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Zivildienst WBK?

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 13:56
von cal22
Hallo,
hab eine Frage und zwar, ist das jetzt noch immer so das man wenn man Zivildienst macht und nicht zum Bundesheer geht 15 Jahre Wartezeit hat um eine WBK bekommen zu können? Oder hat sich das jetzt geändert? In diversen Waffengeschäften bekomme ich immer unterschiedliche Antworten darum hoffe ich hier eine klare Antwort zu bekommen.
Danke schon mal im Voraus!
Grüße cal.22 :at1:

Re: Zivildienst WBK?

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 14:01
von MjrPayne
Unterm Logo in das Suchfeld "WBK Zivi"
https://pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=27988
viewtopic.php?t=29848
Da ist sicher was Informatives dabei für dich.

Willkommen bei Pulverdampf! :)

Re: Zivildienst WBK?

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 14:01
von Bonfire
Es hat sich nichts geändert.
Allerdings:

Zivildienstgesetz §5 hat geschrieben:(5) Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.

Re: Zivildienst WBK?

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 14:03
von Weissi
Wie von MjrPayne geschrieben, gibt die Suchfunktion schon einiges her was diese Thematik betrifft - bitte in einem der beiden Threads einlesen und bei Fragen dazuposten, danke.

Grüße aus der Südsteiermark,

Weissi