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Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Bei WP und JK ist es klar, dass man diese zur Legitimation mitnimmt, wenn man führt.
Wie ist das aber mit der WBK? Man führt damit ja nicht.
Soll man die Karte am besten im Tresor aufbewahren, bei den Waffen , in der Schießtasche, die man Grad auf den Stand mitnimmt oder gleich im Geldbörsl?
Wie ist das aber mit der WBK? Man führt damit ja nicht.
Soll man die Karte am besten im Tresor aufbewahren, bei den Waffen , in der Schießtasche, die man Grad auf den Stand mitnimmt oder gleich im Geldbörsl?
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Geldtascherl: Es kann einem immer was über den Weg laufen! Günstige Mun z.B. (Ja i was, aktuell eher ned, aber schaden tuts ja nicht).
Außerdem steck ichs als Ausweis ins Handytaschl ein, da ich noch an faltbaren, alten Führerschein hab.
Außerdem steck ichs als Ausweis ins Handytaschl ein, da ich noch an faltbaren, alten Führerschein hab.
When freedom shivers in the cold shadow of true peril, it's always the patriots who first hear the call.
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
ich habe die WBK immer im Geldbörsl drinnen im Gegensatz zur Jagdkarte. Die kommt nur mit wenns in ein Revier geht.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
MjrPayne hat geschrieben:Geldtascherl: Es kann einem immer was über den Weg laufen! Günstige Mun z.B. (Ja i was, aktuell eher ned, aber schaden tuts ja nicht).
Außerdem steck ichs als Ausweis ins Handytaschl ein, da ich noch an faltbaren, alten Führerschein hab.
Günstige Mun z.B.
lol, der war gut
zum thema : welchen sinn sollte es haben die WBK zuhause zu lassen ? lasst den FS auch zu hause wennst mit der Bim unterwegs bist ?
Hängen muß man wirklich nur miese Bastarde, aber miese Bastarde muß man hängen.
John Routh
John Routh
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Ich glaube da geht's einfach nur um die Angst ihn irgendwo auf der strasse zu verlieren.
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE...
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Die alte WBK (Papierfetzn) hatte ich immer nur dabei, wenn ich mit Waffen unterwegs war, die Neue (Plastikkarte) ist immer im Geldbörserl.
Aber so eine Frage ins Forum stellen....
Das kannst du doch handhaben wie du willst, sobald du mit Waffen unterwegs bist muss sie eben mit dabei sein.
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- Glock1768
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- Beiträge: 2329
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
meine wbk ist zuhause im Safe bei den Waffen... eine farbkopie habe ich in der Geldbörse
bevor das hier falsch verstanden wird ... beim Transport von Waffen, Munition, am stand, usw... habe ich immer das Original dabei.
eine zusatzkopie noch bei meinen unterlagen zuhause falls das Original verloren geht ... wegen der Ausweisnummer
bevor das hier falsch verstanden wird ... beim Transport von Waffen, Munition, am stand, usw... habe ich immer das Original dabei.
eine zusatzkopie noch bei meinen unterlagen zuhause falls das Original verloren geht ... wegen der Ausweisnummer
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
preisi hat geschrieben: sobald du mit Waffen unterwegs bist muss sie eben mit dabei sein.
genau das is es ! und wenn´s immer im börserl ist.... kann ma´s ned daheim vergessen !
@ die übervorsichtigen:
wie oft habts ihr euern FS/bankomatk. schon verloren ? daß ihr so angst habt um die wbk
edit
ausser man is a hipster mit geldspange dann versteh ichs
Hängen muß man wirklich nur miese Bastarde, aber miese Bastarde muß man hängen.
John Routh
John Routh
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Ähnliche Frage:
Angenommen man hätte 2 Schränke nebeneinander stehen.
Es ist wohl sicherer beide Schlüssel bei sich zu haben.
Aber es ist auch komfortabler nur einen zu haben und in diesem Schrank den Schlüssel des anderen aufzubewahren.
Meinungen??
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Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
chris01 hat geschrieben:Bei WP und JK ist es klar, dass man diese zur Legitimation mitnimmt, wenn man führt.
Wie ist das aber mit der WBK? Man führt damit ja nicht.
Soll man die Karte am besten im Tresor aufbewahren, bei den Waffen , in der Schießtasche, die man Grad auf den Stand mitnimmt oder gleich im Geldbörsl?
im gesetz steht sie ist mitzufuehren
bei munition (kat B) und bei waffen (kat B)
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- chris_ooe
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Also ich habe die WBK in meiner Schießtasche, die ich zum Schießen ohnehin mithabe (weil die Lauscher und Schießbrille auch drinnen sind).
Darin ist auch der Zutritts-Chip für den Schießstand, etc.
Darin ist auch der Zutritts-Chip für den Schießstand, etc.
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Ich habe die Wbk in meiner Geldtasche. Da ich sie auch als Ausweis für alles mögliche benutze. Die Blicke der Leute ist einfach grenzgenial. Erst gestern bei der Wahl wieder gesehen. Erst so "He was ist das?" Musternder Blick zu mir, dann kommt meist ein "aha" hinten nach.
Mfg
Stefan
Stefan
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Gilt die WBK als "amtlicher" Ausweis? So wie ein Führerschein auch?
Grüße
susi
susi
Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
susi hat geschrieben:Gilt die WBK als "amtlicher" Ausweis? So wie ein Führerschein auch?
natürlich, wie viel amtlicher soll der Ausweis denn noch sein?
Bad times create strong men,
strong men create good times,
good times create weak men,
weak men create bad times!
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
sc70 hat geschrieben:susi hat geschrieben:Gilt die WBK als "amtlicher" Ausweis? So wie ein Führerschein auch?
natürlich, wie viel amtlicher soll der Ausweis denn noch sein?
naja
um ein amtlicher lichtbildausweis zu sein fehlt der WBK zum beispiel der geburtsort ....
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