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Waffenrechtsänderung Ö - was braucht es dazu?
Verfasst: Mo 31. Okt 2016, 18:12
von Glock1110
Schönen Guten Abend liebe Community,
Aus gegebenem Anlass habe ich heute mal Google sowie die hiesige Suchfunktion bemüht habe allerdings keine brauchbaren Ergebnisse finden können.
Nachdem ich politisch sowie rechtlich leider nicht belesen genug bin ergab sich mir die folgende Frage.
Was wäre in Österreich notwendig um eine Gesetzesverschärfung (zb. Das absurde, von den Grünen geforderte generelle Waffenverbot für Privatpersonen) zu beschliesen?
Sprechen wir hier von einer einfachen Mehrheit oder 2/3 im Nationalrat.? Welche Hürden stünden so einem Gesetz noch im Weg?
LG und Danke im Voraus
Re: Waffenrechtsänderung Ö - was braucht es dazu?
Verfasst: Mo 31. Okt 2016, 18:39
von Plinkster
Nachdem das WaffG kein Verfassungsgesetz ist: eine einfache Mehrheit im Nationalrat.
In einigen Punkten können Verschärfungen auch ohne eine solche durch den Innenminister per Verordnung erfolgen (§17 Abs2 WaffG), für wirklich drastische Einschnitte braucht es aber den Nationalrat.
Echte Hürden für Verschärfungen/Änderungen gibts im WaffG selbst nicht, wenns allerdings um Dinge wie Enteignungen o.Ä. geht, dann kommen sehr wohl Punkte wie die Unverletzlichkeit des Eigentums usw. zum tragen.
Als Anmerkung noch: die Grünen fordern kein "generelles Waffenverbot" sondern haben zu dem Thema keinen offiziellen Standpunkt. Irgendwie schon dagegen, aber doch nicht gegen Jäger und Sportschützen ist so der Tenor - würde also in die Richtung von Deutschland, aber etwas darüber hinaus (Bewerbszwang, Vereinszwang usw.) hinauslaufen was sie wirklich durchsetzen wollen würden. Absurd genug, aber weit entfernt von einem generellen Verbot.
Re: Waffenrechtsänderung Ö - was braucht es dazu?
Verfasst: Mo 31. Okt 2016, 18:56
von Glock1110
Vielen Dank für sie schnelle Antwort.
Um da nochmal tiefer einzuhaken.
Das bedeutet dass es möglich wäre mit einer einfachen Mehrheit , Selbstschutz als WBK-Rechtfertigung zu streichen wodurch dann ebenfalls warscheinlich wäre,dass im selben Zug zB. für Sportschützen die Waffenaufbewahrung zuhause verboten wird.
Verstehe ich das soweit richtig?
LG
Re: Waffenrechtsänderung Ö - was braucht es dazu?
Verfasst: Mo 31. Okt 2016, 20:46
von diver99
Warum wäre das wahrscheinlich?
Re: Waffenrechtsänderung Ö - was braucht es dazu?
Verfasst: Mo 31. Okt 2016, 23:04
von hasgunz
Glock1110 hat geschrieben:Vielen Dank für sie schnelle Antwort.
Um da nochmal tiefer einzuhaken.
Das bedeutet dass es möglich wäre mit einer einfachen Mehrheit , Selbstschutz als WBK-Rechtfertigung zu streichen wodurch dann ebenfalls warscheinlich wäre,dass im selben Zug zB. für Sportschützen die Waffenaufbewahrung zuhause verboten wird.
Verstehe ich das soweit richtig?
LG
Ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber theoretisch kann der Herr Innenminister beschließen, dass alle Gewehre die wie ein AR15 aussehen als Kat. A eigestuft werden, weil sie zu den ominösen "besonders gefährlichen" HA gehören.
3. Abschnitt §17 (2) hat geschrieben:Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung Erwerb, Besitz, Einfuhr und Führen von Waffen oder Erwerb, Besitz und Einfuhr von Munition, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine besondere Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für fremdes Eigentum darstellen könnten, zu verbieten. Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.
LG
Re: Waffenrechtsänderung Ö - was braucht es dazu?
Verfasst: Di 1. Nov 2016, 14:46
von Plinkster
Glock1110 hat geschrieben:Vielen Dank für sie schnelle Antwort.
Um da nochmal tiefer einzuhaken.
Das bedeutet dass es möglich wäre mit einer einfachen Mehrheit , Selbstschutz als WBK-Rechtfertigung zu streichen wodurch dann ebenfalls warscheinlich wäre,dass im selben Zug zB. für Sportschützen die Waffenaufbewahrung zuhause verboten wird.
Verstehe ich das soweit richtig?
LG
Ja, grundsätzlich wäre das mit einfacher Mehrheit möglich. Streichen von Selbstschutz als Rechtfertigung heißt aber keineswegs, dass die Aufbewahrung zuhause auch in einem Zug kommen muss oder wird. Siehe zB. Deutschland, da hast dann eben möglicherweise die getrennte Verwahrung vorgeschrieben, aber kannst grundsätzlich alles daheim haben. Lässt sich im Fall des Falles auch politisch von den Parteien leicht als "Kompromiss" verkaufen und wird damit zu weniger Widerstand führen als wenn gleich extrem drastisch eingegriffen wird.