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Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von kotze2801 » So 13. Nov 2016, 17:33

Hallo!

Ich habe gerade einen Dachbodenfund (und zwar einen K98) angeboten bekommen.
Der Verkäufer hat ihn laut seiner Aussage gerade die Tage erst gefunden und möchte ihn eig. sofort los werden.
Er meinte, dass ich ihn einfach registrieren müsste, wenn ich ihn kaufe.

Müsste er ihn jetzt nicht zuerst (innerhalb von 6 Wochen ab Funddatum) auf sich anmelden bevor er ihn verkaufen kann?

lg

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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von yoda » So 13. Nov 2016, 17:45

Er kann die Waffe natürlich auch innerhalb der Zeit verkaufen und du kannst die Waffe sofort auf deinen Namen registrieren.

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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von kotze2801 » So 13. Nov 2016, 18:29

Ah, ok!

Danke für die Info! Ich hab mir nicht vorstellen können, dass das Gesetzeskonform ist! :D

lg

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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von Promo » So 13. Nov 2016, 19:02

Rechtlich gesehen macht er sich eh strafbar, was aufgehoben werden würde, wenn du ihn kaufst (dann beginnt eine Frist zu laufen). Also sollte er am Besten behaupten, dass er die Waffe selber gerade gekauft hat und innerhalb der Meldefrist weiterverkauft, dann ist alles OK. Und du kannst sie sowieso problemlos registrieren.
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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von yoda » So 13. Nov 2016, 21:55

Promo hat geschrieben:Rechtlich gesehen macht er sich eh strafbar, was aufgehoben werden würde, wenn du ihn kaufst (dann beginnt eine Frist zu laufen). Also sollte er am Besten behaupten, dass er die Waffe selber gerade gekauft hat und innerhalb der Meldefrist weiterverkauft, dann ist alles OK. Und du kannst sie sowieso problemlos registrieren.
Ich bin davon ausgegangen, dass die Waffe erst kürzlich gefunden wurde, dann wäre es nicht strafbar.

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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von Promo » So 13. Nov 2016, 22:15

Wenn es so ist, dann ist es eine Fundwaffe. Damit ist er nicht der rechtmäßige Eigentümer und müsste den Fund der Behörde melden. Dann muss diese dort abgegeben werden und nach einer Frist von einem Jahr kann er diese dann abholen.
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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von yoda » So 13. Nov 2016, 22:28

Promo hat geschrieben:Wenn es so ist, dann ist es eine Fundwaffe. Damit ist er nicht der rechtmäßige Eigentümer und müsste den Fund der Behörde melden. Dann muss diese dort abgegeben werden und nach einer Frist von einem Jahr kann er diese dann abholen.
Hängt aber auch wieder davon ab auf welchem Dachboden er das Ding gefunden hat ;)

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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von Plinkster » So 13. Nov 2016, 22:58

Promo hat geschrieben:Wenn es so ist, dann ist es eine Fundwaffe. Damit ist er nicht der rechtmäßige Eigentümer und müsste den Fund der Behörde melden. Dann muss diese dort abgegeben werden und nach einer Frist von einem Jahr kann er diese dann abholen.


Aber nur, wenn er es auf dem Dachboden von irgendwem Fremden gefunden hat ;)
Handelt es sich um ein Erbstück - und das muss nicht in irgend einem Testament festgelegt sein - dann greift nicht §42 WaffG sondern §43 WaffG und man kann die Erbschaft sofort antreten. Ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Eigentums beginnt dann die Registrierungspflicht, und dafür hat er ganz normal 6 Wochen Zeit.

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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von Promo » Mo 14. Nov 2016, 09:11

Das sehe ich mit Verlaub gar nicht so. Eine Waffe am Dachboden muss nicht zwangsläufig dem Dachbodenbesitzer gehören. Die kann im 2. WK dort versteckt worden sein, ohne dass der aktuelle Besitzer davon weiß. Und mit dem Haus kann er sie nicht mitgekauft haben. Sie kann daher nur unter § 42 WaffG1996 "Finden von Waffen oder Kriegsmaterial" fallen.

Einzig dann wäre es eindeutig, wenn die Waffe früher auf ihn gemeldet war, im Zuge einer Verlassenschaft aber nie gefunden wurde, und jetzt eben wieder "hervor kommt" - dann muss man aber auch das Dokument haben, dass das der frühere Besitzer war und nur dann kommt die Erbschaft zum Greifen. Der § 43 bezieht sich ausdrücklich nur auf Nachlässe, und wäre daher hier allenfalls im Erbfall anzuwenden.

Die von euch konstruierten Fälle sind für mich Sonderfälle. Es wird eher die Ausnahme darstellen, dass ein "Dachbodenfund" (sagt ja schon das Wort "Fund" im Namen!) im Zuge einer Verlassenschaft hervorkommt. Es wird zumeist auf das "Finden von Waffen" herauslaufen.
Zuletzt geändert von Promo am Mo 14. Nov 2016, 09:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von Plinkster » Mo 14. Nov 2016, 10:41

Natürlich muss sie das nicht _zwangsläufig_, aber das trifft ja auf jeden Gegenstand im Haus zu. Du deklarierst ja auch nicht jeden anderen Gegenstand am Dachboden als Fundgegenstand und wartest ein Jahr bis du ihn in Besitz nimmst, sondern kannst annehmen, dass der Inhalt des Dachbodens auch dem Verstorbenen gehört hat. Mangels Registrierungspflicht vor 2012 wirst du auch kaum Dokumente für 50 Jahre Alte Waffen irgendwo finden.

Wo du natürlich Recht hast ist, dass ich fälschlicherweise automatisch von einer Erbschaft ausgegangen bin. Ich sehe das aber eher als den Normalfall an - Opas altes Gewehr von 19irgendwas wird nach dem Tod am Dachboden gefunden - und dein Beispiel eher als das seltenere - Waffe wird nach Hauskauf zufällig gefunden, ohne dass der Vorbesitzer des Hauses noch auffindbar wäre.
Es wäre also wichtig zu klären, was "Dachbodenfund" in dem Zusammenhang wirklich bedeutet

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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von Promo » Mo 14. Nov 2016, 13:48

Bei Waffen wäre ich hier mit der Anwendung "liegt bei mir, gehört mir" eben vorsichtiger. Sonst wäre es ja praktisch, bitte um deine Adresse zur Weitergabe an Mafiapaten (gibt es sowas bei uns in Österreich?) damit die die Mordwaffen in deinem Dachboden deponieren können, weil es dann ja dir gehört ;).

Der Titel von diesem Thread ist "Dachbodenfund", und nachdem "Fund" im Wort drinnen steckt....
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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von Plinkster » Mo 14. Nov 2016, 16:47

Bitte verdreh die Sache nicht ins lächerliche und unterstell mir keine Sachen die ich nicht gesagt habe. Ich hab den Unterschied zwischen Erbschaft und käuflichem Erwerb ja schon angesprochen, §43 WaffG KANN auf zweiteres garnicht angewendet werden.
Ich bin schlicht davon ausgegangen, dass es sich um einen Dachbodenfund nach einer Erbschaft handelt. Das darin das Wort "fund" steckt hat juristisch genau 0 Relevanz - relevant sind die Umstände um die es geht, nämlich Erbschaft oder nicht.

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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von kotze2801 » Mo 14. Nov 2016, 18:05

Hui, das scheint ja ein interessantes Thema zu sein! :D

Momentan weiß ich leider eben nur, dass er das Gewehr in seinem Haus gefunden hat. Ob er das Haus (und somit eventuell auch die darin gelagerte Waffe) gekauft oder geerbt hat weiß ich leider nicht. Aber da hier die Rechtslage ohne weitere Information nicht ganz klar ist, werde ich euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten.

Am Freitag geh ich mir das Gewehr anschauen, werde von dem Besitzer soviel Information wie möglich einholen und und am Samstag mit einem befreundeten Waffenhändler reden. Bevor ich die Waffe kaufen würde möchte ich sowieso das ZWR auf die Nummer überprüfen. Ich will nicht später drauf kommen, dass es doch einen anderen Rechtmäßigen Besitzer gibt.

Habt ihr Tipps, was ich speziell fragen sollte?

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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von gewo » Mo 14. Nov 2016, 18:19

kotze2801 hat geschrieben:....Bevor ich die Waffe kaufen würde möchte ich sowieso das ZWR auf die Nummer überprüfen. .....


das ist nicht moeglich
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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von kotze2801 » Mo 14. Nov 2016, 18:42

gewo hat geschrieben:
kotze2801 hat geschrieben:....Bevor ich die Waffe kaufen würde möchte ich sowieso das ZWR auf die Nummer überprüfen. .....


das ist nicht moeglich



Wirklich? Oje, ich hab gedacht, dass ich beim Händler wenigstens fragen könnte ob er die Nummer mal kurz eingibt...

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