Wertes Forum,
vor 10 Jahren stand ich wegen einer relativen Lappalie vor Gericht und wurde im Sinne der Anklage zwar freigesprochen da es sich um Notwehr handelte (ich konnte die Angreifer mit Pfefferspray abwehren), aber unbedachterweise habe ich ihnen währenddessen auch halb im Scherz und halb im Zorn mit einen zweiten Popoloch gedroht - was mir neben meinem Freispruch leider auch ein gerichtliches Waffenverbot eingehandelt hat.
Allerdings wurde mir dieses vom Richter nur mündlich erteilt, ohne dass ich dafür einen schriftlichen Bescheid erhalten hätte. In meinem einwandfreien Leumund steht auch nichts von einem Waffenverbot, vielleicht ist das aufgrund des Freispruchs auch irgendwie untergegangen. Damals war mir das noch egal da ich sowieso keine Waffen besaß und mich auch nicht wirklich dafür interessierte, aber mittlerweile würde ich meine Freunde gerne einmal auf den Schießstand begleiten. Ich würde deshalb nun gerne
1) überprüfen lassen ob das Waffenverbot überhaupt noch besteht und falls ja
2) einen Antrag zur Aufhebung desselben stellen.
Die Frage ist nun:
1) kann ich diese Information auf jeder Polizeiwachstube einholen, oder muss ich dafür an einen besonderen Ort pilgern
2) muss ich den Antrag bei dem Gericht wo die Verhandlung stattfand stellen, oder auf der nächstbesten Wachstube?
Mittlerweile bin ich ja doch schon älter, reifer und auch ernster geworden und möchte daher nicht mehr länger der einzige in meinem Freundeskreis sein der sich nicht sicher ist ob er auf den Schießstand darf.
Reinen Tisch machend,
WongFeiHu
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Herausfinden ob Waffenverbot besteht
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Herausfinden ob Waffenverbot besteht
Zuletzt geändert von WongFeiHu am Di 1. Nov 2016, 09:26, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Herausfinden ob Waffenverbot besteht
Diesbezüglich sollte Dir eigentlich die zuständige Waffenbehörde weiterhelfen können.
In Wien z.B. LPD Wien, Amt für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten.
In den Bundesländern meistens die BH bzw. in Statutarstädten der Magistrat.
Siehe zuständige Stelle unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/245/Seite.2450800.html
So wie du den Vorgang schilderst, ist es gut möglich, dass Du kein Waffenverbot auferlegt bekommen hast.
In Wien z.B. LPD Wien, Amt für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten.
In den Bundesländern meistens die BH bzw. in Statutarstädten der Magistrat.
Siehe zuständige Stelle unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/245/Seite.2450800.html
So wie du den Vorgang schilderst, ist es gut möglich, dass Du kein Waffenverbot auferlegt bekommen hast.
Re: Herausfinden ob Waffenverbot besteht
du gehst auf deine BH/LPD (je nachdem wo du wohnst) und fragst dort beim Waffenreferat nach
member the old PD design ? oh I member
Re: Herausfinden ob Waffenverbot besteht
diese auskunft bekommst du nur bei deiner wohnsitzbehoerde (waffenreferat)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Herausfinden ob Waffenverbot besteht
preisi hat geschrieben:So wie du den Vorgang schilderst, ist es gut möglich, dass Du kein Waffenverbot auferlegt bekommen hast.
Das wär mir auch am liebsten, immerhin sollte man sowas schon schriftlich und nicht nur mündlich kriegen. Ich glaube zwar nicht dass der Richter sich nur einen Scherz erlaubt hat, aber geschlampt kann schließlich überall einmal werden. Zur Sicherheit werde ich gleich morgen bei der LPD anfragen, wenn die nix finden geh ich dann davon aus dass da auch nix ist.
Bescheid gebend wenn's was Neues gibt,
WongFeiHu
Zuletzt geändert von WongFeiHu am Di 1. Nov 2016, 09:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Herausfinden ob Waffenverbot besteht
Kann nicht jeder Waffenhändler ein Waffenverbot einfach überprüfen?
Re: Herausfinden ob Waffenverbot besteht
wolfgangf hat geschrieben:Kann nicht jeder Waffenhändler ein Waffenverbot einfach überprüfen?
nur im Zuge eines Verkaufs oder Meldung
"einfach reinschaun" kann er zwar, darf er aber nicht
dazu musst deinen Sachbearbeiter befragen
member the old PD design ? oh I member
Re: Herausfinden ob Waffenverbot besteht
wolfgangf hat geschrieben:Kann nicht jeder Waffenhändler ein Waffenverbot einfach überprüfen?
wie rupi schon schrieb
der haendler darf nur abfragen im ZWR machen wenn das fuer eine hoheitlich beliehene, eigene aufgabe ( zb ZWR meldung, ueberpruefung bei kat C/D kauf ob gegen den kaeufer ein waffenverbot vorliegt) erforderlich ist.
fuer den fall dass das waffenverbot gegen dich noch aufrecht ist, ist fuer dich aber auch schon der versuch des kaufes einer waffe strafbar
von da her kann dir der haendler ned helfen
zustaendig ist der sachbearbeiter bei der fuer dich zustaendigen waffenbehoerde
doubleaction OG, Wien
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Re: Herausfinden ob Waffenverbot besteht
Aha, interessant. Wieder was gelernt.