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Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Glock1768
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von Glock1768 » Mi 21. Dez 2016, 20:06

Grazer hat geschrieben:Mir wurde beim Waffenführerschein ein Fall geschildert, bei dem es um eine etwas problematische Trennung ging. Der Waffeninhaber war vorsichtig und gab seine Waffen einem Händler, gegen Bestätigung, zur Verwahrung. Die Bestätigung war ihm dann eine große Hilfe, als die Polizei vor seiner Tür stand und ihn wegen einer angeblichen Drohung mit Waffe gegen seine ehemalige Partnerin befragen wollte. Es stellte sich heraus, dass der Mann die Waffen zur Aufbewahrung gab, bevor der Zwischenfall nach Angabe seiner ehemaligen Freundin überhaupt stattfand. Geschildert wurde das von dem Händler der die Waffe in Verwahrung hatte. Ob es nun wahr ist oder nicht? Was weiß ich. Aber wie es scheint können Händler, so sie denn wollen, schon auch solche "Verwahrungen" anbieten ohne in das ZWR zu schreiben und dabei dennoch dem Gesetz entsprechen.


ja, diese Story ist bereits legendär ... ob sie stimmt weiß ich auch nicht, aber ich kann mir sowas schon vorstellen :think: :doh: :tipphead:
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rupi
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von rupi » Mi 21. Dez 2016, 21:45

das passiert permanent bei Scheidungen

ich kenn da selber 3 Fälle


zu deinem Kauf:
du kaufst die Kanone ganz normal, gemeldet wirds auch gleich
und der Händler schreibt dir einen Wisch dass sie halt bei ihm liegt
fertig
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Bourne
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von Bourne » Mi 21. Dez 2016, 22:09

Danke, rupi!
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von Bourne » Mi 21. Dez 2016, 22:11

KGR84 hat geschrieben:Achso? Ich verfolge das nichtmehr mit, da wird mir zu viel blabla geredet und nichts passiert.

Wann soll denn was geändert werden? Betrifft also nur HA oder auch KAT C?

Genau weiß ich das auch nicht. Blicke selber nicht durch. Aber HA sind wohl am gefährdetsten ...
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von JSE1836 » Do 22. Dez 2016, 11:48

Bourne hat geschrieben:
JSE1836 hat geschrieben:Ganz einfach:

Anzahlung ist das Stichwort! :D

6 Wochen Frist ab Kaufdatum ist allgemein gültig für den Eintrag ins ZWR.

Ich würde die Waffe natürlich bezahlen. Es geht nur darum, wie lange sie dann beim Händler bleiben darf. Sind es da auch die sechs Wochen?


Wenn Du's anzahlst, hast Du das Problem nicht und wenn der Händler Deines Vertrauens über Deine Problematik Bescheid weiß.

Vielleicht ist's jetzt verständlich formuliert! :D
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von Bourne » Do 22. Dez 2016, 12:13

JSE1836 hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:
JSE1836 hat geschrieben:Ganz einfach:

Anzahlung ist das Stichwort! :D

6 Wochen Frist ab Kaufdatum ist allgemein gültig für den Eintrag ins ZWR.

Ich würde die Waffe natürlich bezahlen. Es geht nur darum, wie lange sie dann beim Händler bleiben darf. Sind es da auch die sechs Wochen?


Wenn Du's anzahlst, hast Du das Problem nicht und wenn der Händler Deines Vertrauens über Deine Problematik Bescheid weiß.

Vielleicht ist's jetzt verständlich formuliert! :D

Sorry, ich check's grad nicht ... :doh: Eventuell PN?
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von bino71 » Do 22. Dez 2016, 15:21

Übersetzt: Wenn Du die Waffe gekauft hast, kann Sie beim Händler solange bleiben, solange ihr Euch (Händler und Du) einig seids.

Nachteile:
Du wirst früher oder später einen Obolus zahlen müssen.
Die Gewährleistung wird ab Kauf laufen.
Der Händler wird nach einiger Zeit murren.

Kleinere Unterschiede wird es bei Kat B / Kat C geben. Thema Depot.

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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von Bourne » Do 22. Dez 2016, 15:34

Danke fürs Übersetzen.

In meinem Fall wäre es eher ein Vorteil für den Händler. Das bestellte Gesamtpaket umfasst die Waffe und das ZF (inkl. Montage), Bezahlung bei Abholung. Die Waffe liegt bei ihm auf Lager, das ZF ist bestellt. Wenn ich die Waffe jetzt bezahle und er sie ins ZWR einträgt, ändert sich für ihn nichts. Im Gegenteil, er hat die Waffe fix verkauft und das Geld auf seinem Konto.
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von Wiseli » Do 22. Dez 2016, 18:41

Im ZWR wird das aber erst auf Dich gemeldet, wenn Du es faktisch hast. Altbestand heißt es ist im ZWR auf Dich registriert. Andersrum wenn er das auf Dich nach Anzahlung meldet, wenn es danach länger als sechs Wochen bei ihm herumliegt, muss er das im ZWR korrigieren. War die Auskunft die ich vom Händler bekommen habe, was ist, wenn ich länger im Ausland bin und nicht vorher abholen kann. Hintergrund ist die Betriebsprüfung, wenn da was herumliegt und laut Dokumentation länger als sechs Wochen, wäre es zu melden gewesen... Da kriegt er Schmalz.
Und Altbestand hast nun mal nur, wenn es auf Dich gemeldet ist, wenns im Handelsbuch und ZWR aufn Händler liegt, ists nicht dein Altbestand sondern seiner.

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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von gewo » Do 22. Dez 2016, 19:08

Wiseli hat geschrieben:Im ZWR wird das aber erst auf Dich gemeldet, wenn Du es faktisch hast. Altbestand heißt es ist im ZWR auf Dich registriert. Andersrum wenn er das auf Dich nach Anzahlung meldet, wenn es danach länger als sechs Wochen bei ihm herumliegt, muss er das im ZWR korrigieren. War die Auskunft die ich vom Händler bekommen habe, was ist, wenn ich länger im Ausland bin und nicht vorher abholen kann. Hintergrund ist die Betriebsprüfung, wenn da was herumliegt und laut Dokumentation länger als sechs Wochen, wäre es zu melden gewesen... Da kriegt er Schmalz.
Und Altbestand hast nun mal nur, wenn es auf Dich gemeldet ist, wenns im Handelsbuch und ZWR aufn Händler liegt, ists nicht dein Altbestand sondern seiner.


wie kommt ihr denn bloss auf so was?
das ist alles komplett F A L S C H

wir sind im bereich waffenrecht
warum schreibst du ned wenigstens dazu du hast dir das ausgedacht und vermutest dass es so sein koennte .....?

was kat B waffen betrifft:
du darfst deine waffen verwahren wo du willst, sie muessen nur sicher verwahrt sein
natuerlich darfst du daher deine waffen auch beim haendler verwahren wenn er damit einverstanden ist
was sollte das mit dem waffenbuch zu tun haben
und was mit den sechs wochen?

????
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von Wiseli » Do 22. Dez 2016, 19:15

"warum schreibst du ned wenigstens dazu du hast dir das ausgedacht und vermutest dass es so sein koennte .....?"
Naja, weils net stimmt, ich hatte meinen allerdings nebenberuflichen Waffenhändlernachbarn gefragt, wie er das sieht. In der Vergangenheit hab ich über ihn eingekauft, weil Du und andere zu ihm versenden dürfen, aber zu mir nicht.
Das mit den sechs Wochen kommt von der Überlassung, wenn ich es wo zB zur Reparatur übergebe, überlasse ich nunmal. Die "Verfügungsgewalt" wandert von mir zu dem der das bekommt, oder?

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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von gewo » Do 22. Dez 2016, 19:28

Wiseli hat geschrieben:"warum schreibst du ned wenigstens dazu du hast dir das ausgedacht und vermutest dass es so sein koennte .....?"
Naja, weils net stimmt, ich hatte meinen allerdings nebenberuflichen Waffenhändlernachbarn gefragt, wie er das sieht. In der Vergangenheit hab ich über ihn eingekauft, weil Du und andere zu ihm versenden dürfen, aber zu mir nicht.
Das mit den sechs Wochen kommt von der Überlassung, wenn ich es wo zB zur Reparatur übergebe, überlasse ich nunmal. Die "Verfügungsgewalt" wandert von mir zu dem der das bekommt, oder?


"ueberlassung" ist ein handlung bei der es sich um einen eigentuemerwechsel handelt
zb wenn du eine waffe bei einem haendler auf depot gibst
der haendler meldet an die behoerde (ZWR) dass er nun der eigenteumer dieser waffe ist
damit hast du sie ihm ueberlassen
du hast keine verfuegungsgewalt mehr darueber
erst wenn der haendler wieder an die behoerde meldet dass er die waffe an dich ausgefolgt hat, dann bist du wieder der eigentuemer

wenn du aber eine waffe zu einem haendler bringst, weil ér sie fuer dich verwahren soll oder er sie reparieren soll ist das eine ganz andere sache
es handelt sich nur um eine verwahrung
du hast weiter die verfuegungsgewalt ueber die waffe weil du sie dir ja jederzeit wieder holen kannst ohne dass der haender eine meldung an die behoerde erstatten muss
denn du bist ja nach wie vor der eigentuemer

da gibts keine fristen dafuer bei kat B
der kunde kann die ewig bei mir verwahren wenn er will .... und wenn ich damit einverstanden bin

das selbe gilt fuer die neuwaffe
ist im prinzip "depot" einer waffe ohne sie vorher bessessen zu haben ...
warum soll das nicht gehen?

waffenrechtlich steht dem bei kat B nix entgegen
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von Bourne » Do 22. Dez 2016, 22:02

Also, er schickt mir die Rechnung, ich überweise das Geld und er trägt die Waffe im ZWR ein. Dort bleibt sie dann, bis das ZF da ist und er es montiert und eingeschossen hat. Sein Vorteil, er hat das Geld gleich, mein Vorteil, die Waffe gehört mir. Und ganz wichtig, wir machen beide nichts ungesetzliches. :!: :?:
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von gewo » Do 22. Dez 2016, 22:09

Bourne hat geschrieben:Also, er schickt mir die Rechnung, ich überweise das Geld und er trägt die Waffe im ZWR ein. Dort bleibt sie dann, bis das ZF da ist und er es montiert und eingeschossen hat. Sein Vorteil, er hat das Geld gleich, mein Vorteil, die Waffe gehört mir. Und ganz wichtig, wir machen beide nichts ungesetzliches. :!: :?:


ich kann an dem vorgang keinen fehler entdecken

fuer das eintragen der waffe ins ZWR wird er eine unterschrift von dir brauchen
meldung nach §28 waffg
da kann - und sollte - dreaufstehen dass die waffe bis zur lieferung des ZFs beim haendler verbleibt

ab der unterschrift bist du besitzer und eigentuemer der waffe
sie belegt einen platz auf deiner WBK
auch wenn sie noch beim haendler liegt
du kannst sie dir ja jederzeit abholen ..
Zuletzt geändert von gewo am Do 22. Dez 2016, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wie lange darf eine Waffe nach dem Kauf beim Händler bleiben?

Beitrag von Bourne » Do 22. Dez 2016, 22:12

Danke Dir, Gerhard!
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