BigBen hat geschrieben:Myon hat geschrieben:Und das mit den "3 Handgriffen" oder so ist DE und nicht AT.
Das ist so nicht ganz richtig...die schnelle Zugriffs- und Einsatzbereitschaft war in AT vor Gericht schon mehrmals ein Grund warum etwas als Führen und nicht als Transportieren gewertet wurde. Darum ist ja Bauchtausche mit Waffe und nicht angestecktem Magazin drin ein No-No.
Wobei da halt auch wieder viel im Ermessensspielraum des Richters liegt...
Bei uns ist das aber NICHT im Waffengesetz verankert, in DE meines Wissen nach schon. Sonst stimmt es natürlich was du sagst, manche Sachen sind schon vor Gericht gewesen und der Richter hat entschieden. Ob es der nächste auch so sieht bleibt dahingestellt. Aber war da nicht noch was bzg Transport direkt am Körper wie zB Bauchtasche pfui und Rucksack ok. Aber rein im Gesetz steht davon nix.
Wenn man allerdings etwas sieht von der Waffe würde ich es nicht machen. Da wirst sicherlich den kürzeren ziehen.