Alfred406 hat geschrieben:Meine WBK Geschichte:
Am Montag habe ich die WBK in 1210 Wien beantragt, es ist nicht meine erste Karte.
Hatte schon eine Waffenkarte von 1987 bis 2003, wurde auf freiwilliger Basis zurückgegeben, so steht es in den Akten, laut der netten Dame von der Behörde.
Freiwillig, da kann ich nur lachen, ich komme mich 13 Jahre später ziemlich verarscht vor.
1995 habe ich meinen Revolver Nachbar gegeben, alles legal gewesen, also hatte ich 6 Jahre keine Waffe.
Ich bekam 2001 einen Anruf in der Firma von der Polizeiinspektion Wattgasse, ob es stimme das ich keine Waffe besitze, ich müsste die Karte zurückgeben weil..........blabla…….an den genauen Text kann ich mich nicht mehr erinnern.
Ich sagte noch, ich werde mir in den nächsten Tagen eine Waffe zulegen, guten Tag und habe aufgelegt, dacht mir noch, so ein Depp. Habe das Telefonat gleich wieder vergessen, hatte zu der Zeit mit der Firma andere Sorgen.
2 Monate später war der Typ wieder am Telefon, das ging fast 2 Jahre so, zum Schluss rief er mich fast jeden Tag an, der hat mich richtig voll genervt, bis ich meiner Frau sagte, schau wo die Karte ist und bring sie den Irren runter, somit war die Karte weg.
Meine Frage an die Spezialisten, wenn ich eine WBK habe, muss ich auch eine Waffe eintragen?
Nein... müssen tut man gar nix...
Die WBK berechtigt dich (je nach anzahl der Plätze) im normalfall 2 FFW der Kat. B zu erwerben und zu besitzen, heisst nicht das du jetzt auch 2 besitzen musst.
Die WBK ist einfach wie eine art Führerschein zu sehen, wenn du einen Führerschein hast MUSST du dir dann ein Auto kaufen? Nein, eben.
Das einzige was dir aber nicht erspart bleiben wird ist der alle 5 jahre wiederkehrende Besuch der Exekutive die eben schauen wollen ob du deine (nichtexistenden) Waffen
auf gut genug verwahrst, einfach sagen du hast keine Waffe und sie gehen wieder und kommen in 5 jahren wieder. Die Absolvierung des WaffenFührerscheins alle 5 Jahre bleibt dir dann aber dennoch nicht erspart, du musst ja den ständigen gebrauch deiner (nichtexistenden) Waffen nachweissen können
Das was du da erzählt hast finde ich schon ein starkes stück... in welchm Gesetzt steht das ich eine Waffe besitzten muss, nur weil ich dazu berechtigt bin? Und das der Beamte dann jeden Tag anruft grenzt ja fast schon an mobbing?