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Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .50 BMG
- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
hmmm ... da muss ich mir die Broschüre für EMS aus dem Postamt nochmals besorgen und einscannen.
In kürze Näheres.
Hat mich selber gewundert, als ich das gelesen hab ... weil ja in den AGB (bisher?) nicht drinnenstand
In kürze Näheres.
Hat mich selber gewundert, als ich das gelesen hab ... weil ja in den AGB (bisher?) nicht drinnenstand
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- .223 Rem
- Beiträge: 282
- Registriert: Sa 12. Dez 2015, 08:31
Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
GSchoenbauer hat geschrieben:Waffen mit EMS geht nach neuester Postbröschüre auch im Inland NICHT mehr.
Normal als Paket schon noch.
Glaub nicht, dass das stimmt, siehe Punkt 1.5.1 und in weiterer Folge 1.5.4:
https://www.post.at/downloads/AGB_EMS_0 ... 1487765720
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- .50 BMG
- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
hmm ... in den AGB der Post für EMS (Stand 10/2007) sind Waffen nur für Internationale Dienste augeschlossen (Art 1.4.4)
https://www.post.at/files/AGB_EMS_20071001.pdf
ich vermute jetzt einmal, daß der Ersteller der Broschüre ein bißchen verallgemeinert hat.
anyway .. ich hol mir das Heftchen nochmals
https://www.post.at/files/AGB_EMS_20071001.pdf
ich vermute jetzt einmal, daß der Ersteller der Broschüre ein bißchen verallgemeinert hat.
anyway .. ich hol mir das Heftchen nochmals
Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
woolf hat geschrieben:Mich wuerde es als Waffenhaendler auch ordentlich anzipfen, wenn ich nicht darf, was zwischen Privaten sehr wohl erlaubt ist.
Das Gegenteil dürfte der Fall sein. Dieser Passus im Gesetz wurde angeblich durch einen großen Waffenhändler erwirkt, um den Versandhandel zu unterbinden. Quelle weiß ich leider nicht mehr.
Servus
Harbag
Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
Tobi1987 hat geschrieben:Einen mündlichen Kaufvertrag hat man ja mehr oder weniger automatisch, wenn man ausmacht, dass man das Ding zu dem Preis nimmt oder nicht?
Aber steht das irgendwo, dass der Versand erlaubt ist?
Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn ein Konsens zwischen Kaufpreis und Kaufgegestand besteht. Also im Grunde genommen hast du recht. "Ich nehm das Ding zu dem Preis"---> mündlicher Kaufvertrag.
Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
Im aktuellste EMS AGB steht nichts davon außer bei internationalen EMS, wie emanuel2408 geschrieben hat.
Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
Manche Waffenhändler vermischen das Versandhandelverbot zu Endkunden auch gerne damit, dass Endkunden nicht untereinander verkaufen dürfen.
Nochmal kurz der Waffenverkauf im Fernabsatz:
Händler -> Händler: OK
Privat -> Privat: OK
Händler -> Privat: nicht OK
Nochmal kurz der Waffenverkauf im Fernabsatz:
Händler -> Händler: OK
Privat -> Privat: OK
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Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
Promo hat geschrieben:Nochmal kurz der Waffenverkauf im Fernabsatz:
Händler -> Händler: OK
Privat -> Privat: OK
Händler -> Privat: nicht OK
du drueckst dich dabei elegant um die aussage zu
Privat -> Haendler: ??
von der definition her waere das jetzt zwar versandhandel
nicht jedoch fernabsatz ...
der gesetzestext verwendet beide begriffe ....
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Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
Ich habe gerade nochmal geblättert, aber nicht die genaue Gesetzespassage betreffend des Versandhandels gefunden. Meines Wissens ist es aber eine Gewerbevorschrift (also Gewerbeordnung oder eine Ausübungsvorschrifts-Verordnung des Wirtschaftsministers für das Waffengewerbe), daher unterliegt dieser Vorschrift der Waffenhandel, nicht aber die Privatperson. Müsste man aber die genaue Formulierung noch finden und eruieren, was für eine Gesetzesmaterie es ist.
In dem Zusammenhang finde ich aber die EuGH Entscheidungen hinsichtlich Fernabsatz von Arzneimitteln viel interessanter. Es ist zwar schon lange so, dass ausländische Waffenhändler per Fernabsatz (diese unterliegen ja rein vom Standort her nicht dem österr. WaffG - ich weiß schon, dass sie durch das "Reinliefern" theoretisch darunter subsummiert werden könnten) nach Österreich reinliefern, aber theoretisch könnte man das Gleiche hier auch unterstellen. Was in weiterer Folge bedeuten würde, dass das österreichische Fernabsatzverbot im Waffenhandel gänzlich zu kippen wäre, da es den freien Warenverkehr und damit auch den freien Wettbewerb (Stichwort Preisbindung) untergraben würde. Siehe hierzu zB auch https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... oni-verbot - und einfach jedes Mal statt "Arzneimittel" bzw. "Apotheken" das Wort "Waffen" bzw. "Waffenhändler" einsetzen..
In dem Zusammenhang finde ich aber die EuGH Entscheidungen hinsichtlich Fernabsatz von Arzneimitteln viel interessanter. Es ist zwar schon lange so, dass ausländische Waffenhändler per Fernabsatz (diese unterliegen ja rein vom Standort her nicht dem österr. WaffG - ich weiß schon, dass sie durch das "Reinliefern" theoretisch darunter subsummiert werden könnten) nach Österreich reinliefern, aber theoretisch könnte man das Gleiche hier auch unterstellen. Was in weiterer Folge bedeuten würde, dass das österreichische Fernabsatzverbot im Waffenhandel gänzlich zu kippen wäre, da es den freien Warenverkehr und damit auch den freien Wettbewerb (Stichwort Preisbindung) untergraben würde. Siehe hierzu zB auch https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... oni-verbot - und einfach jedes Mal statt "Arzneimittel" bzw. "Apotheken" das Wort "Waffen" bzw. "Waffenhändler" einsetzen..
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- .50 BMG
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Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
ist eigentlich klar, was Versandhandel wirklich ist?
Verkauf einer Waffe mit verschicken an den Kunden ist ja klar,.
Was ist, wenn ein Büma eine Waffe zur Reparatur hat und dann an privat zurückschickt? Die ist doch schon im Eigentum des Kunden und schon bezahlt ... zählt das dann auch als Versandhandel?
Verkauf einer Waffe mit verschicken an den Kunden ist ja klar,.
Was ist, wenn ein Büma eine Waffe zur Reparatur hat und dann an privat zurückschickt? Die ist doch schon im Eigentum des Kunden und schon bezahlt ... zählt das dann auch als Versandhandel?
Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
GSchoenbauer hat geschrieben:ist eigentlich klar, was Versandhandel wirklich ist?
Verkauf einer Waffe mit verschicken an den Kunden ist ja klar,.
Was ist, wenn ein Büma eine Waffe zur Reparatur hat und dann an privat zurückschickt? Die ist doch schon im Eigentum des Kunden und schon bezahlt ... zählt das dann auch als Versandhandel?
nein, das ist zulaessig
es geht um jede art von geschaeft das nicht im geschaeftslokal abgeschlossen wurde
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Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
Promo hat geschrieben:Ich habe gerade nochmal geblättert, aber nicht die genaue Gesetzespassage betreffend des Versandhandels gefunden. Meines Wissens ist es aber eine Gewerbevorschrift (also Gewerbeordnung oder eine Ausübungsvorschrifts-Verordnung des Wirtschaftsministers für das Waffengewerbe), daher unterliegt dieser Vorschrift der Waffenhandel, nicht aber die Privatperson. Müsste man aber die genaue Formulierung noch finden und eruieren, was für eine Gesetzesmaterie es ist.
Wird wohl § 139 Abs. 3 GewO sein, wonach dem Gewerbetreibenden - unter anderem - der Verkauf außerhalb der Betriebsstätte verboten ist ...
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... Suchworte=
Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
Martin P hat geschrieben:Promo hat geschrieben:Ich habe gerade nochmal geblättert, aber nicht die genaue Gesetzespassage betreffend des Versandhandels gefunden. Meines Wissens ist es aber eine Gewerbevorschrift (also Gewerbeordnung oder eine Ausübungsvorschrifts-Verordnung des Wirtschaftsministers für das Waffengewerbe), daher unterliegt dieser Vorschrift der Waffenhandel, nicht aber die Privatperson. Müsste man aber die genaue Formulierung noch finden und eruieren, was für eine Gesetzesmaterie es ist.
Wird wohl § 139 Abs. 3 GewO sein, wonach dem Gewerbetreibenden - unter anderem - der Verkauf außerhalb der Betriebsstätte verboten ist ...
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... Suchworte=
yes
und der 50iger GewO
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Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
Na, da steht es ja eh eindeutig:
also AN Letztverbraucher, nicht aber VON Letztverbraucher. Du darfst deine Waffe also dem Händler im gegenüberliegenden Eck von Österreich mit der Post verkaufen, nur er darf dir nichts senden.
§ 50 (2) GewO:
Der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen (ausgenommen Kontaktlinsen), Waffen und Munition sowie pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher ist unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für den Absatz von aus eigener Erzeugung stammenden Waren oder von zugekauften Waren in der Art des Versandhandels an Letztverbraucher.
also AN Letztverbraucher, nicht aber VON Letztverbraucher. Du darfst deine Waffe also dem Händler im gegenüberliegenden Eck von Österreich mit der Post verkaufen, nur er darf dir nichts senden.
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Re: Kategorie C innerhalb Österreichs verschicken
Wenn dann so ein Paket verschwinden sollte - mit welchen Konsequenzen muss man rechnen? (Ist jetzt völlig aus dem Zusammenhang gerissen aber wenn am Schießstand z.B. die Tasche aus dem Auto entwendet wird hagelt es ein Waffenverbot)
würde es etwas bringen dem Käufer das Risiko des Versand umzuhängen? (im KV)
lg
würde es etwas bringen dem Käufer das Risiko des Versand umzuhängen? (im KV)
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)