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Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von gewo » Mo 14. Nov 2016, 19:25

kotze2801 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
kotze2801 hat geschrieben:....Bevor ich die Waffe kaufen würde möchte ich sowieso das ZWR auf die Nummer überprüfen. .....


das ist nicht moeglich



Wirklich? Oje, ich hab gedacht, dass ich beim Händler wenigstens fragen könnte ob er die Nummer mal kurz eingibt...


laut den ZWR nutzungsbedingungen duerfen wir nur dann daten abfragen wenn es mit einem unmittelbarem, eigenen rechtsgeschaeft in verbindung steht, also wenn wir ankaufen oder wenn wir verkaufen (edit 20h07, der ordnung halber: .... und natuerlich wenn wir im kundenauftrag registrierungen von kat C oder D waffen vornehmen....)

alles andere ist
1. ein verstoss gegen die ZWR nutzungsvereinbarung, und, wesentlich unangenehmer
2. ein verstoss gegen das datenschutzgesetz
Zuletzt geändert von gewo am Mo 14. Nov 2016, 20:08, insgesamt 1-mal geändert.
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kotze2801
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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von kotze2801 » Mo 14. Nov 2016, 19:49

Ok, danke für die Info!

yoda
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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von yoda » Mo 14. Nov 2016, 20:10

@Promo
Es ist natürlich gut, dass du alles aufzählst, aber das was du als Sonderfall bezeichnest ist in meinem näheren Umfeld schon 3 Mal passiert, alles andere nicht. Meistens wenn jemand stirbt liegt halt irgendwo noch eine .22er oder sowas herum, und alles andere als das Ding zu melden halte ich für übertrieben kompliziert.

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ebner33
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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von ebner33 » Di 21. Mär 2017, 23:57

Einem Bekannten ist genau dieser Fall wiederfahren...
Am Dachboden seines Elternhauses die 22er Beretta vom verstorbenen Opa gefunden,hat es gemeldet um sie bei sich eintragen zu lassen..
Durfte dann 1 Jahr warten,da die Waffe als Fundstück mit unklaren Besitzverhältnissen gesehen wird.

Der Opa welcher ein paar Jahre zuvor verstorben ist,hat sein ganzes Leben von Geburt an in diesem Haus gewohnt.
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Re: Dachbodenfund: Verkaufen und dann eintragen?

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 22. Mär 2017, 12:21

Sagenhaft, welche Diskussionen da auftun :)

Schau dir das Ding an und wenn Du es haben willst, dann kauf es und lass es (ohne lange zu warten) beim Büma im ZWR als (vergessenen) Altbestand eintragen.

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