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Frontgrip mit integriertem Taclight?

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 21:50
von Robiwan
Hallo!

Ich bin seit kurzem WBK Inhaber und hab mich schon mit einer Glock 17 Gen 4 Plus (mit Truglo Laser/Light-Combo) und einer HK 416 Kaliber .22lr "eingedeckt". Für Letztere würde mir ein Frontgrip mit integriertem Taclight gut gefallen, bin mir aber nicht sicher ob das nicht unter das "Gewehrscheinwerfer-Verbot" fällt. Wie sind eure Meinungen/Erfahrungen zu diesem Thema?

SG,
Robiwan

Re: Frontgrip mit integriertem Taclight?

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 22:06
von gewo
Robiwan hat geschrieben:Hallo!
Ich bin seit kurzem WBK Inhaber und hab mich schon mit einer Glock 17 Gen 4 Plus (mit Truglo Laser/Light-Combo) und einer HK 416 Kaliber .22lr "eingedeckt". Für Letztere würde mir ein Frontgrip mit integriertem Taclight gut gefallen, bin mir aber nicht sicher ob das nicht unter das "Gewehrscheinwerfer-Verbot" fällt. Wie sind eure Meinungen/Erfahrungen zu diesem Thema?
SG,
Robiwan


hi

hk416 = langwaffe
daher licht verboten

ob alleine der vordergriff mit der lichthalterung alleine auch verboten ist... ohne lampe .... weiss nicht ... muesste den gewehrscheinwerfererlass erlass nochmal lesen .... kann sein ...

Re: Frontgrip mit integriertem Taclight?

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 22:38
von hasgunz
gewo hat geschrieben:
Robiwan hat geschrieben:Hallo!
Ich bin seit kurzem WBK Inhaber und hab mich schon mit einer Glock 17 Gen 4 Plus (mit Truglo Laser/Light-Combo) und einer HK 416 Kaliber .22lr "eingedeckt". Für Letztere würde mir ein Frontgrip mit integriertem Taclight gut gefallen, bin mir aber nicht sicher ob das nicht unter das "Gewehrscheinwerfer-Verbot" fällt. Wie sind eure Meinungen/Erfahrungen zu diesem Thema?
SG,
Robiwan


hi

hk416 = langwaffe
daher licht verboten

ob alleine der vordergriff mit der lichthalterung alleine auch verboten ist... ohne lampe .... weiss nicht ... muesste den gewehrscheinwerfererlass erlass nochmal lesen .... kann sein ...

Würde mich wundern, wenn das Ding schon alleine verboten wäre.
Könnte man ja auch eine Glock mit entsprechender Schiene packen.

LG

Re: Frontgrip mit integriertem Taclight?

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 22:40
von gewo
hasgunz hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Robiwan hat geschrieben:Hallo!
Ich bin seit kurzem WBK Inhaber und hab mich schon mit einer Glock 17 Gen 4 Plus (mit Truglo Laser/Light-Combo) und einer HK 416 Kaliber .22lr "eingedeckt". Für Letztere würde mir ein Frontgrip mit integriertem Taclight gut gefallen, bin mir aber nicht sicher ob das nicht unter das "Gewehrscheinwerfer-Verbot" fällt. Wie sind eure Meinungen/Erfahrungen zu diesem Thema?
SG,
Robiwan


hi

hk416 = langwaffe
daher licht verboten

ob alleine der vordergriff mit der lichthalterung alleine auch verboten ist... ohne lampe .... weiss nicht ... muesste den gewehrscheinwerfererlass erlass nochmal lesen .... kann sein ...

Würde mich wundern, wenn das Ding schon alleine verboten wäre.
Könnte man ja auch eine Glock mit entsprechender Schiene packen.
LG


naja
glock vielleicht nicht

aber auf ein kpos oder triarii zb .....

recht hast du ...

Re: Frontgrip mit integriertem Taclight?

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 22:44
von Maddin
hasgunz hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Robiwan hat geschrieben:Hallo!
Ich bin seit kurzem WBK Inhaber und hab mich schon mit einer Glock 17 Gen 4 Plus (mit Truglo Laser/Light-Combo) und einer HK 416 Kaliber .22lr "eingedeckt". Für Letztere würde mir ein Frontgrip mit integriertem Taclight gut gefallen, bin mir aber nicht sicher ob das nicht unter das "Gewehrscheinwerfer-Verbot" fällt. Wie sind eure Meinungen/Erfahrungen zu diesem Thema?
SG,
Robiwan


hi

hk416 = langwaffe
daher licht verboten

ob alleine der vordergriff mit der lichthalterung alleine auch verboten ist... ohne lampe .... weiss nicht ... muesste den gewehrscheinwerfererlass erlass nochmal lesen .... kann sein ...

Würde mich wundern, wenn das Ding schon alleine verboten wäre.
Könnte man ja auch eine Glock mit entsprechender Schiene packen.

LG


Schon aber darauf kommts nicht an, leider...

Wiedermal wirst bei dieser blöden Vorschrift völlig im Dunkeln gelassen. Hoffentlich kommts da bald mal zu einer genauen Definition oder einer Streichung dieses Schmarrns...

MMn wäre schon viel geholfen wenn der Ewerb und der Besitz in dieser Norm gestrichen wird, sodass es klarerweise eine Verwendung auf der Langwaffe bedarf, um in Kat. A zu fallen.

Re: Frontgrip mit integriertem Taclight?

Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 09:03
von hasgunz
gewo hat geschrieben:naja
glock vielleicht nicht

aber auf ein kpos oder triarii zb .....

recht hast du ...

War nur als Beispiel gedacht.

Lg

Re: Frontgrip mit integriertem Taclight?

Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 09:07
von BigBen
Ich würd sowas trotzdem meiden wie der Teufel das Weihwasser, denn so ein Teil ist doch primär für Langwaffen konzipiert, daran ändert die Tatsache dass man es auf Schaftsystemen etc. auch verwenden kann nichts.

Re: Frontgrip mit integriertem Taclight?

Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 10:09
von Robiwan
Danke für eure Beiträge. So was in der Richtung hab ich mir schon gedacht. Dann kommt bis zu einer etwaigen Gesetzesänderung einer normaler Grip oder ein Bipod drauf ;).

Gesendet von meinem Galaxy S6 Edge mit Tapatalk

Re: Frontgrip mit integriertem Taclight?

Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 10:35
von Promo
Wird dein Frontgrip mit Licht als "for rifle" oder "für Gewehre" beworben, ist es verboten. Steht "for guns" drauf, die OVP aufheben und nie an einer Langwaffe montieren. Klingt verrückt, ist es auch.