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Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: So 1. Jan 2017, 09:15
von klm
Wer weiss wann die Waffengesetzes Novelle 2017 in Kraft tritt?
Im RIS steht mit 01.01.2017 noch die alte Fassung.

Re: Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: So 1. Jan 2017, 09:41
von hmg382
Naja, eigentlich ab heute. Da aber Feiertag ist, kann das ggf. noch etwas dauern, bis das Online ist.

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Re: Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: So 1. Jan 2017, 10:59
von Scout17
Ändert sich da was grundlegendes für den Otto Normalverbraucher?

Re: Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: So 1. Jan 2017, 11:48
von MF-02
Ab heute sind die Bestimmungen betreffend Waffenpass für Polizisten und Schalldämpfer für Berufsjäger in Kraft. Ab 1. März folgen dann das Waffenverbot für Asylwerber und die erhöhten Strafrahmen.

Re: Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: So 1. Jan 2017, 12:50
von hmg382
Vergesst nicht das Fallen der 10kg Grenze für den Erwerb von Schießmitteln im Sprengmittelgesetz. Wiederlader, die nicht eine der Ausnahmen erfüllen, dürfen demnächst für einen Schießmittelschein ansuchen.

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Re: Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: So 1. Jan 2017, 17:32
von aurum
hmg382 hat geschrieben:Vergesst nicht das Fallen der 10kg Grenze für den Erwerb von Schießmitteln im Sprengmittelgesetz. Wiederlader, die nicht eine der Ausnahmen erfüllen, dürfen demnächst für einen Schießmittelschein ansuchen.

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Dann ist es immer noch einfacher, wenn sich betroffene Personen eine WBK lösen.

Re: RE: Re: Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: So 1. Jan 2017, 18:40
von hmg382
aurum hat geschrieben:Dann ist es immer noch einfacher, wenn sich betroffene Personen eine WBK lösen.

Oder einen Verein gründen.



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Re: Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: So 1. Jan 2017, 19:01
von johnbond01
Oder mehrere Vorteile kombinieren und die günstigste Möglichkeit eines Vereinsbeitritts nutzen.
https://www.nfvoe.at

Re: Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: So 1. Jan 2017, 19:14
von aurum
Oder mehrere Vorteile kombinieren und die günstigste Möglichkeit eines Vereinsbeitritts nutzen.

Dann hat auch der Vereinsbeitritt einen Sinn und dient nicht nur als Beruhigungspille.

Re: Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: So 1. Jan 2017, 22:08
von Ferrum
Und wieder ein Thread, in dem uns der Herr aurum erklärt, dass Verband, Verein und Mails schreiben sinnlos ist.

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Re: Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: Mo 2. Jan 2017, 12:53
von Oafacha
aurum hat geschrieben:Dann ist es immer noch einfacher, wenn sich betroffene Personen eine WBK lösen.


Soll heissen mit WBK kann ich auch weiterhin 10 kg kaufen bzw. besitzen? Ich blick da noch nicht so wirklich
durch.

Re: Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 14:41
von hmg382
Oafacha hat geschrieben:Soll heissen mit WBK kann ich auch weiterhin 10 kg kaufen bzw. besitzen? Ich blick da noch nicht so wirklich
durch.


Kurze Antwort: Ja.

Es ist noch nicht geupdated worden, aber nur §23 (2) Z1 mit den zehn kg fällt weg. Alle anderen "Z"s bleiben weiterhin bestehen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR40112207

Re: Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 14:46
von Schattenlicht
Heute per Mail erhalten von meinem Referenten:

Sehr geehrter Herr!

Zu Ihrer Anfrage darf Ihnen die entsprechende gesetzliche Bestimmung des Sprengmittelgesetzes zur Kenntnis gebracht werden:


§ 23.

(1) Besitz und Erwerb von Schießmitteln sind grundsätzlich nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung wird durch Ausstellung eines Schießmittelscheins durch die Behörde erteilt. Der Schießmittelschein hat für natürliche Personen inhaltlich dem Muster der Anlage C, für juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften inhaltlich dem Muster der Anlage D zu entsprechen.



(2) Eine Bewilligung gemäß Abs. 1 ist nicht erforderlich für


1. entfällt ab 1.1.2017

2. Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte,

3. traditionelle Schützenvereinigungen und ihre Mitglieder,

4. Sportschützenvereinigungen und ihre Mitglieder oder

5. Inhaber einer Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe.





Mit freundlichen Grüßen

Für den Bezirkshauptmann

Re: Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 15:22
von oe6odd
Schattenlicht hat geschrieben:Heute per Mail erhalten von meinem Referenten:

Sehr geehrter Herr!

Zu Ihrer Anfrage darf Ihnen die entsprechende gesetzliche Bestimmung des Sprengmittelgesetzes zur Kenntnis gebracht werden:


§ 23.

(1) Besitz und Erwerb von Schießmitteln sind grundsätzlich nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung wird durch Ausstellung eines Schießmittelscheins durch die Behörde erteilt. Der Schießmittelschein hat für natürliche Personen inhaltlich dem Muster der Anlage C, für juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften inhaltlich dem Muster der Anlage D zu entsprechen.



(2) Eine Bewilligung gemäß Abs. 1 ist nicht erforderlich für


1. entfällt ab 1.1.2017

2. Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte,

3. traditionelle Schützenvereinigungen und ihre Mitglieder,

4. Sportschützenvereinigungen und ihre Mitglieder oder

5. Inhaber einer Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe.





Mit freundlichen Grüßen

Für den Bezirkshauptmann


Danke !!
Für eine Klare Aussage :clap: :clap:

Re: Waffengesetz Novelle 2017

Verfasst: Mi 4. Jan 2017, 16:52
von Oafacha
Danke für die Auskunft. Dann kann ich ja weiter laden, testen und verbessern :D