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WBK Antrag Strategie

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von gewo » Fr 14. Okt 2016, 15:55

Maddin hat geschrieben:..Warum brauche ich beispielsweise Listen mit den bereits vorhandenen Waffen, das hat ja im Prinzip nichts mit einer Erweiterung zu tun ?


naja
die behoerde steht halt am standpunkt dass du einfach deine bestehenden waffen verkaufen sollst, wenn du neue haben willst.
daher musst du auch die bestehenden deklarieren
wenn du angibst du brauchst sie zum sportschiessen .. dann bitte nachweis(ergebnislisten, bestaetigung OSM ect)
bis zu zwei waffen (an zwei nachweisbarebn orten) gehen mit "selbstverteidigung", die aemter sehen das aber ned sehr gerne ....
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Lagavulin » Fr 14. Okt 2016, 16:06

gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:..Warum brauche ich beispielsweise Listen mit den bereits vorhandenen Waffen, das hat ja im Prinzip nichts mit einer Erweiterung zu tun ?

...
bis zu zwei waffen (an zwei nachweisbarebn orten) gehen mit "selbstverteidigung", die aemter sehen das aber ned sehr gerne ....


Das unterschreibe ich zur Gänze. Mehr als eine je Wohnsitz könnte man ja auch schwer begründen m.M.n. "Für jede Hand eine" kommt wohl eher schlecht an.
Wem eine FFW zur SV nicht reicht, der soll sich zusätzlich nach einer Kat. D umsehen.
Ich habe eine FFW als SV-Waffe genannt, die hin und wieder auch als Sportwaffe bei Taschenpistolenbewerben verwendet wird und alle anderen sind reine Sportgeräte.
​Nichts macht Sinn! Aber vieles ist sinnvoll!
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von piefke » Fr 14. Okt 2016, 16:17

:lol: Na ja also 2 Waffen für sv ist doch schon nötig. Sollten die Gegner Westen an haben , Brauch man eine Langwaffe......

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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Maddin » Fr 14. Okt 2016, 16:54

gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:..Warum brauche ich beispielsweise Listen mit den bereits vorhandenen Waffen, das hat ja im Prinzip nichts mit einer Erweiterung zu tun ?


naja
die behoerde steht halt am standpunkt dass du einfach deine bestehenden waffen verkaufen sollst, wenn du neue haben willst.
daher musst du auch die bestehenden deklarieren
wenn du angibst du brauchst sie zum sportschiessen .. dann bitte nachweis(ergebnislisten, bestaetigung OSM ect)
bis zu zwei waffen (an zwei nachweisbarebn orten) gehen mit "selbstverteidigung", die aemter sehen das aber ned sehr gerne ....


Was geht das die Ämter an ? Wenn ich zwei Plätze habe dann hab ich zwei Plätze. Wir sind ja nicht in Deutschland wo ich für jede Waffe eine Bestätigung und Zustimmung der Behörde brauche. Oder wünscht man sich das gerne bei uns ?

@DerGlöckner: Geht ja nicht darum mehr als eine Kat. B für SV zu haben, sondern warum mit den vorhandenen Waffen auf Listenjagd gegangen werden muss. Zumindest ist das die Rechtsansicht mancher Behörden um erweitern zu können. Das ist jetzt nicht die allerhöchste Anforderung, das ist schon klar. Aber es erscheint etwas seltsam, wenn man mit Glock und AUG schießen muss, wenn man eine HA-Flinte erwerben möchte. Ich glaube auch hier sucht man den Sinn im österreichischen Waffenrechtsverständnis vergebens.

Gewo hats aber auf den Punkt gebracht, die Behörden wollen offenbar so wenig B-Waffen (bzw. Waffen allgemein) wie möglich in der Bevölkerung haben. Das dürfte mal wieder der springende Punkt sein.

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Robiwan
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Robiwan » Fr 14. Okt 2016, 17:22

Ich glaub den Behörden ists wurscht. Die tun nur was ihnen "von oben" (also von der Politik) aufgetragen wird.
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Alfred406 » Sa 15. Okt 2016, 14:24

Meine WBK Geschichte:
Am Montag habe ich die WBK in 1210 Wien beantragt, es ist nicht meine erste Karte.
Hatte schon eine Waffenkarte von 1987 bis 2003, wurde auf freiwilliger Basis zurückgegeben, so steht es in den Akten, laut der netten Dame von der Behörde.
Freiwillig, da kann ich nur lachen, ich komme mich 13 Jahre später ziemlich verarscht vor.
1995 habe ich meinen Revolver Nachbar gegeben, alles legal gewesen, also hatte ich 6 Jahre keine Waffe.
Ich bekam 2001 einen Anruf in der Firma von der Polizeiinspektion Wattgasse, ob es stimme das ich keine Waffe besitze, ich müsste die Karte zurückgeben weil..........blabla…….an den genauen Text kann ich mich nicht mehr erinnern.
Ich sagte noch, ich werde mir in den nächsten Tagen eine Waffe zulegen, guten Tag und habe aufgelegt, dacht mir noch, so ein Depp. Habe das Telefonat gleich wieder vergessen, hatte zu der Zeit mit der Firma andere Sorgen.
2 Monate später war der Typ wieder am Telefon, das ging fast 2 Jahre so, zum Schluss rief er mich fast jeden Tag an, der hat mich richtig voll genervt, bis ich meiner Frau sagte, schau wo die Karte ist und bring sie den Irren runter, somit war die Karte weg.
Meine Frage an die Spezialisten, wenn ich eine WBK habe, muss ich auch eine Waffe eintragen?

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Jo_Kux
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Jo_Kux » Sa 15. Okt 2016, 14:31

Also wenn ich mir das da alles durchles, dann komm ich zwangsläufig zu DEM Schluß -->

Bild

gegebenenfalls könnte man eine Banane noch gegen einen Dildo tauschen... :tipphead:
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Mindfreeq
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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von Mindfreeq » Sa 15. Okt 2016, 14:58

Alfred406 hat geschrieben:Meine WBK Geschichte:
Am Montag habe ich die WBK in 1210 Wien beantragt, es ist nicht meine erste Karte.
Hatte schon eine Waffenkarte von 1987 bis 2003, wurde auf freiwilliger Basis zurückgegeben, so steht es in den Akten, laut der netten Dame von der Behörde.
Freiwillig, da kann ich nur lachen, ich komme mich 13 Jahre später ziemlich verarscht vor.
1995 habe ich meinen Revolver Nachbar gegeben, alles legal gewesen, also hatte ich 6 Jahre keine Waffe.
Ich bekam 2001 einen Anruf in der Firma von der Polizeiinspektion Wattgasse, ob es stimme das ich keine Waffe besitze, ich müsste die Karte zurückgeben weil..........blabla…….an den genauen Text kann ich mich nicht mehr erinnern.
Ich sagte noch, ich werde mir in den nächsten Tagen eine Waffe zulegen, guten Tag und habe aufgelegt, dacht mir noch, so ein Depp. Habe das Telefonat gleich wieder vergessen, hatte zu der Zeit mit der Firma andere Sorgen.
2 Monate später war der Typ wieder am Telefon, das ging fast 2 Jahre so, zum Schluss rief er mich fast jeden Tag an, der hat mich richtig voll genervt, bis ich meiner Frau sagte, schau wo die Karte ist und bring sie den Irren runter, somit war die Karte weg.
Meine Frage an die Spezialisten, wenn ich eine WBK habe, muss ich auch eine Waffe eintragen?



Nein... müssen tut man gar nix...
Die WBK berechtigt dich (je nach anzahl der Plätze) im normalfall 2 FFW der Kat. B zu erwerben und zu besitzen, heisst nicht das du jetzt auch 2 besitzen musst.
Die WBK ist einfach wie eine art Führerschein zu sehen, wenn du einen Führerschein hast MUSST du dir dann ein Auto kaufen? Nein, eben.
Das einzige was dir aber nicht erspart bleiben wird ist der alle 5 jahre wiederkehrende Besuch der Exekutive die eben schauen wollen ob du deine (nichtexistenden) Waffen :mrgreen: auf gut genug verwahrst, einfach sagen du hast keine Waffe und sie gehen wieder und kommen in 5 jahren wieder. Die Absolvierung des WaffenFührerscheins alle 5 Jahre bleibt dir dann aber dennoch nicht erspart, du musst ja den ständigen gebrauch deiner (nichtexistenden) Waffen nachweissen können :mrgreen:

Das was du da erzählt hast finde ich schon ein starkes stück... in welchm Gesetzt steht das ich eine Waffe besitzten muss, nur weil ich dazu berechtigt bin? Und das der Beamte dann jeden Tag anruft grenzt ja fast schon an mobbing?
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE... :mrgreen:

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Re: WBK Antrag Strategie

Beitrag von bino71 » Sa 15. Okt 2016, 15:00

Alfred406 hat geschrieben:Meine Frage an die Spezialisten, wenn ich eine WBK habe, muss ich auch eine Waffe eintragen?

Nein, ist in keinem Gesetz definiert, daß man eine Waffe besitzen muß.
Du kannst Dir ja genauso mit WBK jedes Mal eine Waffe am Stand ausleihen.

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