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Gemeinsamer Transport von Waffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Fred
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Gemeinsamer Transport von Waffen

Beitrag von Fred » Di 27. Dez 2016, 13:57

servus,


wir stehen vor folgender kombination und da wirfen sich fragen bezüglich zugriff auf:
meine frau - wbk für 2 waffen, ich wbk für 2 waffen.

wir fahren gemeinsam in einem auto zum schiesskeller, im kofferraum ist ihre 22er, meine g17 und s&w 44er. alle waffen in unversperrten behältnissen (sprich tasche mit zipp geschlossen).

jetzt hat aber theoretisch JEDER von uns zugriff auf drei DREI waffen, aber wir haben ja beide nur je 2 plätze auf der karte?!
detto zuhause nach dem schiessen; alle drei waffen werden gereinigt - wieder zugriff auf drei?!


wir haben zwei safes - da ist die verwahrung wieder in ordnung und jeder hat nur zugriff auf seine waffen.

gewo
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Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Beitrag von gewo » Di 27. Dez 2016, 15:18

woolf hat geschrieben:Eheleute dürfen ihre Kat B auch gemeinsam verwahren, auch wenn das die erlaubte Stückzahl der einzelnen übersteigen würde (siehe Runderlass).
Der gemeinsame Transport ist natürlich auch OK (das aber generell, nicht nur bei Eheleuten).


fuer eine gemeinsame tasche fuer die drei waffen wuerde ich aber meine haende nicht ins feuer legen wollen ...
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Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Beitrag von m_a_d » Di 27. Dez 2016, 16:05

Ist schwierig. Je eine Pistolentasche/-Koffer in gemeinsamer Tasche in gemeinsamen Kofferraum ok/nicht ok? Ohne Tasche in dem gleichen Kofferraum? Wie kann man wirklich rausfinden, was korrekt ist und was nicht? Ich lese von vielen Interpretationen und Vermutungen. An wen muss ich ich wenden um das mit Rechtssicherheit zu erfahren?

Ps: der Post ist völlig frei von Polemik etc. nur Unsicherheit bzw. der Wunsch nach Rechtssicherheit


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Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Beitrag von gewo » Di 27. Dez 2016, 16:42

m_a_d hat geschrieben:...Wie kann man wirklich rausfinden, was korrekt ist und was nicht? Ich lese von vielen Interpretationen und Vermutungen. An wen muss ich ich wenden um das mit Rechtssicherheit zu erfahren?....


wie immer im waffenrecht

die verordnungen und erlaesse lesen
die hoechstgerichtsurteile zum thema auf ris.gv.at lesen

wenn sich die frage dadurch nicht beantworten laesst waere die naechste option die schriftliche anfrage bei der fuer dich waffenrechtlich zustaendigen behoerde mit der bitte um schriftliche ausfertigung der antwort
das sollte dazu fuehren dass deine behoerde beim juristen im BMI anfragt
es gibt da aber halt die moegliche und fallweise auftretende "fehlerquelle" das deine behoerde die frage einfach selber beantwortet nach besten wissen und gewissen ...

theoretisch kannst auch direkt anfragen beim BMI um das zu vermeiden
aber die haben da glaub ich nicht so viel freude wenn alles direkt da hin kommt...
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Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Beitrag von Fred » Di 27. Dez 2016, 19:26

woolf hat geschrieben:Eheleute dürfen ihre Kat B auch gemeinsam verwahren, auch wenn das die erlaubte Stückzahl der einzelnen übersteigen würde (siehe Runderlass).
Der gemeinsame Transport ist natürlich auch OK (das aber generell, nicht nur bei Eheleuten).



wir sind nicht verheiratet, aber gemeinsamer haushalt.

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Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Beitrag von gewo » Di 27. Dez 2016, 19:33

Fred hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:Eheleute dürfen ihre Kat B auch gemeinsam verwahren, auch wenn das die erlaubte Stückzahl der einzelnen übersteigen würde (siehe Runderlass).


wir sind nicht verheiratet, aber gemeinsamer haushalt.


dann wuerde ich getrennt verwahren
zugang auf den safe des jeweils anderen darf nicht moeglich sein (kein schluessel oder kein code)
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Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Beitrag von Fred » Di 27. Dez 2016, 19:33

gewo hat geschrieben:
m_a_d hat geschrieben:...Wie kann man wirklich rausfinden, was korrekt ist und was nicht? Ich lese von vielen Interpretationen und Vermutungen. An wen muss ich ich wenden um das mit Rechtssicherheit zu erfahren?....


wie immer im waffenrecht

die verordnungen und erlaesse lesen
die hoechstgerichtsurteile zum thema auf ris.gv.at lesen

wenn sich die frage dadurch nicht beantworten laesst waere die naechste option die schriftliche anfrage bei der fuer dich waffenrechtlich zustaendigen behoerde mit der bitte um schriftliche ausfertigung der antwort



ein hochstgerichtsurteil korrekt zu interpretieren ist selbst für juristen oftmals eine sehr schwierige sache und daraus noch ein persönliches recht abzuleiten... sehr dünnes eis welches erst im rechtsweg, nachdem du eine anzeige bekommen hast zu klären ist. dann hast womöglich aber schon einen eintrag wegen verstoss des waffengesetzes obwohl du am ende des verfahrens recht bekommen hast; sowas macht sich nie gut und das wollen wir im vorhinein klären.

wir werden nächste woche sowieso zu unserer BH gehen und dort fragen was die dazu sagen und uns schriftlich etwaige abweichungen vom gesetz geben lassen. am einfachsten wärs natürlich wenns gleich die anzahl von unseren wbk erhöhen - dann stellt sich die frage gar nicht.

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Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Beitrag von Fred » Di 27. Dez 2016, 19:37

gewo hat geschrieben:
Fred hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:Eheleute dürfen ihre Kat B auch gemeinsam verwahren, auch wenn das die erlaubte Stückzahl der einzelnen übersteigen würde (siehe Runderlass).


wir sind nicht verheiratet, aber gemeinsamer haushalt.


dann wuerde ich getrennt verwahren
zugang auf den safe des jeweils anderen darf nicht moeglich sein (kein schluessel oder kein code)



in den safes zuhause wird eh getrennt verwahrt (zahlenkombinationsschlösser wo selbstverständlich niemand den anderen code weiss *hust*); das ist logisch und klar aber die frage die sich uns stellt ist was ist im auto mit drei waffen in zwei taschen die nur mit einem zipp geschlossen sind. da ist imho jedem von uns leicht ein zugang zu drei waffen gegeben.
dass einer von uns jetzt nicht alle drei waffen alleine zum schiesstand bringen kann ist auch logisch da nur zwei plätze auf der karte.

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Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Beitrag von gewo » Di 27. Dez 2016, 19:44

Fred hat geschrieben:die frage die sich uns stellt ist was ist im auto mit drei waffen in zwei taschen die nur mit einem zipp geschlossen sind. da ist imho jedem von uns leicht ein zugang zu drei waffen gegeben.
dass einer von uns jetzt nicht alle drei waffen alleine zum schiesstand bringen kann ist auch logisch da nur zwei plätze auf der karte.


im auto waehrend der fahrt ist das kein problem

und in einer idealen welt wuerde auch keiner was dagegen sagen dass du deiner frau ihre waffe vom auto zum schiesstand traegst
ich nehme mal an die drei waffen sind zwei von dir und eine von ihr

wem diese anahme zu sexistisch ist der moege sich bitte vorstellen dass ihr die zwei waffen gehoeren und ihm die dritte .. *seufz*

also lange rede kurzer sinn:
es ist zwar ein bisserl ueberspitzt, aber man koennte sich auf den standpunkt stellen dass in einer tasche getragene waffen "innegehabt" werden
wenn du nur ZWEI plaetze hast , in der tasche aber DREI waffen sind, dann ist das unterwegs fragwuerdig
auch dann wenn die besitzerin der dritten waffe nebenher geht
von da her: zwei taschen fuer den weg von zu hause ins auto und vom auto zum schiesstand

am schiesstand selber ist es dann wieder egal ...
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Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Beitrag von Jo_Kux » Di 27. Dez 2016, 19:49

gewo hat geschrieben:
Fred hat geschrieben:die frage die sich uns stellt ist was ist im auto mit drei waffen in zwei taschen die nur mit einem zipp geschlossen sind. da ist imho jedem von uns leicht ein zugang zu drei waffen gegeben.
dass einer von uns jetzt nicht alle drei waffen alleine zum schiesstand bringen kann ist auch logisch da nur zwei plätze auf der karte.


im auto waehrend der fahrt ist das kein problem

und in einer idealen welt wuerde auch keiner was dagegen sagen dass du deiner frau ihre waffe vom auto zum schiesstand traegst
ich nehme mal an die drei waffen sind zwei von dir und eine von ihr

wem diese anahme zu sexistisch ist der moege sich bitte vorstellen dass ihr die zwei waffen gehoeren und ihm die dritte .. *seufz*

also lange rede kurzer sinn:
es ist zwar ein bisserl ueberspitzt, aber man koennte sich auf den standpunkt stellen dass in einer tasche getragene waffen "innegehabt" werden
wenn du nur ZWEI plaetze hast , in der tasche aber DREI waffen sind, dann ist das unterwegs fragwuerdig
auch dann wenn die besitzerin der dritten waffe nebenher geht
von da her: zwei taschen fuer den weg von zu hause ins auto und vom auto zum schiesstand

am schiesstand selber ist es dann wieder egal ...

wieviele Kontrollen im Rahmen des Waffg. gab es bei so einer Situation in den letzten 1000 Jahre?
500?
1000?
keine?

kein Mensch wird beim Zugang zum Schiessstand (oder im Zuge einer Verkehrskontrolle) von der Behörde kontrolliert wieviele Waffen er bei sich hat, also bitte.....
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

Fred
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Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Beitrag von Fred » Di 27. Dez 2016, 19:56

Jo_Kux hat geschrieben:
am schiesstand selber ist es dann wieder egal ...

wieviele Kontrollen im Rahmen des Waffg. gab es bei so einer Situation in den letzten 1000 Jahre?
500?
1000?
keine?

kein Mensch wird beim Zugang zum Schiessstand (oder im Zuge einer Verkehrskontrolle) von der Behörde kontrolliert wieviele Waffen er bei sich hat, also bitte.....[/quote]


es ist eh egal solang nicht bis irgendwie irgendwas noch so blödes unvorhergesehenes passiert.

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Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Beitrag von Queen of Lilly » Di 27. Dez 2016, 20:05

huhuu ich bins, "die Frau" die dazugehörige *g*

Also Zuhause-Aufbewahrung ist ja geklärt, sind getrennt aufbewahrt.

Wenn wir uns erst am Schiessstand treffen, weil ich vom Büro komm und er alle 3 Waffen mitnimmt, geht ned, auch klar.
(War bis jetzt mit je einer Waffe pro Person kein Problem, aber erklär das mal an Mann, wenn er a 44erMagnum vom Waffenhändler des Vertrauens angeboten bekommt *augiroll* *lol*)

Die Frage die wir uns halt gestellt haben, war der Transport, gut, schon klar das Posting oberhalb zwecks Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit der Kontrolle am weg zum Schiessstand, und ja, jeder von uns hat sein eigenes Auto, ist aber halt irgendwie sinnbefreit im Konvoi mit 2 Autos dorthinzufahren.

Nur jetzt nehmen wir mal an, wir packen seine (ja, hat eh ER zwei *g*) und meine Waffen in den Kofferraum (wohlgemerkt in getrennten Taschen, i bin no ned sooo alt, dass i mir mei Tascherl ned selber tragen könnt), fahren nüchtern, brav und vorschriftsmässig Richtung Schiessstand und irgendein Vollidiot knallt uns ins Auto, irgendwer, entweder einer von uns oder der Vollidiot braucht medizinische Hilfe, Polizei kommt, blablabla ..... 3 Waffen, 2 Behältnisse .... wie schauts aus?


SO ein Fall wäre uns bei der Fragestellung vorgeschwebt :mrgreen:

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Re: Gemeinsamer Transport von Waffen

Beitrag von gewo » Di 27. Dez 2016, 20:21

das ist kein problem

beliebig viele (legale) waffen im auto soferne die besitzer der waffen auch drinnen sitzen sind garkein kein problem
genau genommen muessen es garnicht die besitzer sein, abetr die stueckzahlregelung darf nicht ueberschritten werden in summe

der - theoretisch - etwas heikle teil waere der transport von DREI waffen in einer tasche wenn der trageer der waffe nur ZWEI plaetze auf der WBK hat

und selbst diese vorbehalte sind - wie schon mehrfach geschreiben - ein eher ueberspitzer zugang zum gesetzestext finde ich

aber im auto, unterwegs .. kein problem

btw.
willkommen im pulverdampf forum
Zuletzt geändert von gewo am Di 27. Dez 2016, 20:21, insgesamt 1-mal geändert.
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