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Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von evo86 » Do 17. Nov 2016, 09:43

Hallo

Ich habe zwei Rucksäcke von der Firma Eberlestock jeweils mit Waffentragesystem. Den G4 und den Phantom.
Jetzt sind ja diese Taschen oben offen und über die Waffe wird nur so ein "Verhüteli" gezogen und mit 4 Clips befestigt.
Man kann es zwar stramm ziehen aber wirklich verschlossen wie bei einem Reißverschluss ist es nicht.
Was meint ihr ? Reicht es um dem Waffengesetz genüge zu tun oder nicht ?

Darum geht's:
https://www.hqg.de/hqg/de/shop/Rucksaec ... ?card=1676
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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von BigBen » Do 17. Nov 2016, 10:07

Es muss nicht verschlossen sein, sondern geschlossen....meiner Meinung reicht das vollkommen.
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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von Mindfreeq » Do 17. Nov 2016, 10:16

Ben, Eine Bauchtasche ist aber auch geschlossen und nicht erlaubt :roll:
Da geht's um die zugriffsmöglichkeit habe ich mir mal sagen lassen. Aber wie man das bei der Tasche sehen kann, keine Ahnung schätze aber mal dass das wieder mal ermessensgrundlage ist :/
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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von evo86 » Do 17. Nov 2016, 10:18

Schon klar Ben, verschlossen wäre für mich mit einem Schloss gesichert aber geschlossen würde ich als dicht geschlossen interpretieren, also mit Zip oder Klett. Bei der o.a. Tasche kannst du aber von oben immer noch reinfassen und die Waffe streicheln weil es ja nur drüber gezogen wird. Da bleibt immer ein Spalt.
Ich glaub die Frage ist nicht so unbegründet da doch viele so einen Rucksack besitzen und wäre ja blöd wegen so einer Kleinigkeit vielleicht seine Verlässlichkeit zu verlieren.
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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von BigBen » Do 17. Nov 2016, 10:24

Reden wir von Kat C/D oder B?

C und D würde ich ohne Bedenken so transportieren...bei B würde ich es mir nochmal überlegen...und dann vermutlich auch machen. Vor allem wenn Magazin/Muni dann noch separat in einer Seitentasche verstaut ist und die Waffen nicht mit 1-2 Handgriffen schussbereit gemacht werden kann sehe ich da kein Problem. Es gibt ja auch immer noch Waffenführerscheinkurse wo den Leuten erklärt wird das man eine Pistole auch in einem Billsackerl transportieren darf, da das auch ein geschlossenes Behältnis ist...
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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von evo86 » Do 17. Nov 2016, 10:44

Reden wir von Kat C/D oder B?

Alle drei in meinem Fall.
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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von Lexman1 » Do 17. Nov 2016, 10:48

Vorallem wirst du damit ja nicht durch die Stadt spazieren sondern dich (mitn Auto?) aufn Weg zum SS befinden. Somit ist der Transport ja auf wenige hundert Meter beschränkt und da hätte ich auch keinerlei Bedenken.

Solltest du damit tatsächlich öffentlich durch die Stadt wollen, dann wünsch ich dir schon jetzt viel Spaß und sage dir nur "lass es lieber bleiben"!
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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von Myon » Do 17. Nov 2016, 10:52

Sehe kein Problem darin und das mit einer Bauchtasche zu vergleichen ist Quatsch. Bei ner Bauchtache spricht man von Waffe führen, also WP Pflichtig.
Und das mit den "3 Handgriffen" oder so ist DE und nicht AT.

Ich würde damit auch durch die Stadt gehen warum nicht? Kann ja auch ein Musikinstrument, Baseballschläger oder sonstwas drinnen sein. Man sieht es ja nicht da man den Überzug ja auch über den Rucksack runter ziehen kann soweit ich das Ding kenne.

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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von BigBen » Do 17. Nov 2016, 10:57

Myon hat geschrieben:Und das mit den "3 Handgriffen" oder so ist DE und nicht AT.


Das ist so nicht ganz richtig...die schnelle Zugriffs- und Einsatzbereitschaft war in AT vor Gericht schon mehrmals ein Grund warum etwas als Führen und nicht als Transportieren gewertet wurde. Darum ist ja Bauchtausche mit Waffe und nicht angestecktem Magazin drin ein No-No.
Wobei da halt auch wieder viel im Ermessensspielraum des Richters liegt...
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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von mrd » Do 17. Nov 2016, 11:03

Lexman1 hat geschrieben:Solltest du damit tatsächlich öffentlich durch die Stadt wollen, dann wünsch ich dir schon jetzt viel Spaß und sage dir nur "lass es lieber bleiben"!


Und genau aus diesem Grund habe ich mir eine Tasche für eine E-Gitarre zugelegt ;)

Die 10/22 passt super rein, Tasche ist robust, gut gefüttert und Otto Normalbürger wird kaum auf einen anderen Inhalt als eine Gitarre schliessen.

Unsereins natürlich schon ;)
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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von Lexman1 » Do 17. Nov 2016, 11:03

Naja in Zeiten der Terrorpanik und Angst vor allem und jedem würde ich es nicht öffentlich transportieren. Auch wenn dir nix passiert, da du alles rechtlich ordentlich und richtig gemacht hast, hast du dennoch die Scherereien!
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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von evo86 » Do 17. Nov 2016, 11:09

Und genau aus diesem Grund habe ich mir eine Tasche für eine E-Gitarre zugelegt ;)


(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen



1.

von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;

:think: :whistle:
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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von hobbycaptain » Do 17. Nov 2016, 11:11

mrd hat geschrieben:
Lexman1 hat geschrieben:Solltest du damit tatsächlich öffentlich durch die Stadt wollen, dann wünsch ich dir schon jetzt viel Spaß und sage dir nur "lass es lieber bleiben"!


Und genau aus diesem Grund habe ich mir eine Tasche für eine E-Gitarre zugelegt ;)

Die 10/22 passt super rein, Tasche ist robust, gut gefüttert und Otto Normalbürger wird kaum auf einen anderen Inhalt als eine Gitarre schliessen.

Unsereins natürlich schon ;)


genau, und damit ist z.B. eine Gitarre gemeint, die schiesst, aber nicht ein Gewehr in einer Gitarrentasche.

edit - sorry, hab den falschen Beitrag zitiert
Zuletzt geändert von hobbycaptain am Do 17. Nov 2016, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von 75reinhard » Do 17. Nov 2016, 11:12

Myon hat geschrieben:Ich würde damit auch durch die Stadt gehen warum nicht? Kann ja auch ein Musikinstrument, Baseballschläger oder sonstwas drinnen sein. Man sieht es ja nicht da man den Überzug ja auch über den Rucksack runter ziehen kann soweit ich das Ding kenne.


Nicht so ganz. Ich verwende selber den Phantom G3 und da kann man die Verschlussbänder nicht derart kürzen, dass da nicht einige cm Spalt zwischen Haube und Unterteil übrig bleiben, wenn die Schnallen geschlossen werden. Jetzt kann ich zwar die Haube so platzieren, dass anfänglich nichts vom Gewehr sichtbar ist, aber der Zustand bleibt nicht lange so. Spätestens dann wenn du den Rucksack auf den Rücken hebst, lugt irgendwas vom Gewehr durch den Spalt hervor, weil die Haube durch die Bänder zu viel Spiel hat.

Die Frage des OP ist gut, ich habe mir diese auch schon öfters gestellt, wobei ich da mehr mit der teilweisen Sichtbarkeit ein Problem habe als mit dem schnellen Zugriff. Ein schneller Zugriff ist in meinem Fall nicht möglich. Bei meiner LW muss ich, damit ich das Gewehr ohne Mühe herausbringe, alle 4 Verschlüsse öffnen und das dauert.

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Re: Transport mit Waffentasche von Eberlestock

Beitrag von hobbycaptain » Do 17. Nov 2016, 11:13

evo86 hat geschrieben:
Und genau aus diesem Grund habe ich mir eine Tasche für eine E-Gitarre zugelegt ;)


(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen



1.

von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;

:think: :whistle:





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