"....Expansivmunition
§ 5. (1) Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. Solche Munition ist der Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung abzuliefern.
(2) Der Besitz der in Abs. 1 genannten Gegenstände ist, außer zum Zweck des alsbaldigen Verschießens oder des Exportes, bereits mit 1. Oktober 1997 verboten.
(3) Die Einfuhr von Gegenständen gemäß Abs. 1 ist bereits mit 1. Juli 1997 verboten; dasselbe gilt für den Erwerb und das Überlassen dieser Gegenstände, außer zum Zweck des sofortigen Verschießens.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2016...."
Da die Magtech First Defence jedoch keines dieser Merkmale aufweist, wäre der Besitz dieser Patrone für einen WBK-Inhaber legal.
Leider ist eine nicht näher genannte Waffenbehörde (diesmal nicht die BH-Villach

Gegen einen Freund von mir, wurde wegen des Besitzes genau dieser Munition ein Verfahren eingeleitet.
Meine Frage an die Rechtskundigen im Forum: Hat die Behörde bei vorliegendem Gesetzestext Interpretationsspielraum, oder liegt hier ein Fall von Behördenwillkür vor...?
Edit: Hohlspitze ist sehr wohl vorhanden, jedoch kein Teilmantel da Solid-Geschoss
lg.mArtin