Wie schaut das 2019 (jetzt) aus mit einem Export einer Waffe der Kategorie B nach Deutschland? Ist es ev. einfacher wenn die Waffe aus Deutschland importiert wurde? Hat jemand Erfahrung mit dem "Export"?
Das sagt Google bzw.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50160.html
(Dauerhaftes) Verbringen von Schusswaffen innerhalb der EU
Als Verbringen einer Schusswaffe gilt jeder grenzüberschreitende Verkehr innerhalb von EU-Mitgliedstaaten, der kein Mitbringen im Rahmen einer Reise darstellt. Eine Verbringung liegt z.B. beim Verkauf einer Schusswaffe ins EU-Ausland vor.
AchtungAchtung
Beziehen sich Bestimmungen des Waffengesetzes auf EU-Mitgliedstaaten, gelten diese auch für die Schweiz und Liechtenstein.
Für das Verbringen von Schusswaffen oder Munition aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein kann die Waffenbehörde (Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) auf Antrag einen Erlaubnisschein ausstellen. Erlaubnisscheine dürfen nur ausgestellt werden, wenn
•die Inhaberin/der Inhaber der Schusswaffen oder Munition diese in Österreich besitzen darf und
•eine allenfalls erforderliche vorherige Einwilligung des Empfängerstaates vorliegt.
Sollen Schusswaffen oder soll Munition aus einem EU-Mitgliedstaat, der Schweiz oder Liechtenstein nach Österreich verbracht werden, kann die Waffenbehörde auf Antrag eine allenfalls notwendige Einwilligungserklärung erteilen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die Inhaberin/der Inhaber zum Besitz dieser Waffen oder Munition in Österreich berechtigt ist.
Seit 1. Juli 2012 ist die Verbringung (Lieferung) von Verteidigungsgütern aus dem Bundesgebiet zu einer Empfängerin/einem Empfänger in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufgrund des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 (AußWG 2011) genehmigungspflichtig.
Dadurch wurde die Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern umgesetzt.
Als "Verteidigungsgüter" werden in der Dritten Außenwirtschaftsverordnung 2014 (3. AußWV 2014) alle Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union definiert.
Weiterführende Links
Exportkontrolle online (BMDW)
Rechtsgrundlagen
•Waffengesetz 1996
•Außenwirtschaftsgesetz 2011
•Dritte Außenwirtschaftsverordnung 2014 (3. AußWV 2014)
•Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
Inhaltlicher Stand: 01.01.2019
Abgenommen durch:Bundesministerium für Inneres,Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort