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Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Angenommen ich kaufe eine neue Waffe (Kat. B) beim Händler. Der trägt sie dann ja auch ins ZWR ein. Ich nehme sie aber noch nicht mit, weil das ZF noch nicht da ist. Wie lange darf sie dann beim Händler verbleiben? Gibt es da auch eine Frist?
Zuletzt geändert von Bourne am Mi 21. Dez 2016, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Wie lange darf eine Waffe nach Kauf beim Händler bleiben?
Und warum trägt er sie einfach nicht erst dann ein wenn alles da ist? Anzahlung machen und erst kaufen wenn es komplett ist.
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Damit sie noch als "Altbestand" gilt ... 

9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Wielange ist den Lieferzeit auf die Optik, ist ja schlimm 
Ich denke es wäre am besten den Händler direkt zu fragen, aber ich würde mitnehmen und wenn die Optik da ist einfach nochmal hinfahren. Das ist ja in 10 Minuten fertig montiert. Oder musst du soweit fahren?
Außerdem gibt es schon offiziell so nen Stichdatum?

Ich denke es wäre am besten den Händler direkt zu fragen, aber ich würde mitnehmen und wenn die Optik da ist einfach nochmal hinfahren. Das ist ja in 10 Minuten fertig montiert. Oder musst du soweit fahren?
Außerdem gibt es schon offiziell so nen Stichdatum?
Zuletzt geändert von Myon am Mi 21. Dez 2016, 16:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Die Wartezeit ist eben im Moment unklar. Den Händler werde ich schon auch fragen, aber hier im Forum bekommt man manchmal die sichere Antwort. Die Fahrzeit ist leider lange, darum ist das keine Option. Und er würde es mir auch einschießen. Wenn alles bei ihm ist, kann er es machen, wann es ihm passt. Datum gibt es noch keines, aber im Moment scheint es ja eher schnell voran zu gehen ...
Zuletzt geändert von Bourne am Mi 21. Dez 2016, 16:54, insgesamt 1-mal geändert.
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Das Problem ist leider das wenn wir dir hier die richtige Antwort geben es nicht zwingend ist das sich der Händler drauf einlässt...... Jeder Händler ist da auch anders, wirst aber eh auch wissen 

Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Ganz einfach:
Anzahlung ist das Stichwort!
6 Wochen Frist ab Kaufdatum ist allgemein gültig für den Eintrag ins ZWR.
Anzahlung ist das Stichwort!

6 Wochen Frist ab Kaufdatum ist allgemein gültig für den Eintrag ins ZWR.
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Wie sieht es zB bei Reparaturen aus. Wenn eine Waffe länger als 6 Wochen bei einer Reparatur ist hat das auch Auswirkungen auf das zwr?
Zuletzt geändert von Glock1768 am Mi 21. Dez 2016, 18:46, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Myon hat geschrieben:Das Problem ist leider das wenn wir dir hier die richtige Antwort geben es nicht zwingend ist das sich der Händler drauf einlässt...... Jeder Händler ist da auch anders, wirst aber eh auch wissen
Dass der Händler einverstanden sein muss ist klar. Mir geht es darum, was gesetzlich möglich ist.
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
JSE1836 hat geschrieben:Ganz einfach:
Anzahlung ist das Stichwort!![]()
6 Wochen Frist ab Kaufdatum ist allgemein gültig für den Eintrag ins ZWR.
Ich würde die Waffe natürlich bezahlen. Es geht nur darum, wie lange sie dann beim Händler bleiben darf. Sind es da auch die sechs Wochen?
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Mir wurde beim Waffenführerschein ein Fall geschildert, bei dem es um eine etwas problematische Trennung ging. Der Waffeninhaber war vorsichtig und gab seine Waffen einem Händler, gegen Bestätigung, zur Verwahrung. Die Bestätigung war ihm dann eine große Hilfe, als die Polizei vor seiner Tür stand und ihn wegen einer angeblichen Drohung mit Waffe gegen seine ehemalige Partnerin befragen wollte. Es stellte sich heraus, dass der Mann die Waffen zur Aufbewahrung gab, bevor der Zwischenfall nach Angabe seiner ehemaligen Freundin überhaupt stattfand. Geschildert wurde das von dem Händler der die Waffe in Verwahrung hatte. Ob es nun wahr ist oder nicht? Was weiß ich. Aber wie es scheint können Händler, so sie denn wollen, schon auch solche "Verwahrungen" anbieten ohne in das ZWR zu schreiben und dabei dennoch dem Gesetz entsprechen.
Das beste wird also sein, du fragst den Händler, ansonsten mach halt eine höhere Anzahlung und gut ist.
Das beste wird also sein, du fragst den Händler, ansonsten mach halt eine höhere Anzahlung und gut ist.
Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Bourne hat geschrieben:Damit sie noch als "Altbestand" gilt ...
Versteh ich nicht. Was für Altbestand? Wofür ist das gut?

Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Wie schon geschrieben, ich würde die Waffe gleich bezahlen. Dann hat er sein Geld und kann die Waffe bei mir eintragen. Die Frage ist nur, darf sie dann länger als die sechs Wochen bei ihm liegen, ohne dass man sie wieder ummelden muss?
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
KGR84 hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:Damit sie noch als "Altbestand" gilt ...
Versteh ich nicht. Was für Altbestand? Wofür ist das gut?
Wenn der EU-Schwachsinn so kommt, wie hier prophezeit, kann es ein Vorteil sein, wenn man die Waffe (halbautomatische LW) schon hat.
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?
Achso? Ich verfolge das nichtmehr mit, da wird mir zu viel blabla geredet und nichts passiert.
Wann soll denn was geändert werden? Betrifft also nur HA oder auch KAT C?
Wann soll denn was geändert werden? Betrifft also nur HA oder auch KAT C?
