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privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .223 Rem
- Beiträge: 187
- Registriert: Do 11. Nov 2010, 08:09
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privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
Hi!
Kann mir jemand sagen ob ich eine Faustfeuerwaffe problemlos von privat zu privat nach Deutschland verkaufen kann? Bzw. welche Schritte genau einzuhalten sind um nicht in Teufels Küche zu kommen... Oder sollte man generell die Finger von solchen Exportgeschichten lassen?
Besten Dank und Gruß
Target_shooter
Kann mir jemand sagen ob ich eine Faustfeuerwaffe problemlos von privat zu privat nach Deutschland verkaufen kann? Bzw. welche Schritte genau einzuhalten sind um nicht in Teufels Küche zu kommen... Oder sollte man generell die Finger von solchen Exportgeschichten lassen?
Besten Dank und Gruß
Target_shooter
Re: privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
Na ... mal die Suche benutzt?
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?t=20817
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?t=20817
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- .223 Rem
- Beiträge: 187
- Registriert: Do 11. Nov 2010, 08:09
- Wohnort: OÖ
Re: privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
Vielen Dank für die Antwort und Hilfe!
Und ja - Suchfunktion benutzt, einiges gefunden, aber nichts womit ich schlauer geworden wäre (und schon garnicht das was du freundlicherweise gepostet hast!). Habe wohl nicht die richtigen Begriffe verwendet - sorry!
Beste Grüße
Target_shooter
Und ja - Suchfunktion benutzt, einiges gefunden, aber nichts womit ich schlauer geworden wäre (und schon garnicht das was du freundlicherweise gepostet hast!). Habe wohl nicht die richtigen Begriffe verwendet - sorry!
Beste Grüße
Target_shooter
Re: privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
kompliziert
aufwaendig
teuer
wenns ned ein wertvolles historisches teil ist:
lass es
der import von waffen ist dzt noch um welten einfacher als der export
wird sich aber 2017 aendern
dann faellt das haendlerprivileg weg
dann wird jeder haendlerimport auch eine buerokratische hoellentour
aufwaendig
teuer
wenns ned ein wertvolles historisches teil ist:
lass es
der import von waffen ist dzt noch um welten einfacher als der export
wird sich aber 2017 aendern
dann faellt das haendlerprivileg weg
dann wird jeder haendlerimport auch eine buerokratische hoellentour
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Re: privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
Wieso denn das? Was ist mit der Binnenmarkterleichterung - dem Steckenpferd aller EU Anbeter?
Re: privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
titan hat geschrieben:Wieso denn das? Was ist mit der Binnenmarkterleichterung - dem Steckenpferd aller EU Anbeter?
witzbold ...
das gilt nicht fuer waffen und teilen davon
du brauchst an haufen genehmigungen ...
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Re: privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
Ich kenne die Prozedur, meine Frage richtete sich nach der dauerhaften Importgenehmigung für Händler.
Re: privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
titan hat geschrieben:Ich kenne die Prozedur, meine Frage richtete sich nach der dauerhaften Importgenehmigung für Händler.
dachte du willst EXPORTieren ...?
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Re: privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
Also was willst Du wirklich?
Oben steht privater Waffenverkauf nach Deutschland ... also Exportieren und Privat. Im Link findest die Details.
Dann kommt ... ich kenne mich mit dem Exportieren aus.
Zuletzt kommt dauerhafte Importgenehmigung für Händler.
Oben steht privater Waffenverkauf nach Deutschland ... also Exportieren und Privat. Im Link findest die Details.
Dann kommt ... ich kenne mich mit dem Exportieren aus.
Zuletzt kommt dauerhafte Importgenehmigung für Händler.
Re: privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
Ich glaube wir reden gerade anneinander vorbei. Ich will weder importieren noch exportieren, bin auch nicht der Threadstarter.
Ich bezog mich mit meiner Frage auf folgende Aussage und wollte wissen was es damit auf sich hat:
Der Satz von mir mit dem Binnemarkt war sarkastischer Natur.
Ich bezog mich mit meiner Frage auf folgende Aussage und wollte wissen was es damit auf sich hat:
gewo hat geschrieben:der import von waffen ist dzt noch um welten einfacher als der export
wird sich aber 2017 aendern
dann faellt das haendlerprivileg weg
dann wird jeder haendlerimport auch eine buerokratische hoellentour
Der Satz von mir mit dem Binnemarkt war sarkastischer Natur.
titan hat geschrieben:Was ist mit der Binnenmarkterleichterung - dem Steckenpferd aller EU Anbeter?
Re: privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
titan hat geschrieben:Ich glaube wir reden gerade anneinander vorbei. Ich will weder importieren noch exportieren, bin auch nicht der Threadstarter.
Ich bezog mich mit meiner Frage auf folgende Aussage und wollte wissen was es damit auf sich hat:gewo hat geschrieben:der import von waffen ist dzt noch um welten einfacher als der export
wird sich aber 2017 aendern
dann faellt das haendlerprivileg weg
dann wird jeder haendlerimport auch eine buerokratische hoellentour
Der Satz von mir mit dem Binnemarkt war sarkastischer Natur.titan hat geschrieben:Was ist mit der Binnenmarkterleichterung - dem Steckenpferd aller EU Anbeter?
hi
nach den mir vorliegenden vorabinfos soll in kuerze auch fuer den oesterreichischen handel das prinzip der vorherigen einwilligung gelten, diese vorherigen einwilligungen brauchen wir bisher traditionell nicht, da in oesterreich die waffenhandelslizenz alleine zum import ausreicht.
der EU scheint das aber nicht zu gefallen
das soll sich aendern
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Re: privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
Gewo, gibt es dafür schon einen ungefähren Termin?
LG
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
hasgunz hat geschrieben:Gewo, gibt es dafür schon einen ungefähren Termin?
LG
mit der naechstmoeglichen novelle heisst es
jedenfalls 2017
wird fuer den endkunden aber kaum eine auswirkung haben
ausser dass alles teurer wird
wenn ich eine lieferung kriege mit sagen wir mal 80 kurzwaffen und 30 langwaffen dann dauert das mit unserem warenwirtschaftssystem ueber die strichcodescanner grad mal a stunde bis der kram als eingang verbucht, die rechnungen freigegeben und die waffen im waffenbuch eingetragen sind
das bleibt mir ja aus verrechnungsgruenden ned erspart
aber ZUSAETZLICH "darf" ich dann noch 110mal eine waffe in das lahme ZWR eingeben
da kannst locker 5 min pro eingabe rechnen
d.h. knapp 10(!) stunden
ein verzehnfachung des aufwands beim wareneingang ....
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Re: privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
Na super, dann werde ich wohl doch noch vor Weihnachten bei dir was aus D bestellen.
Alles Weitere per Mail.
Lg
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Re: privater Waffenverkauf nach Deutschland - möglich?
Wie schaut das 2019 (jetzt) aus mit einem Export einer Waffe der Kategorie B nach Deutschland? Ist es ev. einfacher wenn die Waffe aus Deutschland importiert wurde? Hat jemand Erfahrung mit dem "Export"?
Das sagt Google bzw. https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50160.html
(Dauerhaftes) Verbringen von Schusswaffen innerhalb der EU
Als Verbringen einer Schusswaffe gilt jeder grenzüberschreitende Verkehr innerhalb von EU-Mitgliedstaaten, der kein Mitbringen im Rahmen einer Reise darstellt. Eine Verbringung liegt z.B. beim Verkauf einer Schusswaffe ins EU-Ausland vor.
AchtungAchtung
Beziehen sich Bestimmungen des Waffengesetzes auf EU-Mitgliedstaaten, gelten diese auch für die Schweiz und Liechtenstein.
Für das Verbringen von Schusswaffen oder Munition aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein kann die Waffenbehörde (Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) auf Antrag einen Erlaubnisschein ausstellen. Erlaubnisscheine dürfen nur ausgestellt werden, wenn
•die Inhaberin/der Inhaber der Schusswaffen oder Munition diese in Österreich besitzen darf und
•eine allenfalls erforderliche vorherige Einwilligung des Empfängerstaates vorliegt.
Sollen Schusswaffen oder soll Munition aus einem EU-Mitgliedstaat, der Schweiz oder Liechtenstein nach Österreich verbracht werden, kann die Waffenbehörde auf Antrag eine allenfalls notwendige Einwilligungserklärung erteilen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die Inhaberin/der Inhaber zum Besitz dieser Waffen oder Munition in Österreich berechtigt ist.
Seit 1. Juli 2012 ist die Verbringung (Lieferung) von Verteidigungsgütern aus dem Bundesgebiet zu einer Empfängerin/einem Empfänger in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufgrund des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 (AußWG 2011) genehmigungspflichtig.
Dadurch wurde die Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern umgesetzt.
Als "Verteidigungsgüter" werden in der Dritten Außenwirtschaftsverordnung 2014 (3. AußWV 2014) alle Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union definiert.
Weiterführende Links
Exportkontrolle online (BMDW)
Rechtsgrundlagen
•Waffengesetz 1996
•Außenwirtschaftsgesetz 2011
•Dritte Außenwirtschaftsverordnung 2014 (3. AußWV 2014)
•Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
Inhaltlicher Stand: 01.01.2019
Abgenommen durch:Bundesministerium für Inneres,Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Das sagt Google bzw. https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50160.html
(Dauerhaftes) Verbringen von Schusswaffen innerhalb der EU
Als Verbringen einer Schusswaffe gilt jeder grenzüberschreitende Verkehr innerhalb von EU-Mitgliedstaaten, der kein Mitbringen im Rahmen einer Reise darstellt. Eine Verbringung liegt z.B. beim Verkauf einer Schusswaffe ins EU-Ausland vor.
AchtungAchtung
Beziehen sich Bestimmungen des Waffengesetzes auf EU-Mitgliedstaaten, gelten diese auch für die Schweiz und Liechtenstein.
Für das Verbringen von Schusswaffen oder Munition aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein kann die Waffenbehörde (Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) auf Antrag einen Erlaubnisschein ausstellen. Erlaubnisscheine dürfen nur ausgestellt werden, wenn
•die Inhaberin/der Inhaber der Schusswaffen oder Munition diese in Österreich besitzen darf und
•eine allenfalls erforderliche vorherige Einwilligung des Empfängerstaates vorliegt.
Sollen Schusswaffen oder soll Munition aus einem EU-Mitgliedstaat, der Schweiz oder Liechtenstein nach Österreich verbracht werden, kann die Waffenbehörde auf Antrag eine allenfalls notwendige Einwilligungserklärung erteilen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die Inhaberin/der Inhaber zum Besitz dieser Waffen oder Munition in Österreich berechtigt ist.
Seit 1. Juli 2012 ist die Verbringung (Lieferung) von Verteidigungsgütern aus dem Bundesgebiet zu einer Empfängerin/einem Empfänger in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufgrund des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 (AußWG 2011) genehmigungspflichtig.
Dadurch wurde die Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern umgesetzt.
Als "Verteidigungsgüter" werden in der Dritten Außenwirtschaftsverordnung 2014 (3. AußWV 2014) alle Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union definiert.
Weiterführende Links
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Rechtsgrundlagen
•Waffengesetz 1996
•Außenwirtschaftsgesetz 2011
•Dritte Außenwirtschaftsverordnung 2014 (3. AußWV 2014)
•Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
Inhaltlicher Stand: 01.01.2019
Abgenommen durch:Bundesministerium für Inneres,Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort