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Waffenpass Frage...

Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 01:02
von Sidekix
Bekannter stellt interessante Frage:

Frage an die waffenrechtlich Belesenen:

wenn sich für den Besitzer eines WAFFENPASSES der Bedarf ändert
(z.b. Jobwechsel vom Taxler zum Personenschützer
bei einem entsprechenden Unternehmen, welches den weiteren Bedarf betätigt)

- muß ein neuer WP beantragt werden oder wird der bereits bestehende im Feld "behördliche Eintragungen"
entsprechend adaptiert (d.h. zum Taxilenker kommt Sicherheitsgewerbe oder ähnlich)?


wer könnt da Auskunft geben?
:think:

mfg Bertl

Waffenpass Frage...

Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 08:19
von emanuel2408
Also wenn man sich den Erlasss ansieht steht da Folgendes drin:

Beschränkungsvermerk gem. Abs. 4:
Als die Dauer der Tätigkeit ist z.B. die Dauer der Ausübung des Berufes (etwa eines Kassenbotens oder Taxilenkers) anzusehen. Wechselt eine solche Person ihren Beruf oder wird die berufliche Tätigkeit eingestellt, so fällt dadurch die Befugnis zum Führen von Schusswaffen der Kat. B weg, d.h. der Berechtigungsumfang des Waffenpasses reduziert sich auf den einer Waffenbesitzkarte. Ein solcher Vermerk könnte etwa lauten: „Die Berechtigung zum Führen gilt für die Dauer der Beschäftigung als ........................................“ Beschränkungsvermerke im Sinne dieser Bestimmung haben zur Folge, dass lediglich im Falle der Änderung (Berufswechsel) oder der Einstellung (Ruhestand) der im Vermerk bezeichneten Tätigkeit die Berechtigung zum Führen von Schusswaffen der Kat. B automatisch wegfällt. Ergänzend dazu wird angemerkt, dass eine Beschränkung auf konkrete Örtlichkeiten oder Zeiträume in § 21 Abs. 4 WaffG nicht vorgesehen ist.

Für mich heißt das, dass eine Neubeantragung notwendig wird, da mit Einstellen der Tätigkeit die Berechtigung bereits erloschen ist...


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Re: Waffenpass Frage...

Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 10:13
von nikkfuchs
Das wäre dann auch eine Art um zu erweitern.
Gehen wir von einer WBK mit zwei Plätzen und einem Taxi WP mit zwei Plätzen aus. Mit Wegfall der Befugnis wird der WP zur WBK und auf die bestehenden Plätze addiert.
Nach Neuaustellung des neuen WP mit der neuen Befugnis, kommen die neuen Plätze hinzu...

Da würde eine Neuaustellung mehr Sinn machen, als eine Adaptierung.

Re: Waffenpass Frage...

Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 10:30
von Stickhead
Wenn sich der Bedarf ändert und ein Beschränkungsvermerk vorhanden ist, muss auch der Beschränkungsvermerk dem neuen Bedarf entsprechend angepasst werden, sofern er nicht für den neuen Bedarf passend ist.

Re: Waffenpass Frage...

Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 21:13
von Promo
Hängt davon ab .. ich kenne es als "Erweiterung", aber da ist auch ein Grund dazugekommen und nicht geändert worden (also es stehen zwei Gründe statt einem dort).

Re: Waffenpass Frage...

Verfasst: Do 29. Sep 2016, 12:10
von burggraben
Und die alten WPs ohne Beschränkungsvermerk erlöschen dann nie, auch wenn der ursprüngliche Bedürfnissgrund wegfällt?

Re: Waffenpass Frage...

Verfasst: Do 29. Sep 2016, 12:19
von rupi
viele von den alten Waffenpässen haben gar keinen Bedürfnisgrund drinstehen

Re: Waffenpass Frage...

Verfasst: Do 29. Sep 2016, 12:20
von Stickhead
Wenn kein Beschränkungsvermerk drinnen steht, ist er nicht beschränkt = unbeschränkt gültig.

Re: Waffenpass Frage...

Verfasst: Do 29. Sep 2016, 13:11
von burggraben
rupi hat geschrieben:viele von den alten Waffenpässen haben gar keinen Bedürfnisgrund drinstehen

Stickhead hat geschrieben:Wenn kein Beschränkungsvermerk drinnen steht, ist er nicht beschränkt = unbeschränkt gültig.


Ja genau, so einen meinte ich. Danke!

Re: Waffenpass Frage...

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 13:08
von YWN
nikkfuchs hat geschrieben:Das wäre dann auch eine Art um zu erweitern.
Gehen wir von einer WBK mit zwei Plätzen und einem Taxi WP mit zwei Plätzen aus. Mit Wegfall der Befugnis wird der WP zur WBK und auf die bestehenden Plätze addiert.
Nach Neuaustellung des neuen WP mit der neuen Befugnis, kommen die neuen Plätze hinzu...

Da würde eine Neuaustellung mehr Sinn machen, als eine Adaptierung.


WP gibt es nur noch für 1 Waffe ausgestellt.

Re: Waffenpass Frage...

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 13:18
von gewo
YWN hat geschrieben:WP gibt es nur noch für 1 Waffe ausgestellt.


sagt wer?
stimmt so nicht ....

wennst einen bedarf dafuer hast bekommst auch zwei

Re: Waffenpass Frage...

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 14:59
von Mountain
YWN hat geschrieben:
nikkfuchs hat geschrieben:Das wäre dann auch eine Art um zu erweitern.
Gehen wir von einer WBK mit zwei Plätzen und einem Taxi WP mit zwei Plätzen aus. Mit Wegfall der Befugnis wird der WP zur WBK und auf die bestehenden Plätze addiert.
Nach Neuaustellung des neuen WP mit der neuen Befugnis, kommen die neuen Plätze hinzu...

Da würde eine Neuaustellung mehr Sinn machen, als eine Adaptierung.


WP gibt es nur noch für 1 Waffe ausgestellt.


Stimmt nicht!

Re: Waffenpass Frage...

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 15:32
von Promo
YWN hat geschrieben:WP gibt es nur noch für 1 Waffe ausgestellt.

Was für ein Blödsinn! Bitte keinen Schwachsinn verzapfen ohne eine Quelle zu benennen. Das BMI schreibt dazu explizit:
Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht mehr als 2 Schusswaffen der Kat. B auszustellen. (Wird nur ein Berechtigungsumfang von 1 Schusswaffe der Kat. B angestrebt, ist selbstverständlich diesem Umstand Rechnung zu tragen).

Re: Waffenpass Frage...

Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 15:02
von chabich
YWN hat geschrieben:WP gibt es nur noch für 1 Waffe ausgestellt.


Stimmt definitiv nicht.

Re: Waffenpass Frage...

Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 15:11
von Stickhead
Ja wir wissens schon. Wenn was dran wäre, könnte er sowieso eine Quelle nennen. Aussagen ohne Fundament sind in dieser Rubrik sowieso wertlos und oft BS.