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IR Illuminator

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 10:12
von evo86
Mich würde interessieren ob es eine Rechtliche Grundlage für IR-Laser/Licht Kombination für Langwaffen gibt.

Bild

Gewehrscheinwerfer i.S. § 17 Abs. 1 Z. 5

Unter einem Gewehrscheinwerfer ist ein Gegenstand zu verstehen, der dazu dient, ein Ziel auszuleuchten. Dabei kann es sich entweder um einen Weißlichtscheinwerfer oder um einen Infrarotscheinwerfer in Kombination mit einem Infrarotnachtsichtgerät handeln.


Wenn ich das richtig verstehe wäre es nur verboten wenn zeitgleich ein NSG an der Waffe montiert ist oder sehe ich das falsch ?

Re: IR Illuminator

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 11:16
von Markus_H
evo86 hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstehe wäre es nur verboten wenn zeitgleich ein NSG an der Waffe montiert ist oder sehe ich das falsch ?

Oder ein NSG verwendet wird. zB NSG am Helm

Re: IR Illuminator

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 11:22
von evo86
Markus_H hat geschrieben:
evo86 hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstehe wäre es nur verboten wenn zeitgleich ein NSG an der Waffe montiert ist oder sehe ich das falsch ?

Oder ein NSG verwendet wird. zB NSG am Helm


Schon klar.
Würde aber den Besitz beider Teile nicht verbieten sondern nur die Verwendung in Kombination ?

Spricht noch was dagegen was ich vielleicht übersehen habe ?

Re: IR Illuminator

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 11:32
von evo86
Wie immer ist das natürlich sehr schwammig formuliert. Das ist mir vollkommen klar.
Ich glaube auch nicht, dass wir das hier aufklären können.
Vielmehr hoffe ich, dass sich jmd findet der vielleicht schon Lehrgeld deswegen bezahlt hat.
Im Bereich Airsoft gibt es nicht wenige China Nachbauten die trotzdem voll funktionsfähig sind. Vielleicht hat ja jemand deswegen schon einmal Stress bekommen und kann sich dazu äußern, oder vielleicht findet sich ja jemand der weiß ob es eine offizielle Anfrage betreffend solcher Teile gibt.

Re: IR Illuminator

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 11:34
von Markus_H
Dass so ein IR Licht ohne NSG wenig Sinn macht und
Runderlass hat geschrieben:5. Gewehrscheinwerfer i.S. § 17 Abs. 1 Z. 5
Unter einem Gewehrscheinwerfer ist ein Gegenstand zu verstehen, der dazu dient, ein Ziel
auszuleuchten. Dabei kann es sich entweder um einen Weißlichtscheinwerfer oder um einen
Infrarotscheinwerfer in Kombination mit einem Infrarotnachtsichtgerät handeln.
Unstrittig ist im gegebenen Zusammenhang, dass es sich um einen verbotenen
Gewehrscheinwerfer handelt, wenn der Gewehrscheinwerfer als solcher und für diesen
Zweck von einem Unternehmen produziert wird.

Re: IR Illuminator

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 11:41
von evo86
Ok
Damit ist für mich alles klar, danke.