von der LPD erhalten.
Darin steht explizit das ich das Griffstück nach Deutschland exportieren darf.
Ich möchte den gesamten Text hier nicht posten.
Bei Interesse sende ich es aber gerne per Mail oder Pn.

jbtomm
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von jbtomm » Mo 19. Sep 2016, 12:42

Jo, Exportieren schon, aber der Käufer muss Dir eine Einfuhrgenehmigung von seiner BH zukommen lassen. Denn für einen Rechtlichen Abschluss bist auch Du haftbar. Sprich eventuell illegaler Waffen Handel. ....

Gruß Thomas

So, und Ende für heute....

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hari
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von hari » Mo 19. Sep 2016, 12:51

wenn der Käufer selbst den Versand beauftragt, z.B. mit Fed-Ex Pickup, dann wäre doch der TE aus deutscher Sicht kein Exporteur. Und der reine Verkauf des Griffstückes ist ja nach der hiesigen Gesetzeslage erlaubt. Dann sollte es doch keine Probleme geben, oder denke ich da zu kurz?

jbtomm
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von jbtomm » Mo 19. Sep 2016, 14:44

hari hat geschrieben:wenn der Käufer selbst den Versand beauftragt, z.B. mit Fed-Ex Pickup, dann wäre doch der TE aus deutscher Sicht kein Exporteur. Und der reine Verkauf des Griffstückes ist ja nach der hiesigen Gesetzeslage erlaubt. Dann sollte es doch keine Probleme geben, oder denke ich da zu kurz?


- liest Du bitte meinen letzten Beitrag hierzu.

Gruß Thomas

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hari
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von hari » Mo 19. Sep 2016, 15:04

jbtomm hat geschrieben:
hari hat geschrieben:wenn der Käufer selbst den Versand beauftragt, z.B. mit Fed-Ex Pickup, dann wäre doch der TE aus deutscher Sicht kein Exporteur. Und der reine Verkauf des Griffstückes ist ja nach der hiesigen Gesetzeslage erlaubt. Dann sollte es doch keine Probleme geben, oder denke ich da zu kurz?


- liest Du bitte meinen letzten Beitrag hierzu.

Gruß Thomas

auch nach (erneutem) lesen Deines Beitrags waere der Erfüllungsort des von mir beschriebenen Falles Österreich. Und da ist der Verkauf eines Griffstückes legal. Und weder der Verkäufer noch ein eventuell von ihm Beauftragter (Transportunternehmen) wuerde das Griffstück ausser Landes verbringen. Also haette der Verkäufer gegen keine Importbestimmungen von Deutschland verstossen. Der Käufer waere in dem Fall der Ex- und Importeur und haette selbst fuer die Rechtmäßigkeit seiner Handlung Sorge zu tragen.

masterman04
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von masterman04 » Mo 19. Sep 2016, 16:04

jbtomm hat geschrieben:
hari hat geschrieben:wenn der Käufer selbst den Versand beauftragt, z.B. mit Fed-Ex Pickup, dann wäre doch der TE aus deutscher Sicht kein Exporteur. Und der reine Verkauf des Griffstückes ist ja nach der hiesigen Gesetzeslage erlaubt. Dann sollte es doch keine Probleme geben, oder denke ich da zu kurz?


- liest Du bitte meinen letzten Beitrag hierzu.

Gruß Thomas


Hari hat mit seiner Aussage recht! Wenn der KÄUFER die Abholung, also den Transport/Verbringung nach DE organisiert ist das wie ein "Ab Hof" Kauf.
Der Verkäufer ist mit der Übergabe an den vom Käufer organisierten Abholer kein rechtlicher Eigentümer der Ware mehr. Was der Transporteur/Abholer mit der Ware macht, kann der Verkäufer nicht mehr beeinflussen.
Der Verkäufer darf jedoch nicht ohne eine Einfuhrgenehmigung einfach so die Ware nach DE schicken, da er das Eigentum bis zur übergabe an den Käufer behält und daher auch für die ordnungsgemäße Einfuhr haftet.
Und wenn der Käufer aus Deutschland einen Bekannten in Österreich dazu beauftragt für ihn das Griffstück abzuholen und es dann nach Deutschland ohne Verbringungserlaubnis zu schicken, ist das nicht mehr das Problem des eigentlichen Verkäufers in Österreich.

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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von gewo » Mo 19. Sep 2016, 16:06

Exitus hat geschrieben:So, ich habe soeben die zweite Mail von der LPD erhalten.
Darin steht explizit das ich das Griffstück nach Deutschland exportieren darf.
Ich möchte den gesamten Text hier nicht posten.
Bei Interesse sende ich es aber gerne per Mail oder Pn.


servus

wenns dir nix ausmacht ... bitte schick mir das per PN oder email .. wuerde mich interessieren

und wie gesagt ... die LPD kann dir zu waffenrechtlichen themen hervorragend auskunft geben ... mit dem ausfuhrrecht hat sie nix zu tun ...

ob oder ob nicht die verbringung nach DE einfach so erfolgen kann weiss ich nicht

aber das du - wenn du es korrekt machn willst - vorher die ausfuhr beim wirtschaftsministerium melden musst .. das weiss ich
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von gewo » Mo 19. Sep 2016, 22:11

danke fuers email mit dem text
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Exitus » Mo 19. Sep 2016, 22:15

Interessant, oder!?

Ferrum
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Ferrum » Mo 19. Sep 2016, 22:22

Bitte mir auch schicken per PN! Danke!

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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von gewo » Mo 19. Sep 2016, 22:47

Exitus hat geschrieben:Interessant, oder!?


Naja
Eigentlich nicht

Du musst genau lesen

"....Gehe davon aus..."

" ... Wird vermutlich berechtigt sein..."

In Wirklichkeit steht da nur drinnen dass ein Glück Griffstück in Österreich waffenrechtlich nicht relevant ist, das war aber eh unstrittig

Der Rest sind Vermutungen, Annahmen Ect

Und obwohl ich den Briefkopf ja nicht gesehen habe, es war ja nur der Text .... Ich halte es für unmöglich dass das aus einer Rechtsabteilung kommt ... Das kam wohl von einem Sachbearbeiter ...
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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Lagavulin » Sa 22. Okt 2016, 15:17

Und wie ist die Geschichte jetzt ausgegangen?
​Nichts macht Sinn! Aber vieles ist sinnvoll!
https://tinyurl.com/make-nonsense

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Re: Verkauf von Glock Griffstück nach Deutschland

Beitrag von Exitus » Sa 22. Okt 2016, 15:28

Oh, sorry.
Hab voll vergessen hier zu schreiben.
Ich habe das Griffstück dann anderweitig innerhalb Österreichs verkauft.
Danke für eure Hilfe.
Greetings Oliver

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