kotze2801 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:kotze2801 hat geschrieben:....Bevor ich die Waffe kaufen würde möchte ich sowieso das ZWR auf die Nummer überprüfen. .....
das ist nicht moeglich
Wirklich? Oje, ich hab gedacht, dass ich beim Händler wenigstens fragen könnte ob er die Nummer mal kurz eingibt...
laut den ZWR nutzungsbedingungen duerfen wir nur dann daten abfragen wenn es mit einem unmittelbarem, eigenen rechtsgeschaeft in verbindung steht, also wenn wir ankaufen oder wenn wir verkaufen (edit 20h07, der ordnung halber: .... und natuerlich wenn wir im kundenauftrag registrierungen von kat C oder D waffen vornehmen....)
alles andere ist
1. ein verstoss gegen die ZWR nutzungsvereinbarung, und, wesentlich unangenehmer
2. ein verstoss gegen das datenschutzgesetz